Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.20 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg<br> Einziehung von Pässen in...
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.20 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg Einziehung von Pässen in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren; Einbürgerungsmitteilungen an ausländische Stellen (AW-StAG 2014.20)

    Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.20 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg Einziehung von Pässen in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren; Einbürgerungsmitteilungen an ausländische Stellen (AW-StAG 2014.20)
    vom 16. Dezember 2013 geändert durch Allgemeine Weisung vom 31. Juli 2024
    Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
    Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.20
    an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
    Einziehung von Pässen in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren; Einbürgerungsmitteilungen an ausländische Stellen
    Vom 31. Juli 2024 ¹ Gz.: 03-21-812-43/2010-001/001
    1 Ausländische Pässe und sonstige von einem anderen Staat ausgestellte Ausweispapiere werden in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren nicht eingezogen.
    2 Einbürgerungsmitteilungen an ausländische Stellen erfolgen nicht.
    ¹ 1. Aktualisierung. Redaktionelle Neufassung und Ersetzung der Fassung vom 16. Dezember 2013.
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren