SubventionsmißbrauchsG
DE - Landesrecht Sachsen

Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht

Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht
Vom 14. Januar 1997
Der Sächsische Landtag hat am 12. Dezember 1996 das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des
Strafgesetzbuches
sind, gelten die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (
Subventionsgesetz
SubvG
) vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037) entsprechend.

§ 2

1
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 14. Januar 1997
Der Landtagspräsident Erich Iltgen
Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Kajo Schommer
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