Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Bestimmung der Verfahren mit elektronischer Aktenführung (VwV Elektronische Verfahrensakte – VwVEAkte)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Bestimmung der Verfahren mit elektronischer Aktenführung (VwV Elektronische Verfahrensakte – VwVEAkte)
Vom 22. März 2022
[zuletzt geändert durch VwV vom 7. August 2024 (SächsJMBl. S. 238) mit Wirkung vom 18. September 2024]
I. Bestimmung der Verfahren mit elektronischer Aktenführung
Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 der
Sächsischen E-Justizverordnung
werden in den folgenden Verfahren die Akten elektronisch geführt:
1.
Landgericht Dresden
a)
alle Verfahren der 4., 8. und 10. Zivilkammer sowie alle Verfahren der 1., 2. und 4. Kammer für Handelssachen ab dem 23. September 2019,
b)
alle Verfahren der übrigen Zivilkammern ab dem 10. Juni 2020 mit Ausnahme der Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII,
c)
alle Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII ab dem 1. Juli 2022,
2.
Amtsgericht Dresden
a)
alle Verfahren der Referate 101, 102, 105 und 107 (allgemeine streitige Zivilsachen) sowie alle Verfahren der Referate 143 und 147 (Mietsachen) ab dem 20. Januar 2020,
b)
alle Verfahren der übrigen Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 8. Juli 2020,
c)
alle Verfahren der Referate 301, 302, 308, 309, 311, 351, 353 und 356 bis 359 unter den Registerzeichen F und FH ab dem 21. April 2021,
d)
alle übrigen Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 2. Juni 2021,
e)
alle Verfahren der Referate 400 bis 425 unter den Registerzeichen X, XIV und XVII sowie alle Verfahren der Referate 447 und 448 unter dem Registerzeichen UR III ab dem 15. Juni 2022,
f)
alle Verfahren in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen unter den Registerzeichen K und L ab dem
12. Oktober 2022,
g)
alle Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen unter den Registerzeichen IV und VI ab dem 1. Februar 2023,
h)
alle Verfahren in Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsmoderationssachen, mit Ausnahme der Tabelle nach § 178 Absatz 2 der
Insolvenzordnung
, ab dem 20. September 2023,
3.
Sozialgericht Chemnitz
alle Verfahren ab dem 16. März 2020,
¹
4.
Arbeitsgericht Leipzig
alle Verfahren ab dem 14. September 2020 mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren,
5.
Sächsisches Landesarbeitsgericht
alle Verfahren ab dem 16. November 2020,
²
6.
Arbeitsgericht Chemnitz
alle Verfahren ab dem 30. November 2020 mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren,
³
7.
Landgericht Zwickau
a)
alle Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ab dem 23. Juni 2021 mit Ausnahme der Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII,
b)
alle Verfahren ab dem 24. Januar 2024:
aa)
in Strafsachen, soweit sie von der Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten elektronisch übermittelt werden,
bb)
die nach § 78a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des
Gerichtsverfassungsgesetzes
in die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern fallen, soweit sie von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
cc)
über Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 des
Strafvollzugsgesetzes
,
c)
alle Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII ab dem 14. Februar 2024,
d)
alle Verfahren ab dem 24. April 2024
aa)
nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Zwickau, des Jobcenters Vogtland, der Agentur für Arbeit Leipzig oder des Landratsamtes des Vogtlandkreises zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde oder, soweit die Staatsanwaltschaft zu beteiligen ist, von der Staatsanwaltschaft Zwickau elektronisch angeliefert wurden,
bb)
des Landgerichts als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
cc)
soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein anderes Strafgericht oder eine Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
8.
Landgericht Chemnitz
a)
alle Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ab dem 21. Juli 2021 mit Ausnahme der Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII,
b)
alle Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII ab dem 27. März 2024,
c)
alle Verfahren ab dem 18. September 2024
aa)
in Strafsachen, soweit sie von der Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten elektronisch übermittelt werden,
bb)
die nach § 78a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des
Gerichtsverfassungsgesetzes
in die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern fallen, soweit sie von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
cc)
über Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 des
Strafvollzugsgesetzes
,
dd)
des Landgerichts als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
ee)
soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein anderes Strafgericht oder eine Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
d)
alle Verfahren ab dem 1. November 2024 nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Chemnitz, des Jobcenters Mittelsachsen oder der Agentur für Arbeit Leipzig zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde oder, soweit die Staatsanwaltschaft zu beteiligen ist, von der Staatsanwaltschaft Chemnitz elektronisch angeliefert wurden,
9.
Landgericht Görlitz
a)
alle Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ab dem 15. September 2021 mit Ausnahme der
Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII,
b)
alle Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII ab dem 5. Juni 2024,
10.
Oberlandesgericht Dresden
a)
alle Verfahren der Zivilsenate ab dem 13. Oktober 2021 mit Ausnahme der Verfahren unter den Registerzeichen UF, UFH und WF,
b)
alle Verfahren des Senats für Baulandsachen, des Kartellsenats, des Landwirtschaftssenats, des Vergabesenats und des Schifffahrtsobergerichts für Zivilsachen ab dem 8. Dezember 2021 mit Ausnahme der Bußgeldverfahren bei dem Kartellsenat,
c)
alle Verfahren der Zivilsenate unter den Registerzeichen UF, UFH und WF ab dem 14. September 2022,
11.
Sächsisches Landessozialgericht
alle Verfahren ab dem 6. Dezember 2021,
12.
Amtsgericht Borna
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 19. Januar 2022,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 28. Juni 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 13. März 2024,
13.
Amtsgericht Eilenburg
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 19. Januar 2022,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 28. Juni 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 13. März 2024,
14.
Amtsgericht Grimma
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 19. Januar 2022,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 28. Juni 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 13. März 2024,
15.
Amtsgericht Torgau
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 19. Januar 2022,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH sowie in Landwirtschaftssachen ab dem 28. Juni 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 13. März 2024,
16.
Amtsgericht Dippoldiswalde
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 16. Februar 2022,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 13. Juli 2022.
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 13. Dezember 2023,
17.
Amtsgericht Meißen
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 16. Februar 2022,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 13. Juli 2022.
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 13. Dezember 2023,
18.
Amtsgericht Pirna
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 16. Februar 2022,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 13. Juli 2022.
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 13. Dezember 2023,
19.
Amtsgericht Riesa
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 16. Februar 2022,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 13. Juli 2022.
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 13. Dezember 2023,
20.
Landgericht Leipzig
a)
alle Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ab dem 16. März 2022 mit Ausnahme der Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII sowie der Verfahren nach dem
Therapieunterbringungsgesetz
,
b)
alle Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII ab dem 13. März 2024,
21.
Amtsgericht Auerbach
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 13. April 2022,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 4. Oktober 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 14. Februar 2024,
d)
alle Verfahren ab dem 24. April 2024
aa)
zu Entscheidungen über die Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
bb)
zu Strafentschädigungsanträgen in elektronisch geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Zwickau,
cc)
in sonstigen Strafsachen, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
dd)
nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Zwickau, des Jobcenters Vogtland, der Agentur für Arbeit Leipzig oder des Landratsamtes des Vogtlandkreises zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde oder, soweit die Staatsanwaltschaft zu beteiligen ist, von der Staatsanwaltschaft Zwickau elektronisch angeliefert wurden,
ee)
des Amtsgerichts als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
ff)
soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein anderes Strafgericht oder eine Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
22.
Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 13. April 2022,
b)
alle Verfahren ab dem 6. September 2023
aa)
zu Entscheidungen über die Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
bb)
zu Strafentschädigungsanträgen in elektronisch geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Zwickau,
cc)
in sonstigen Strafsachen, soweit sie sich ausschließlich gegen Erwachsene richten und die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
c)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 4. Oktober 2023,
d)
alle Verfahren in sonstigen Strafsachen ab dem 24. Januar 2024, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
e)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 14. Februar 2024,
f)
alle Verfahren ab dem 24. April 2024
aa)
nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Zwickau, des Jobcenters Vogtland, der Agentur für Arbeit Leipzig oder des Landratsamtes des Vogtlandkreises zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde oder, soweit die Staatsanwaltschaft zu beteiligen ist, von der Staatsanwaltschaft Zwickau elektronisch angeliefert wurden,
bb)
des Amtsgerichts als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
cc)
soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein anderes Strafgericht oder eine Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
23.
Amtsgericht Plauen
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 13. April 2022,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 4. Oktober 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 14. Februar 2024,
d)
alle Verfahren ab dem 24. April 2024
aa)
zu Entscheidungen über die Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
bb)
zu Strafentschädigungsanträgen in elektronisch geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Zwickau,
cc)
in sonstigen Strafsachen, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
dd)
nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Zwickau, des Jobcenters Vogtland, der Agentur für Arbeit Leipzig oder des Landratsamtes des Vogtlandkreises zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde oder, soweit die Staatsanwaltschaft zu beteiligen ist, von der Staatsanwaltschaft Zwickau elektronisch angeliefert wurden,
ee)
des Amtsgerichts als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
ff)
soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein anderes Strafgericht oder eine Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
24.
Amtsgericht Zwickau
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 13. April 2022,
b)
alle Verfahren ab dem 6. September 2023
aa)
zu Entscheidungen über die Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden, mit Ausnahme des ermittlungsrichterlichen Bereitschaftsdienstes,
bb)
zu Strafentschädigungsanträgen in elektronisch geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Zwickau,
cc)
in sonstigen Strafsachen, soweit sie sich ausschließlich gegen Erwachsene richten und die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
c)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH sowie in Landwirtschaftssachen ab dem 4. Oktober 2023,
d)
alle Verfahren in sonstigen Strafsachen ab dem 24. Januar 2024, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
e)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII sowie in Standesamtssachen unter dem Registerzeichen III ab dem 14. Februar 2024,
f)
alle Verfahren ab dem 24. April 2024
aa)
nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Zwickau, des Jobcenters Vogtland, der Agentur für Arbeit Leipzig oder des Landratsamtes des Vogtlandkreises zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde oder, soweit die Staatsanwaltschaft zu beteiligen ist, von der Staatsanwaltschaft Zwickau elektronisch angeliefert wurden,
bb)
des Amtsgerichts als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
cc)
soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein anderes Strafgericht oder eine Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
g)
alle Verfahren in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen unter den Registerzeichen K und L ab dem 13. November 2024,
25.
Amtsgericht Leipzig
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 11. Mai 2022,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 28. Juni 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII sowie in Standesamtssachen unter dem Registerzeichen III ab dem 13. März 2024,
d)
alle Verfahren in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen unter den Registerzeichen K und L ab dem 21. August 2024,
26.
Arbeitsgericht Bautzen
alle Verfahren ab dem 30. Mai 2022 mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren,
27.
Arbeitsgericht Dresden
alle Verfahren ab dem 30.Mai 2022 mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren,
28.
Arbeitsgericht Zwickau
alle Verfahren ab dem 27. Juni 2022 mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren,
29.
Amtsgericht Chemnitz
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 18. Januar 2023,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 15. November 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII sowie in Standesamtssachen unter dem Registerzeichen III ab dem 27. März 2024,
d)
alle Verfahren in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen unter den Registerzeichen K und L ab dem 22. Mai 2024,
e)
alle Verfahren ab dem 18. September 2024
aa)
zu Entscheidungen über die Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden, mit Ausnahme des ermittlungsrichterlichen Bereitschaftsdienstes,
bb)
zu Strafentschädigungsanträgen in elektronisch geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Chemnitz,
cc)
in sonstigen Strafsachen, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
dd)
des Amtsgerichts als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
ee)
soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein anderes Strafgericht oder eine Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
f)
alle Verfahren ab dem 1. November 2024 nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Chemnitz, des Jobcenters Mittelsachsen oder der Agentur für Arbeit Leipzig zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde oder, soweit die Staatsanwaltschaft zu beteiligen ist, von der Staatsanwaltschaft Chemnitz elektronisch angeliefert wurden,
30.
Amtsgericht Freiberg
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 18. Januar 2023,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 15. November 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 27. März 2024,
d)
alle Verfahren ab dem 18. September 2024
aa)
zu Entscheidungen über die Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
bb)
zu Strafentschädigungsanträgen in elektronisch geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Chemnitz,
cc)
in sonstigen Strafsachen, soweit sie von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
dd)
des Amtsgerichts als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
ee)
soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein anderes Strafgericht oder eine Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
e)
alle Verfahren ab dem 1. November 2024 nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Chemnitz, des Jobcenters Mittelsachsen oder der Agentur für Arbeit Leipzig zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde oder, soweit die Staatsanwaltschaft zu beteiligen ist, von der Staatsanwaltschaft Chemnitz elektronisch angeliefert wurden,
31.
Amtsgericht Bautzen
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 15. März 2023,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH sowie in Landwirtschaftssachen ab dem 29. November 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 5. Juni 2024,
d)
alle Verfahren in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen unter den Registerzeichen K und L ab dem 30. Oktober 2024,
32.
Amtsgericht Hoyerswerda
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 15. März 2023,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 29. November 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 5. Juni 2024,
33.
Amtsgericht Kamenz
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 15. März 2023,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 29. November 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 5. Juni 2024,
34.
Amtsgericht Görlitz
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 15. März 2023,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 29. November 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII sowie in Standesamtssachen unter dem Registerzeichen III ab dem 5. Juni 2024,
d)
alle Verfahren in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen unter den Registerzeichen K und L ab dem 30. Oktober 2024,
35.
Amtsgericht Weißwasser
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 15. März 2023,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 29. November 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 5. Juni 2024,
36.
Amtsgericht Zittau
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 15. März 2023,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 29. November 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 5. Juni 2024,
37.
Amtsgericht Aue-Bad Schlema
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 5. April 2023,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 15. November 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 27. März 2024,
d)
alle Verfahren ab dem 18. September 2024
aa)
zu Entscheidungen über die Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
bb)
zu Strafentschädigungsanträgen in elektronisch geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Chemnitz,
cc)
in sonstigen Strafsachen, soweit sie von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
dd)
des Amtsgerichts als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
ee)
soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein anderes Strafgericht oder eine Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
e)
alle Verfahren ab dem 1. November 2024 nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Chemnitz, des Jobcenters Mittelsachsen oder der Agentur für Arbeit Leipzig zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde oder, soweit die Staatsanwaltschaft zu beteiligen ist, von der Staatsanwaltschaft Chemnitz elektronisch angeliefert wurden,
38.
Amtsgericht Döbeln
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 5. April 2023,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 15. November 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 27. März 2024,
d)
alle Verfahren ab dem 18. September 2024
aa)
zu Entscheidungen über die Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
bb)
zu Strafentschädigungsanträgen in elektronisch geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Chemnitz,
cc)
in sonstigen Strafsachen, soweit sie von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
dd)
des Amtsgerichts als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
ee)
soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein anderes Strafgericht oder eine Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
e)
alle Verfahren ab dem 1. November 2024 nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Chemnitz, des Jobcenters Mittelsachsen oder der Agentur für Arbeit Leipzig zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde oder, soweit die Staatsanwaltschaft zu beteiligen ist, von der Staatsanwaltschaft Chemnitz elektronisch angeliefert wurden,
39.
Amtsgericht Marienberg
a)
alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 5. April 2023,
b)
alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 15. November 2023,
c)
alle Verfahren in Betreuungssachen unter den Registerzeichen X, XIV und XVII ab dem 27. März 2024,
d)
alle Verfahren ab dem 18. September 2024
aa)
zu Entscheidungen über die Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen, soweit die Verfahren von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
bb)
zu Strafentschädigungsanträgen in elektronisch geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Chemnitz,
cc)
in sonstigen Strafsachen, soweit sie von der Staatsanwaltschaft elektronisch übermittelt werden,
dd)
des Amtsgerichts als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
ee)
soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein anderes Strafgericht oder eine Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
e)
alle Verfahren ab dem 1. November 2024 nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Chemnitz, des Jobcenters Mittelsachsen oder der Agentur für Arbeit Leipzig zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde oder, soweit die Staatsanwaltschaft zu beteiligen ist, von der Staatsanwaltschaft Chemnitz elektronisch angeliefert wurden,
40.
Sächsisches Finanzgericht
alle Verfahren ab dem 2. Mai 2023,
41.
Sozialgericht Leipzig
alle Verfahren ab dem 12. Juni 2023,
42.
Staatsanwaltschaft Zwickau
a)
ab dem 6. September 2023:
aa)
alle Strafsachen einschließlich Vorprüfverfahren der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsabteilungen der Hauptstelle, ohne die Zweigstelle Plauen, soweit sie sich ausschließlich gegen Erwachsene oder unbekannte Personen richten und die zugrundeliegenden Verhandlungen im Sinne des § 163 Absatz 2 Satz 1 der
Strafprozeßordnung
von den nicht aktenführenden Strafverfolgungsbehörden auf der Grundlage von § 4 der
Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung
elektronisch übermittelt werden, einschließlich aller zugehörigen Angelegenheiten der Vermögensabschöpfung, Strafvollstreckung, Strafentschädigung und Gnadenprüfung, die in der Hauptakte oder zusätzlichen Heften der Hauptakte zu führen sind, sowie der Asservatenverwaltung,
bb)
alle Verfahren der Führungsaufsichtsstelle bei der Staatsanwaltschaft Zwickau, soweit sie von der Hauptstelle geführt werden,
b)
ab dem 24. Januar 2024 alle sonstigen Strafsachen einschließlich Vorprüfverfahren der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsabteilungen der Hauptstelle, ohne die Zweigstelle Plauen, soweit die zugrundeliegenden Verhandlungen im Sinne des § 163 Absatz 2 Satz 1 der
Strafprozeßordnung
von den nicht aktenführenden Strafverfolgungsbehörden auf der Grundlage von § 4 der
Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung
elektronisch übermittelt werden, einschließlich aller zugehörigen Angelegenheiten der Vermögensabschöpfung, Strafvollstreckung, Strafentschädigung und Gnadenprüfung, die in der Hauptakte oder zusätzlichen Heften der Hauptakte zu führen sind, sowie der Asservatenverwaltung,
c)
ab dem 24. April 2024
aa)
alle Strafsachen einschließlich Vorprüfverfahren der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsabteilungen, soweit die zugrundeliegenden Verhandlungen im Sinne des § 163 Absatz 2 Satz 1 der
Strafprozeßordnung
von den nicht aktenführenden Strafverfolgungsbehörden auf der Grundlage von § 4 der
Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung
elektronisch übermittelt werden, einschließlich aller zugehörigen Angelegenheiten der Vermögensabschöpfung, Strafvollstreckung, Strafentschädigung und Gnadenprüfung, die in der Hauptakte oder zusätzlichen Heften der Hauptakte zu führen sind, sowie der Asservatenverwaltung,
bb)
alle Verfahren der Führungsaufsichtsstelle bei der Staatsanwaltschaft Zwickau,
cc)
alle Verfahren nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Zwickau, des Jobcenters Vogtland, der Agentur für Arbeit Leipzig oder des Landratsamtes des Vogtlandkreises zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde elektronisch angeliefert wurden,
dd)
alle Verfahren der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
ee)
soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein Strafgericht oder eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
d)
ab dem 18. September 2024
aa)
alle Strafsachen einschließlich Vorprüfungsverfahren, die die Staatsanwaltschaft Zwickau einleitet, mit Ausnahme von
aaa)
Verfahren, die aufgrund von Mitteilungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten des Landeskriminalamtes Sachsen eingeleitet werden,
bbb)
Verfahren zur Bearbeitung eingehender und ausgehender Ersuchen im internationalen Rechtsverkehr,
ccc)
Verfahren nach § 81g der
Strafprozeßordnung
,
ddd)
Anhörungen nach Nummer 169 Absatz 2 der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten in Verbindung mit § 87d Nummer 1 des
Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
,
bb)
alle Verfahren der Führungsaufsichtsstelle bei der Staatsanwaltschaft Zwickau, mit Ausnahme zu übernehmender Führungsaufsichtsakten in Papier,
cc)
alle Strafsachen einschließlich Vorprüfungsverfahren, soweit sie von einer Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen zur Übernahme elektronisch übermittelt werden,
43.
Sozialgericht Dresden
alle Verfahren ab dem 30. Oktober 2023,
44.
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
a)
alle Verfahren unter den Registerzeichen Ss, SRs, SsRs, SsBs, Zs, Ws, GWs, VAs und GVAs der Abteilung 2 ab dem 24. Januar 2024,
b)
alle Verfahren unter den Registerzeichen AR, HEs und BerL der Abteilung 2 ab dem 18. September 2024,
45.
Jobcenter Zwickau
soweit es Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
wahrnimmt: alle Verfahren nach dem
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
ab dem 24. April 2024,
46.
Jobcenter Vogtland
soweit es Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
wahrnimmt: alle Verfahren nach dem
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
ab dem 24. April 2024,
47.
Landratsamt des Vogtlandkreises
alle Verfahren nach dem
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
ab dem 24. April 2024,
48.
Sächsisches Oberverwaltungsgericht
alle Verfahren ab dem 6. Mai 2024,
49.
Verwaltungsgericht Dresden
alle Verfahren ab dem 30. September 2024,
50.
Staatsanwaltschaft Chemnitz
a)
ab dem 18. September 2024
aa)
alle Strafsachen einschließlich Vorprüfverfahren der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsabteilungen, soweit die zugrundeliegenden Verhandlungen im Sinne des § 163 Absatz 2 Satz 1 der
Strafprozeßordnung
von den nicht aktenführenden Strafverfolgungsbehörden auf der Grundlage von § 4 der
Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung
elektronisch übermittelt werden, einschließlich aller zugehörigen Angelegenheiten der Vermögensabschöpfung, Strafvollstreckung, Strafentschädigung und Gnadenprüfung, die in der Hauptakte oder zusätzlichen Heften der Hauptakte zu führen sind, sowie der Asservatenverwaltung,
bb)
alle Strafsachen einschließlich Vorprüfungsverfahren, die die Staatsanwaltschaft Chemnitz einleitet, mit Ausnahme von
aaa)
Verfahren, die aufgrund von Mitteilungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten des Landeskriminalamtes Sachsen eingeleitet werden,
bbb)
Verfahren zur Bearbeitung eingehender und ausgehender Ersuchen im internationalen Rechtsverkehr,
ccc)
Verfahren nach § 81g der
Strafprozeßordnung
,
ddd)
Anhörungen nach Nummer 169 Absatz 2 der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten in Verbindung mit § 87d Nummer 1 des
Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
,
cc)
alle Verfahren der Führungsaufsichtsstelle bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz, mit Ausnahme zu übernehmender Führungsaufsichtsakten in Papier,
dd)
alle Strafsachen einschließlich Vorprüfungsverfahren, soweit sie von einer Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen zur Übernahme elektronisch übermittelt werden,
ee)
alle Verfahren der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, wenn die Anlieferung elektronisch erfolgt,
ff)
alle Verfahren, soweit die Erfassung der elektronisch übermittelten Dokumente nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der
VwV Aktenordnung
im AR-Register zu erfolgen hat und diese Dokumente ohne sachliche Verfügung an ein Strafgericht oder eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sowie im AR-Register zu erfassende versehentlich übersandte elektronische Straf- und Bußgeldakten,
b)
alle Verfahren ab dem 1. November 2024 nach den Vorschriften des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
, denen ein Bußgeldverfahren des Jobcenters Chemnitz, des Jobcenters Mittelsachsen oder der Agentur für Arbeit Leipzig zugrunde liegt und in denen das Bußgeldverfahren oder die verfahrenseinleitenden Dokumente von der Behörde elektronisch angeliefert wurden,
51.
Jobcenter Chemnitz
soweit es Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
wahrnimmt: alle Verfahren nach dem
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
ab dem 1. November 2024,
52.
Jobcenter Mittelsachsen
soweit es Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
wahrnimmt: alle Verfahren nach dem
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
ab dem 1. November 2024.
II. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 12. April 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Bestimmung der Verfahren mit elektronischer Aktenführung
vom 20. August 2020 (SächsJMBl. S. 77), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 15. November 2021 (SächsJMBl. S. 114) geändert worden ist, außer Kraft.
Dresden, den 22. März 2022
Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier
1
redaktionelle Anmerkung: Beachte
Anordnung vom 21. Januar 2022
(SächsJMBl. S. 7)
2
redaktionelle Anmerkung: Beachte
Anordnung vom 23. Februar 2022
(SächsJMBl. S. 12)
3
redaktionelle Anmerkung: Beachte
Anordnung vom 23. Februar 2022
(SächsJMBl. S. 12)
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