ZuG StV Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik
DE - Landesrecht Sachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Vom 16. Januar 2015
Der Sächsische Landtag hat am 17. Dezember 2014 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 17. August 2014 von den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland sowie den Freistaaten Sachsen und Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird zugestimmt.
(2) Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 12 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 16. Januar 2015
Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich
Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Barbara Klepsch
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