Neuorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen
DE - Landesrecht Niedersachsen

Neuorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen

Neuorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen

RdErl. d. MI v. 29.4.1997 - 24/22-01512/27 -
Vom 29. April 1997 (Nds. MBl. S. 898) (1)
- VORIS 21021 00 00 30 089 -
Bezug:
a)
RdErl. v. 5.11.1985 (PolNBl. S. 313), zuletzt geändert durch RdErl. v. 26.7.1994 - 24.2-01512/LPSN - (n.v.) - VORIS 21021 00 00 30 043 -
b)
RdErl. v. 30.8.1993 (PolNBl. 1994 S. 91), geändert durch RdErl. v. 10.1.1994 (PolNBl. S. 92) - VORIS 20411 01 16 03 009 -
c)
Beschl. d. LReg v. 29.4.1997
(Nds. MBl. S. 895)
In Durchführung des Bezugsbeschlusses zu c zur Einrichtung des Bildungsinstitutes der Polizei Niedersachsen (BIP NI) ergeht folgende Regelung:
Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Aufgaben1
Organisation2
Befugnisse3
Fortbildungsausschuß4
Verwaltungsangelegenheiten, Ausstattung5
Inkrafttreten, Aufhebung und Anpassung von Vorschriften6
Bildungsinstitut der Polizei NiedersachsenAnlage 1
Mustergeschäftsverteilungsplan für das Bildungsinstitut der Polizei NiedersachsenAnlage 2
(1) Red. Anm.:
PolNBl. 1997 S. 43
Fußnoten
(¹) Red. Anm.: PolNBl. 1997 S. 43

Abschnitt 1 BiInstRdErl - 1. Aufgaben

Als zentrale Bildungseinrichtung der Polizei des Landes obliegt dem BIP NI die Planung und Durchführung einer bedarfsorientierten, aufeinander abgestimmten beruflichen Qualifizierung der Angehörigen der Landespolizei. Zur Unterstützung der Polizeibehörden und -einrichtungen unterhält das BIP NI landeszentrale Servicedienste.
Im einzelnen nimmt das BIP NI insbesondere folgende Aufgaben wahr:
1.1 Fortbildung
Förderung und Regelung der dienstlichen Fortbildung in der Landespolizei,
kontinuierliche Fortschreibung eines Gesamtfortbildungskonzeptes,
Unterstützung der Polizeibehörden und -einrichtungen bei der Planung und Durchführung ihrer Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere durch fachliche Beratung, Referentengestellung und Bereitstellen von Lehr- und Lernmitteln sowie Lehrgangsplätzen bei externen Bildungseinrichtungen,
Planung und Durchführung der allgemeinen, fachlichen, politischen und verwendungsspezifischen Fortbildung, soweit auf Grund spezieller Inhalte, Methodik oder Technik sowie spezieller Referentinnen oder Referenten eine zentrale Durchführung erforderlich ist,
unterstützende Fachberatung und -Information im Einzelfall.
1.2 Ausbildung
Durchführung der Ergänzungsausbildung im Rahmen der Fachoberschulausbildung,
Vorbereiten auf die Prüfung zum Nachweis der Fachhochschulreife,
Aufstiegsausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst, soweit nicht die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege - Fachbereich Polizei - zuständig ist,
Aufstiegsausbildung zum höheren Polizeivollzugsdienst im Rahmen der für das erste Studienjahr getroffenen Regelungen.
1.3 Zentrale Dienstleistungen
Sozialwissenschaftliche Beratung der Polizeibehörden und -einrichtungen in konkreten Einsatzlagen sowie zur Wahrnehmung von Präventionsaufgaben, individuelle Betreuung von Polizeibeschäftigten in Konfliktsituationen, Supervision für Beschäftigte in speziellen Verwendungen, sozialwissenschaftliche Unterstützung der Polizeibehörden und -einrichtungen bei der Personalauswahl und -entwicklung in Fällen herausragender oder grundsätzlicher Bedeutung sowie wissenschaftliche Begleitung von Bildungsvorhaben gemäß gesonderter Regelung,
Aufbau und Pflege eines landesweit unmittelbar nutzbaren Fachinformationsdienstes für Aufgabenvollzug sowie Aus- und Fortbildung,
Darstellung und Bewertung der Polizeigeschichte des Landes einschließlich seiner Ursprungsländer sowie des Polizeibegriffs im Wandel der Zeiten und Archivierung geschichtlich relevanter Dokumente und Gegenstände,
Unterstützung der Polizeibehörden und -einrichtungen bei der an regionalen Bedürfnissen ausgerichteten Berufsinformation und Nachwuchswerbung,
Unterstützung der Polizeibehörden und Einstellungsbehörden bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber unter Wahrung landeseinheitlicher Kriterien,
Unterstützung der Polizeibehörden und -einrichtungen in der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere durch Bereitstellen von Informationsmaterial und Beteiligung an Ausstellungen.

Abschnitt 2 BiInstRdErl - 2. Organisation

2.1 Innere Struktur Das BIP NI gliedert sich in
2.1.1 die Leitung mit den zugeordneten Aufgabenbereichen
Controlling,
Geschäfts- und Koordinierungsstelle,
Verwaltung;
2.1.2 die Fachgruppen (FG)
FG 1: Fortbildung - Recht, Führung und Einsatz -,
FG 2: Fortbildung - Umwelt, Technik und Verkehr -,
FG 3: Fortbildung - Kriminalistik und Kriminologie -.
FG 4: Ausbildung
sowie
2.1.3 die Zentralen Dienste (ZD)
ZD 1: Sozialwissenschaftlicher Dienst,
ZD 2: Mediendienst,
ZD 3: Berufsinformation und -auswahl
gemäß Anlage 1 .
Die FG und die ZD sind der Direktorin oder dem Direktor des BIP NI unmittelbar nachgeordnet; sie nehmen ihre Aufgaben in fachlicher Eigenverantwortung und, soweit geboten, in fach- und organisationsübergreifender Zusammenarbeit wahr; dies schließt die Möglichkeit eines flexiblen Personaleinsatzes ein.
2.2 Geschäftsordnung und -verteilung Das BIP NI gibt sich eine Geschäftsordnung und erstellt einen Geschäftsverteilungsplan auf der Grundlage des Mustergeschäftsverteilungsplans gemäß Anlage 2 .
2.3 Dienstposten und Arbeitsplätze
Die in Anlage 3 (1) ausgewiesenen Dienstposten sowie Arbeitsplätze werden hiermit eingerichtet.
Einem eventuell über die eingerichteten Dienstposten hinausgehenden Personalbedarf wird durch Abordnungen und Lehrbeauftragungen entsprochen; vorübergehende Personalüberhänge, z.B. infolge zeitweilig reduzierter Fortbildung, sind für eine Aktualisierung und Vertiefung der praktischen Erfahrung insbesondere durch Abordnungen zu Polizeibehörden oder -einrichtungen sowie zu externen Stellen zu nutzen.
(1) Amtl. Anm.:
Hier nicht abgedruckt.
Fußnoten
(¹) Amtl. Anm.: Hier nicht abgedruckt.

Abschnitt 3 BiInstRdErl - 3. Befugnisse

Die Befugnis zur Förderung und Regelung der dienstlichen Fortbildung wird hiermit gemäß § 32 PolNLVO auf das BIP NI übertragen.

Abschnitt 4 BiInstRdErl - 4. Fortbildungsausschuß

4.1 Dem BIP NI wird ein Fortbildungsausschuß zugeordnet; er dient der Optimierung der Fortbildung unter Wahrung der Belange der Polizeibehörden und -einrichtungen. Der Fortbildungsausschuß ist in allen Grundsatzfragen der Fortbildung, bei der Fortschreibung des Gesamtfortbildungskonzeptes und bei der grundsätzlichen Verteilung der für die Fortbildung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu beteiligen.
4.2 Dem Fortbildungsausschuß gehören an:
die Direktorin oder der Direktor des BIP NI,
je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fachgruppen 1 bis 3 des BIP NI,
je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Polizeibehörden sowie der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege - Fachbereich Polizei -, der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen und des Polizeiamtes für Technik und Beschaffung Niedersachsen,
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Polizeihauptpersonalrates.
Die Vertreterinnen oder Vertreter der FG 1 bis 3 und des Polizeihauptpersonalrates nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Fortbildungsausschusses teil.
4.3 Der Fortbildungsausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher. Die Geschäftsführung ist von der Geschäfts- und Koordinierungsstelle des BIP NI wahrzunehmen.
Beschlüsse des Fortbildungsausschusses sind möglichst einvernehmlich zu erzielen, bedürfen mindestens jedoch der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
4.4 Soweit zwischen dem BIP NI und dem Fortbildungsausschuß kein Einvernehmen erzielt werden kann, ist eine Entscheidung durch das MI herbeizuführen.

Abschnitt 5 BiInstRdErl - 5. Verwaltungsangelegenheiten, Ausstattung

5.1 Liegenschaften; sonstige wirtschaftliche Betreuung
Das BIP NI hat seinen Sitz in Hann. Münden. Es verwaltet die ihm in Hann. Münden sowie in den dislozierten Standorten (zur Zeit Braunlage, Wennigsen, Giesen, Bad Iburg und Hannover/Sutelstraße) zur Verfügung stehenden Liegenschaften und organisiert zentral seine Aus- und Fortbildungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der in den Liegenschaften vorhandenen Kapazitäten. Es hat dabei im Rahmen eines flexiblen Unterbringungskonzeptes die funktionsgerechte und wirtschaftliche Unterbringung der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer sicherzustellen.
Die Wirtschaftsverwaltungen in den jeweiligen Liegenschaften haben im Rahmen eines Managements der Unterkunftsplätze die Nutzung der für Zwecke des BIP NI nicht benötigten Räumlichkeiten durch andere Landesbehörden, -dienststellen und -einrichtungen zu ermöglichen.
Das BIP NI kann Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auch in anderen Liegenschaften - insbesondere solchen der Landespolizei - durchführen. Die für die Liegenschaften der Landespolizei jeweils zuständigen Wirtschaftsverwaltungen haben im Rahmen ihres Managements der Unterkunftsplätze die Belange des BIP NI entsprechend zu berücksichtigen.
Bei Mitnutzungen innerhalb der Landespolizei obliegt auch die sonstige wirtschaftliche
Betreuung der Mitnutzerinnen und Mitnutzer den liegenschaftsverwaltenden Dienststellen
oder Einrichtungen.
5.2 Haushalt, Bezüge
Das BIP NI ist haushaltsrechtlich eine Dienststelle i.S. des § 9 LHO. Die Zuständigkeit für die Berechnung der Bezüge und des Kindergeldes sowie der Beihilfen, Trennungsgelder und Umzugskosten der Beschäftigten des BIP NI liegt gemäß RdErl. vom 9.11.1994 (Nds. MBl. 1995 S. 41) bei der BezReg Weser-Ems.
5.3 Freie Heilfürsorge
Die bisherigen Aufgaben der Heilfürsorge-Abrechnungsstelle Hann. Münden werden auf die Polizeidirektion Braunschweig übertragen. Die verwaltungsmäßigen Aufgaben der Freien Heilfürsorge für die Angehörigen der Außenstellen des BIP NI werden von der für die jeweilige Liegenschaft örtlich zuständigen Heilfürsorge-Abrechnungsstelle wahrgenommen. Hierzu ergeht ein gesonderter Erlaß.
5.4 Medizinischer Dienst
Dem Medizinischen Dienst des BIP NI obliegt insbesondere die beamtenrechtliche Begutachtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BIP NI sowie die polizeiärztliche Betreuung der Beschäftigten sowie Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer am Hauptsitz Hann. Münden; die polizeiärztliche Betreuung für die Außenstellen des BIP NI erfolgt durch den jeweils örtlich für die Liegenschaft zuständigen Medizinischen Dienst. Zu Einzelheiten und weiteren Aufgaben des Medizinischen Dienstes des BIP NI ergeht eine gesonderte Regelung.
5.5 Bekleidung
Die Ausstattung der Angehörigen des BIP NI mit Dienst- und Schutzkleidung obliegt den jeweils örtlich zuständigen Regionalkammern der BezReg; bei Abordnungen an das BIP NI verbleibt die Zuständigkeit in der Regionalkammer der Heimatbehörde.
5.6 Führungs- und Einsatzmittel
Die der bisherigen LPSN sowie den aus den Polizeibehörden und -einrichtungen ausgegliederten und in das BIP NI integrierten Organisationsteilen zugewiesenen Führungs- und Einsatzmittel (FEM) gehen an das BIP NI über.
Im übrigen erfolgt die bedarfsgerechte Ausstattung des BIP NI mit FEM sowie deren Instandhaltung gemäß gesonderter Regelungen.
Die den Polizeibehörden und -einrichtungen sowie deren Dienststellen an den jeweiligen Liegenschaften zugewiesenen FEM können, soweit es sich um Landesausstattung handelt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, vom BIP NI bei Bedarf mitgenutzt werden.

Abschnitt 6 BiInstRdErl - 6. Inkrafttreten, Aufhebung und Anpassung von Vorschriften

6.1 Dieser RdErl. tritt am 1.5.1997 in Kraft. Gleichzeitig treten die Bezugserlasse zu a und b außer Kraft.
6.2 Die diesem RdErl. in anderen Erlassen und Verwaltungsvorschriften entgegenstehenden Regelungen verlieren ihre Gültigkeit.
6.3 Fortgeltende Regelungen, die anderslautende Bezeichnungen des BIP NI sowie seiner Organisationsteile enthalten, sind sinngemäß anzuwenden.

Anlage 1 BiInstRdErl - Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen

Anlage als pdf

Anlage 2 BiInstRdErl - Mustergeschäftsverteilungsplan für das Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen

Direktorin oder Direktor des BIP NI
Controlling
G/K
Geschäfts- und Koordinierungsstelle
Sekretariat, Geschäftsstelle
Grundsatzangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit
Grundsatzfragen der Fortbildung, Fortbildungsplan Zentrale und dezentrale Fortbildung Externe Fortbildung
V
Verwaltung
Organisation, Personalplanung und -Vollzug
Wirtschaftsangelegenheiten
Führungs- und Einsatzmittel
Medizinischer Dienst
Fachgruppen (FG)
FG 1
Fortbildung - Recht, Führung und Einsatz -
Sekretariat
Recht
Führung, Organisation, Einsatz
Spezielle Handlungsfelder
Persönlichkeitsentwicklung
FG 2
Fortbildung - Umwelt, Technik und Verkehr -
Sekretariat
Umwelt/Fachinformationszentrum Umweltschutz
Führungs- und Einsatzmittel; Technik
Verkehr/Zentralstelle für Verkehrssicherheit
Diensthundwesen
FG 3
Fortbildung - Kriminalistik und Kriminologie -
Sekretariat
Kriminalitätsverhütung und -Verfolgung
Kriminalwissenschaften
Technische Beweissicherung
FG 4
Ausbildung
Sekretariat
Fachoberschulergänzungsausbildung
Fachhochschulreifelehrgänge
Aufstiegslehrgänge gehobener Dienst
Ausbildung höherer Dienst, 1. Studienjahr
Zentrale Dienste (ZD)
ZD 1
Sozialwissenschaftlicher Dienst
Einsatzbegleitung/-beratung
Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte
Krisenintervention, Psychosoziale Beratung
Wissenschaftliche Begleitung von Bildungsvorhaben
ZD 2
Mediendienst
Polizeigeschichte
Redaktion, Fachinformationspool
Audiovisuelle Medien, Foto, Grafik
Vervielfältigung, Versand
ZD 3
Berufsinformation und -auswahl
Berufsinformation
Ausstellungen, Technik
Bewerbungsvorgänge
Auswahlverfahren
Polizeigeschichtliche Sammlung
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