Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.07 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg<br> Einführung der Vorläufig...
DE - Landesrecht Brandenburg

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.07 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg Einführung der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) vom 1. Juni 2015 (AW-StAG 2014.07)

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.07 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg Einführung der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) vom 1. Juni 2015 (AW-StAG 2014.07)
vom 16. Januar 2014 zuletzt geändert durch Allgemeine Weisung vom 29. Juli 2024
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.07
an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

Einführung der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) vom 1. Juni 2015

Vom 29. Juli 2024 ¹ Gz.: 03-21-811-41/2010-001/002
1 Soweit in Allgemeinen Weisungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nichts Abweichendes bestimmt ist, werden der Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie der staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen in sonstigen Rechtsvorschriften des Bundes die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern (BMI) zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) vom 1. Juni 2015 ² in der Fassung ihrer gegebenenfalls auf den Internetseiten des BMI
veröffentlichten jeweils aktuellen Änderungen und Ergänzungen zu Grunde gelegt; Hinweise zur Ermessensausübung nach §
38 Absatz 4 StAG
gelten als Empfehlung einer entsprechenden Gebührenentscheidung.
2 Die Verbindlichkeit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 2000 ³ bleibt unberührt.
¹ 4. Aktualisierung. Redaktionelle Neufassung und Ersetzung der Fassung vom 19. August 2021.
² https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/verfassung/stag-anwendungshinweise-06-15.html (letzter Zugriff: 29. Juli 2024)
³ http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de
Markierungen
Leseansicht