Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
vom 30. Juni 1994 (GVBl.I/94, [Nr. 18], S.244)
§ 1
Dem in Bonn am 1. März 1994 unterzeichneten Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag
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