Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.10 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg<br> Anrechnung von Aufenthal...
DE - Landesrecht Brandenburg

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.10 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg Anrechnung von Aufenthaltszeiten mit nationalem Visum auf die Dauer des rechtmäßig gewöhnlichen Inlandsaufenthalts (AW-StAG 2014.10)

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.10 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg Anrechnung von Aufenthaltszeiten mit nationalem Visum auf die Dauer des rechtmäßig gewöhnlichen Inlandsaufenthalts (AW-StAG 2014.10)
vom 16. Dezember 2013 geändert durch Allgemeine Weisung vom 31. Juli 2024
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.10
an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Anrechnung von Aufenthaltszeiten mit nationalem Visum auf die Dauer des rechtmäßig gewöhnlichen Inlandsaufenthalts
Vom 31. Juli 2024 ¹ Gz.: 03-21-813-41/2010-001/006
Zeiten eines Inlandsaufenthalts mit nationalen Visum ( §
6 Absatz 4 AufenthG
) werden, wenn sich an sie ein rechtmäßig gewöhnlicher Inlandsaufenthalt im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, des § 8 Absatz 1 und des § 10 Absatz 1 Satz 1 StAG
anschließt, auf dessen Dauer angerechnet.
¹ 1. Aktualisierung. Redaktionelle Neufassung und Ersetzung der Fassung vom 16. Dezember 2013.
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