VO zur Gründung der Sachsen-Finanzgruppe
DE - Landesrecht Sachsen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Gründung der Sachsen-Finanzgruppe

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung
zur Gründung der Sachsen-Finanzgruppe
Vom 22. Juli 2003
Aufgrund von
Artikel 9 § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über das öffentlich-rechtliche Kreditwesen im Freistaat Sachsen
vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 333, 351) wird verordnet:

§ 1 Gründung der Sachsen-Finanzgruppe

Die Sachsen-Finanzgruppe wird zum 22. August 2003 gegründet.

§ 2 Schuldrechtlicher Verschmelzungszeitpunkt

Die Verschmelzungsvereinbarungen regeln den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des Sachsen-Finanzverbandes als für Rechnung der Sachsen-Finanzgruppe vorgenommen gelten (schuldrechtlicher Verschmelzungszeitpunkt).

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 22. Juli 2003
Der Ministerpräsident In Vertretung Horst Rasch
Staatsminister
Der Staatsminister der Finanzen Dr. Horst Metz
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