Gesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Gesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
vom 19. Juni 2019 ( GVBl.I/19, [Nr. 45] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Berlin am 29. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag - 3. GlüÄndStV) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelnorm
§ 2
Durch dieses Gesetz werden das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) und das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 49 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.
Einzelnorm
§ 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2020 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 19. Juni 2019
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Staatsvertrag
Anlagen
1
Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag - 3. GlüÄndStV) 279.7 KB
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