Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetz
zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Vom 4. März 1992
Der Sächsische Landtag hat am 21. Februar 1992 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Dem am 11. Februar 1992 in Erfurt unterzeichneten
Staatsvertrag
zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit seinen Anlagen veröffentlicht.
Artikel 2
1
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, 4. März 1992
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern
Heinz Eggert
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