Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Süddeutsche Klassenlotterie
Gesetz
zu dem Staatsvertrag über die Süddeutsche Klassenlotterie
Vom 16. Oktober 1992
Der Sächsische Landtag hat am 17. September 1992 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
1
Dem Abschluß des als Anlage beigefügten
Staatsvertrages
zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Süddeutsche Klassenlotterie wird zugestimmt.
2
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
1
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 16 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.
2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 16. Oktober 1992
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt
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