Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
    DE - Landesrecht Sachsen

    Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen

    Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
    Vom 6. April 2017
    Der Sächsische Landtag hat am 15. März 2017 das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1 Zustimmung zum 3. DIBt-Änderungsabkommen

    1
    Dem am 26. Oktober 2016 von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern unterzeichneten 3. DIBt-Änderungsabkommen wird zugestimmt.
    2
    Das 3. DIBt-Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

    Artikel 2 Inkrafttreten

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
    ¹
    Dresden, den 6. April 2017
    In Vertretung Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois
    Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich
    Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig
    1
    in Kraft: 1. April 2018 [
    Bek. vom 14. März 2018
    (SächsGVBl. S. 155)]
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