Gesetz zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetz zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
vom 13. Februar 2004 ( GVBl.I/04, [Nr. 1] , S.2)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 26. September 2003 unterzeichneten Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 13. Februar 2004
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
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