Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich des MU
Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich des MU
Beschl. d. LReg v. 13. 7. 2004 - MU-01472-0021-
Vom 13. Juli 2004 (Nds. MBl. S. 695)
- VORIS 20100 -
Bezug:
a)
Beschl. v. 7. 7. 1992 (Nds. MBl. S. 1034) - VORIS 20110 00 00 15 003 -
b)
Beschl. v. 26. 8. 1997 - MU-603-01472-0021 - (n. v.)
Die LReg hat folgenden Beschluss gefasst:
Abschnitt 1 VwMoMUBeschl
1. Das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) wird mit Ablauf des 31. 12. 2004 aufgelöst.
Abschnitt 2 VwMoMUBeschl
2. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz erhält mit Wirkung vom 1. 1. 2005 in Abänderung des Bezugsbeschlusses zu b die Bezeichnung "Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)". Der Landesbetrieb hat seinen Sitz weiterhin in Norden und unterhält landesweit Betriebsstellen und Bauhöfe nach fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Abschnitt 3 VwMoMUBeschl
3. Mit Wirkung vom 1. 1. 2005 werden die nachstehenden Aufgaben auf das MU verlagert: (1)
3.1 Aus den Bezirksregierungen (Dezernat 501):
3.1.1 Dienst- und Fachaufsicht über die Gewerbeaufsichtsämter,
3.1.2 Fachaufsicht über die Unteren Immissionsschutz-, Abfall- und Bodenschutzbehörden.
3.2 Aus den Bezirksregierungen (Dezernat 502):
3.2.1 Fachaufsicht über die Unteren Wasserbehörden,
3.2.2 Bearbeitung von Anfragen/Petitionen,
3.2.3 Zentrale Koordinierung der wirtschaftlichen Analyse der EG-WRRL,
3.2.4 Zentrale Steuerung zur Erhebung der Wasserentnahmegebühr.
3.3 Aus den Bezirksregierungen (Dezernat 503):
3.3.1 Fachaufsicht über die Unteren Naturschutzbehörden,
3.3.2 Zentrale fachliche Steuerung der Ausweisung von Naturschutzgebieten, Entwicklung von
Erhaltungszielen und Sicherungskonzepten,
3.3.3 Fachliche Vorgaben für Fördermaßnahmen Proland für die Vereinbarungen/Bewilligungen Erschwernisausgleich.
3.4 Aus dem NLÖ (Abteilung 1):
3.4.1 Strategische Konzepte und Planungen in den Bereichen Bodenschutz und Altlasten,
3.4.2 Grundsatzangelegenheiten medienübergreifender Umweltschutz, ökologische Konzepte und Strategien, Nachhaltigkeit, ökosystemare Umweltbeobachtung,
3.4.3 Umweltinformationssysteme (Umweltdatenkatalog, Geografisches Informationssystem),
3.4.4 Umweltberichterstattung, Umweltinformationen.
(1) Amtl. Anm.:
Redaktioneller Hinweis: Abweichende andere gesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
Fußnoten | |
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(¹) Amtl. Anm.: | Redaktioneller Hinweis: Abweichende andere gesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt. |
Abschnitt 4 VwMoMUBeschl
4. Mit Wirkung vom 1. 1. 2005 werden die nachstehenden Organisationseinheiten und Aufgaben des NLÖ verlagert, mit Ausnahme der in Nummer 3.4 genannten oder durch Rechtsänderungsverfahren entfallenen bzw. neuen Aufgabenträgern übertragenen Aufgaben:
4.1 Die Dezernate 1.3 (Umweltmeteorologie), 1.4 (Luftqualitätsüberwachungssystem), 4.1 (Grundsatzangelegenheiten der Abteilung), 4.8 (Kreislauf- und Abfallwirtschaft) und 4.9 (Abfallstromüberwachung) zum Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.
4.2 Die Dezernate 4.2 (Arbeitsmedizin), 4.3 (Gefahrstoffe, Stoffbewertung) (1) , 4.4 (Strahlenschutz) (2) , 4.5 (Geräusche und Erschütterungen), 4.6 (Luftreinhaltung) (3) und 4.10 (Verfahrenstechnik, Sicherheitstechnik) zum Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt
Hannover.
4.3 Das Dezernat 3.8 (Binnenfischerei) zum LAVES.
4.4 Die Abteilungen 2 (Naturschutz), 3 (Wasserwirtschaft, Gewässerschutz) und 5 (Forschungsstelle Küste) sowie die Dezernate 1.6 (Radiologische Überwachung) und 1.7 (Radioökologie) zum NLWKN.
4.5 Die Aufgabe "Freiwilliges ökologisches Jahr" zur Alfred Töpfer Akademie für Naturschutz.
4.6 Der Aufgabenbereich "Gentechnik" aus dem Dezernat 1.5 (Ökotoxikologie, Gentechnik) zum Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.
4.7 Der Aufgabenbereich "Ökotoxikologie, Biologielabor" aus dem Dezernat 1.5 (Ökotoxikologie, Gentechnik) zum NLWKN.
(1) Red. Anm.:
Ab dem 25. Januar 2005 werden gemäß
Beschl. d. LReg vom 25. Januar 2005
(Nds. MBl. S. 115) die Aufgaben des Dezernats 4.3 vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover auf das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim verlagert.
(2) Red. Anm.:
Ab dem 11. Juli 2006 wird gemäß
Beschl. d. LReg vom 11. Juli 2006
(Nds. MBl. S. 830) das Dezernat 72 des GAA Hannover (ehemaliges Dezernat 4.4 - Strahlenschutz - des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie) an den NLWKN verlagert.
(3) Red. Anm.:
Ab dem 25. Januar 2005 werden gemäß
Beschl. d. LReg vom 25. Januar 2005
(Nds. MBl. S. 115) die Aufgaben des Dezernats 4.6 vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover auf das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim verlagert.
Fußnoten | |
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(¹) Red. Anm.: | Ab dem 25. Januar 2005 werden gemäß Beschl. d. LReg vom 25. Januar 2005 (Nds. MBl. S. 115) die Aufgaben des Dezernats 4.3 vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover auf das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim verlagert. |
(²) Red. Anm.: | Ab dem 11. Juli 2006 wird gemäß Beschl. d. LReg vom 11. Juli 2006 (Nds. MBl. S. 830) das Dezernat 72 des GAA Hannover (ehemaliges Dezernat 4.4 - Strahlenschutz - des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie) an den NLWKN verlagert. |
(³) Red. Anm.: | Ab dem 25. Januar 2005 werden gemäß Beschl. d. LReg vom 25. Januar 2005 (Nds. MBl. S. 115) die Aufgaben des Dezernats 4.6 vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover auf das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim verlagert. |
Abschnitt 5 VwMoMUBeschl
5. Mit Wirkung vom 1. 1. 2005 werden die nachstehenden Organisationseinheiten und Aufgaben der Bezirksregierungen verlagert, mit Ausnahme der in den Nummern 3.1 bis 3.3 genannten oder durch Rechtsänderungsverfahren entfallenen bzw. auf andere Aufgabenträger übertragenen Aufgaben:
5.1 Die Dezernate 503 (Naturschutz) und 502 (Wasserwirtschaft, Wasserrecht) zum NLWKN.
5.2 Die Dezernate 501 (Immissions- und Arbeitsschutz, Abfallwirtschaft und -recht) zu den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern am jeweiligen Sitz der bisherigen Bezirksregierungen.
5.3 Die Aufgaben nach dem Arzneimittel- (ausgenommen der Einzelhandel und die Apotheken) und dem Medizinprodukterecht (bisher Dezernat 108 der Bezirksregierungen) zu den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern am jeweiligen Sitz der bisherigen Bezirksregierungen.
Abschnitt 6 VwMoMUBeschl
6. Die mit den Organisationsentscheidungen nach den Nummern 1 , 2 , 4 und 5 zusammenhängenden stellenwirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen und die mit den Aufgabenverlagerungen nach den Nummern 3 , 4.5 bis 4.7 und 5.3 zusammenhängenden organisatorischen, personal- und stellenwirtschaftlichen sowie haushaltsrechtlichen Maßnahmen regeln das MU, das MF, das MI, das MS, das MW und das ML bis zum 31. 12. 2004 untereinander.
Abschnitt 7 VwMoMUBeschl
7. Der Bezugsbeschluss zu a wird aufgehoben.
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