Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
vom 1. April 2019 ( GVBl.I/19, [Nr. 7] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 26. Oktober 2018 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelnorm

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 am 1. Mai 2019 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 1. April 2019
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
Anlagen
1
Zweiundzwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) 254.0 KB
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