Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Vom 24. März 2021
Der Sächsische Landtag hat am 24. März 2021 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Zustimmung
1
Dem
Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
vom 12. Januar 2021 wird zugestimmt.
2
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem § 44 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 24. März 2021
Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident Michael Kretschmer
Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Oliver Schenk
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