Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt
Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt
vom 30. Juni 2022 ( GVBl.I/22, [Nr. 16] )
§ 1
Aufhebung
Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben.
§ 2
Zuordnung des Bezirks
Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Eisenhüttenstadt dem Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zugeordnet.
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