VwV Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug
DE - Landesrecht Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Einrichtung einer Organisationseinheit für Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug im Freistaat Sachsen (VwV Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug)

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Einrichtung einer Organisationseinheit für Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug im Freistaat Sachsen (VwV Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug)
Vom 26. Juli 2023

I. Einrichtung und Bezeichnung

Bei der Justizvollzugsanstalt Chemnitz wird eine Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug des Freistaates Sachsen als unselbstständige Stelle eingerichtet. Sie führt die Bezeichnung „Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug“.

II. Organisation

1.
Die Leiterin/der Leiter der Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vom Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung bestellt.
2.
Anordnungen zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Ziffer III kann der Leiterin/dem Leiter der Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug ausschließlich das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erteilen, welches die Fachaufsicht ausübt und in diesem Zusammenhang Vorgesetzte im Sinne des § 2 Absatz 3 des
Sächsischen Beamtengesetzes
ist. Die Dienstaufsicht übt die Leiterin/der Leiter der Justizvollzugsanstalt Chemnitz aus.
Die Leiterin/der Leiter der Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug berichtet unmittelbar dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und stimmt die Wahrnehmung der Aufgaben mit diesem ab. Die Beurteilung der Leiterin/des Leiters der Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug erfolgt im Benehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und die Beurteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug im Benehmen mit der Leiterin/dem Leiter der Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug.
3.
Die Leiterin/der Leiter der Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug ist Vorgesetzte/Vorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug, soweit diese Aufgaben der Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug wahrnehmen.

III. Aufgaben

Der Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
1.
Konzeption und Operationalisierung sowie stetige Optimierung des gesamten Stellenbesetzungsprozesses für die erste und zweite Einstiegsebene der Laufbahnen der Laufbahngruppe 2 der Justizvollzugsanstalten und Jugendstrafvollzugsanstalt,
2.
Durchführung der Stellenbesetzungsverfahren,
3.
Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalbindung im Justizvollzug.

IV. Ausstattung und Befugnisse

1.
Die Leiterin/der Leiter der Justizvollzugsanstalt Chemnitz stellt der Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug geeignete Räumlichkeiten, die erforderlichen Ausstattungsgegenstände und den Geschäftsbedarf zur Verfügung.
2.
Die Leiterin/der Leiter der Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt unterstützt die Leiterin/den Leiter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit Personalgewinnung und Personalbindung für den Justizvollzug bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

V. Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 26. Juli 2023
Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier
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