ZuG StV Hochschulzulassung
DE - Landesrecht Sachsen

Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung

Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
Vom 19. Juli 2019
Der Sächsische Landtag hat am 2. Juli 2019 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung

1
Dem am 4. April 2019 unterzeichneten
Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
wird zugestimmt.
2
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das
Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
vom 6. April 2017 (SächsGVBl. S. 185) außer Kraft.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung nach seinem Artikel 19 Absatz 1 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 19. Juli 2019
Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident Michael Kretschmer
Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Dr. Eva-Maria Stange
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