Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Gesetz
zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Vom 23. September 2010
Der Sächsische Landtag hat am 1. September 2010 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Dem am 26. Januar 2010 zwischen den Ländern und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 17 Abs. 1 in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 23. September 2010
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland
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