Baupreisindexzahl für 2023
DE - Landesrecht Brandenburg

Baupreisindexzahl für 2023

Baupreisindexzahl für 2023
vom 4. April 2023 ( ABl./23, [Nr. 16] , S.399)
Auf Grund des §
3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 ( GVBl. II
S.
562), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Mai 2021 (GVBl. II Nr.
50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,415.
Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechen­baren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.
Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2023
Nr. Gebäudeart Anrechenbare Bauwerte in Euro/m³ 2023
1 Wohngebäude 173
2 Wochenendhäuser 151
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 233
4 Schulen 221
5 Kindertageseinrichtungen 198
6 Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 198
7 Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten 231
8 Krankenhäuser 258
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 198
10 Hallenbäder 214
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹) und mit nicht geringen Einbauten ²) 96
Bauart schwer ¹) 85
sonstige Bauart 72
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer ¹) und mit nicht geringen Einbauten ²) 85
Bauart schwer ¹) 72
sonstige Bauart 59
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer ¹) und mit nicht geringen Einbauten ²) 72
Bauart schwer ¹) 59
sonstige Bauart 47
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹) und mit nicht geringen Einbauten ²) 59
Bauart schwer ¹) 47
sonstige Bauart 34
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 130
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 116
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 177
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 153
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 127
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 153
18 Tiefgaragen 236
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 61
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 47
20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 25
- Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 69 €/m².
¹) Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden
²) Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen
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