Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
vom 28. November 2017 ( GVBl.I/17, [Nr. 26] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem Beitritt des Landes Brandenburg zu dem Abkommen der Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf zum 1. Januar 2018 wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelnorm

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 28. November 2017
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Abkommen
Anlagen
1
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