Gesetz zum Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Gesetz
zum Vertrag des Freistaates Sachsen
mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Vom 8. Juli 1994
Der Sächsische Landtag hat am 23. Juni 1994 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Zustimmung zum Vertrag
1
Dem am 7. Juni 1994 unterzeichneten
Vertrag
zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden wird zugestimmt.
2
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 Schlußbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
1
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 8. Juli 1994
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Heinz Eggert
Der Staatsminister des Innern
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann
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