G zum StV Fernunterrichtswesen
DE - Landesrecht Sachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen
Vom 16. Juni 1993
Der Sächsische Landtag hat am 13. Mai 1993 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

1
Dem am 4. Dezember 1991 vom Freistaat Sachsen unterzeichneten
Staatsvertrag
über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 wird zugestimmt.
2
Die Staatsverträge werden nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
(2)
1
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 16. Juni 1993
Der Landtagspräsident Erich Iltgen
Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister für Kultus Friedbert Groß
Markierungen
Leseansicht