Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Gesetz
zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Vom 24. März 1992
Der Sächsische Landtag hat am 12. März 1992 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
1
Dem von den Vertretern der Länder der Bundesrepublik Deutschland am 6. November 1991 in Berlin unterzeichneten
Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
wird zugestimmt.
2
Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
1
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 24. März 1992
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann
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