Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
vom 29. September 2017 ( GVBl.I/17, [Nr. 23] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Berlin am 16. März 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelnorm

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 29. September 2017
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Britta Stark
Anlagen
1
Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) 705.7 KB
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