G zum StV Mahngericht
DE - Landesrecht Sachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts
Vom 10. April 2007
Der Sächsische Landtag hat am 14. März 2007 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 11. Januar 2007 von dem Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts wird zugestimmt.
(2) Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 10. April 2007
Der Landtagspräsident Erich Iltgen
Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt
Der Staatsminister der Justiz Geert Mackenroth
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