Gesetz zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle
DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle

Gesetz zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle
vom 31. Januar 2024 ( GVBl.I/24, [Nr. 4] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 13. Juli 2023 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der Bundesrepublik Deutschland über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 1 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 31. Januar 2024
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
Anlagen
1
Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle 617.5 KB
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