Baupreisindexzahl für 2022
DE - Landesrecht Brandenburg

Baupreisindexzahl für 2022

Baupreisindexzahl für 2022
vom 28. April 2022 ( ABl./22, [Nr. 19] , S.505)
Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 ( GVBl. II
S.
562), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Mai 2021 (GVBl. II Nr.
50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,231.
Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechen­baren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.
Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2022
Nr. Gebäudeart anrechenbare Bauwerte in Euro/m³ 2022
1 Wohngebäude 150
2 Wochenendhäuser 132
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 203
4 Schulen 192
5 Kindertageseinrichtungen 172
6 Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 172
7 Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten 201
8 Krankenhäuser 224
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 172
10 Hallenbäder 186
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaft­liche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹) und mit nicht geringen Einbauten ²) 84
Bauart schwer ¹) 74
sonstige Bauart 63
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer ¹) und mit nicht geringen Einbauten ²) 74
Bauart schwer ¹) 63
sonstige Bauart 52
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer ¹) und mit nicht geringen Einbauten ²) 63
Bauart schwer ¹) 52
sonstige Bauart 41
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹) und mit nicht geringen Einbauten ²) 52
Bauart schwer ¹) 41
sonstige Bauart 30
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 113
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 101
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 154
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 133
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 111
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 133
18 Tiefgaragen 206
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 53
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 41
20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 22
Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 60 €/m².
¹) Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden ²) Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen
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