Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Gesetz
zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Vom 19. Dezember 1991
Der Sächsische Landtag hat am 19. Dezember 1991 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag
1
Dem am 31. August 1991 unterzeichneten
Staatsvertrag
zwischen den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland über den Rundfunk im vereinten Deutschland stimmt der Sächsische Landtag zu.
2
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 Inkrafttreten
1
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung in Kraft.
2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 19. Dezember 1991
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Staatskanzlei
Arnold Vaatz
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