Bek. Verleihung Annen-Medaille
DE - Landesrecht Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Verleihung der „Annen-Medaille“

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Verleihung der „Annen-Medaille“
Vom 14. Oktober 2005
1.
Allgemeines
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales ehrt Persönlichkeiten, die sich in ehrenamtlichem Einsatz im Bereich der Sozial- oder Familienarbeit besondere Verdienste erworben haben, durch die Verleihung der „Annen-Medaille“. Sie wird in der Regel jährlich einmal durch die zuständige Staatsministerin für Soziales/den Staatsminister für Soziales verliehen. Die „Annen-Medaille“ wird Eigentum des Empfängers. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.
2.
Zweck
Die öffentliche Anerkennung von herausragenden Leistungen auf dem Gebiet der Sozial- und Familienarbeit soll den hohen Stellenwert aufzeigen, den diese Arbeit in der Politik der Sächsischen Staatsregierung hat, und die Wertschätzung gegenüber den engagierten Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck bringen.
3.
Name der Medaille
Die Medaille trägt den Namen der Kurfürstin Anna von Sachsen (1532 bis 1585), die sich in ihrer Zeit in besonderer Weise für das Gemeinwohl eingesetzt hat.
4.
Ausführung
Die Medaille ist eine aus Meißner Porzellan gefertigte Erinnerungsplakette, kreisrund gestaltet, mit einem Durchmesser von 80 mm. Sie trägt auf der Vorderseite in der Mitte das Porträt der Kurfürstin Anna von Sachsen, links das Geburtsjahr, rechts das Todesjahr. Die Inschrift lautet im oberen Kreisrand: „HELFEN PFLEGEN FÖRDERN“ und im unteren Kreisrand: „Kurfürstin Anna von Sachsen“. Die Rückseite der Medaille zeigt in der Mitte das Wappen des Freistaates Sachsen. Umfasst wird das Wappen mit Bildnissen von Menschen verschiedener Generationen und durch die Meißner Schwerter. Umrandet werden diese Zeichen links und rechts von je einer halbgeöffneten Hand. Im oberen Kreisrand sind die Worte „SOZIALES SACHSEN“, im unteren Kreisrand die Worte „MITEINANDER LEBEN – FÜREINANDER DASEIN“ eingeprägt.
5.
Urkunde
Die mit der „Annen-Medaille“ ausgezeichneten Personen oder Personengruppen erhalten eine Verleihungsurkunde.
6.
Vorschlags-/Auswahlverfahren
Vorschlagsberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen im sozialen Bereich tätigen Organisationen und Stellen sowie kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen oder Personengruppen, die sich in besonders vorbildlicher Weise, langjährig und uneigennützig in der Sozial- oder Familienarbeit im Freistaat Sachsen engagieren oder engagiert haben.
Die Anregungen zur Ehrung sind bis zum 31. Mai eines jeden Jahres beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales einzureichen. Mit der „Annen-Medaille“ können in der Regel bis zu 20 Personen jährlich geehrt werden. In der Auswahl der Auszuzeichnenden sollen die Verschiedenheit und Vielfalt der Betätigungsgebiete und Träger zum Ausdruck kommen. Bei gemeinsamem Engagement können Personengruppen die Auszeichnung erhalten.
7.
Auszeichnungswürdigkeit
Die Verleihung setzt eine uneigennützige, selbstständige, ehrenamtliche Leistung voraus. Im Sinne der Medaillenaufschrift „Soziales Sachsen, Miteinander Leben, Füreinander Dasein“ werden langjährige Verdienste in den Bereichen „Helfen“, „Pflegen“, „Fördern“ gewürdigt. Langjährig im Sinne dieser Bestimmungen ist eine Leistung, die mindestens über die Dauer von fünf Jahren erbracht wurde.
Die Auszuzeichnenden werden auf Vorschlag einer Auswahlkommission des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales durch die Staatsministerin für Soziales/den Staatsminister für Soziales bestimmt. Die anregenden Institutionen werden über das Auswahlergebnis informiert.
Dresden, den 14. Oktober 2005
Die Staatsministerin für Soziales Helma Orosz
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