Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
vom 5. Juni 2019 ( GVBl.I/19, [Nr. 25] , S., Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/20, [Nr. 15] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Berlin am 21. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelnorm
§ 2
Die Rechtsverordnungen nach Artikel 12 und Artikel 18 des Staatsvertrages erlässt das für Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung.
Einzelnorm
§ 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 5. Juni 2019
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Staatsvertrag
Anlagen
1
Staatsvertrag über die Hochschulzulassung 434.3 KB
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