Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
Gesetz
zu dem Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
Vom 21. April 1993
Der Sächsische Landtag hat am 19. März 1993 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
1
Dem am 17. Dezember 1992 unterzeichneten
Staatsvertrag
zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt.
2
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
1
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.
2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 21. April 1993
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Steffen Heitmann
Der Staatsminister der Justiz
Der Staatsminister der Finanzen
In Vertretung
Friedbert Groß
Der Staatsminister für Kultus
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