Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen
DE - Landesrecht Niedersachsen

Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen

Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen

Beschl. d. LReg v. 12.10.2004 - MI-LPP-01512 -
Vom 12. Oktober 2004 (Nds. MBl. S 702)
Zuletzt geändert durch Beschl. vom 9. Dezember 2008 (Nds. MBl. 2009 S. 340)
- VORIS 21021 -
Bezug:
a)
Beschl. v. 29.4.1997
(Nds. MBl. S. 895) - VORIS 21021 00 00 30 092 -
b)
Beschl v. 16.12.2003 - MI-2-01512 - (n.v.)
c)
Beschl. v. 23.3.2004 - MI-VM 4-01472 - (n.v.)
d)
Beschl. v. 27.4.2004 - MI-12.09-02100/01 - (n v.)
e)
Beschl. v. 13.7.2004 - MI-VM 1-01-01472-100 - (n.v.)

Abschnitt 1 PolUmOBeschl

Die LReg nimmt in Fortführung der Bezugsbeschlüsse zu b und e in der Polizeiorganisation nachfolgende Organisationsveränderungen vor:
1.1 In den Polizeidirektionen werden zur Gewährleistung einer flächendeckenden Polizeipräsenz Polizeiinspektionen gemäß Anlage 1 mit Polizeikommissariaten, Autobahnpolizeikommissariaten und Polizeistationen eingerichtet.
1.2 In den Polizeidirektionen wird jeweils eine Zentrale Kriminalinspektion eingerichtet.
1.3 In der Polizeibehörde für zentrale Aufgaben (Zentrale Polizeidirektion) werden die Aufgaben
der Bereitschaftspolizei,
der Polizeihubschrauberstaffel,
der Wasserschutzpolizei
und der Polizeitechnik
wahrgenommen.
Die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben hat ihren Sitz in Hannover. Das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen, das Wasserschutzpolizeiamt Niedersachsen, die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen und die Bereitschaftspolizeiabteilung I. bis III. werden als Dienststellen aufgelöst.

Abschnitt 2 PolUmOBeschl

Gemäß Nummer 1.4 der Anlage 1 des Bezugsbeschlusses zu c werden verlagert:
a)
die bisherige Dezernatsgruppe Polizei
der Bezirksregierung Braunschweig in die Polizeidirektion Braunschweig,
der Bezirksregierung Hannover in die Polizeidirektion Göttingen,
der Bezirksregierung Lüneburg in die Polizeidirektion Lüneburg,
der Bezirksregierung Weser-Ems in die Polizeidirektion Oldenburg;
b)
die bisherigen Polizeiinspektionen mit ihren Polizeikommissariaten, Autobahnpolizeikommissariaten und Polizeistationen sowie die Kriminalpolizeiinspektionen Organisierte Kriminalität mit ihren Kriminalkommissariaten Organisierte Kriminalität in die Polizeidirektionen, in deren Dienstbezirk sie liegen.
Abweichend davon werden
das Autobahnpolizeikommissariat Ahlhorn in die Polizeidirektion Oldenburg,
die Kriminalpolizeiinspektion Organisierte Kriminalität der Bezirksregierung Hannover in die Polizeidirektion Göttingen,
das Kriminalkommissariat Organisierte Kriminalität Göttingen in die Polizeidirektion Göttingen und
das Kriminalkommissariat Organisierte Kriminalität Osnabrück in die Polizeidirektion Osnabrück
verlagert;
c)
das Dezernat 307 der Bezirksregierung Weser-Ems mit seinen Wasserschutzpolizeikommissariaten und -stationen, die Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen, das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen und die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen in die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben;
d)
die bisherige Polizeidirektion Braunschweig (nur für das Gebiet der Stadt Braunschweig zuständig) mit ihren Dienststellen und Organisationseinheiten in die Polizeidirektion Braunschweig (neu);
e)
die bisherige Polizeidirektion Hannover (nur für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover sowie der Städte Laatzen und Langenhagen zuständig) mit ihren Dienststellen und Organisationseinheiten in die Polizeidirektion Hannover (neu).
Abweichend davon wird das Spezialeinsatzkommando Niedersachsen in das Landeskriminalamt
Niedersachsen verlagert.

Abschnitt 3 PolUmOBeschl

Das Dezernat 505 (Kampfmittelbeseitigung) der Bezirksregierung Hannover wird in die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben verlagert.

Abschnitt 4 PolUmOBeschl

Das mit Bezugsbeschluss zu d innerhalb des MI eingerichtete Landespolizeipräsidium führt im Schriftverkehr nach außen die amtliche Behördenbezeichnung "Ministerium für Inneres und Sport" mit dem Zusatz "Landespolizeipräsidium".

Abschnitt 5 PolUmOBeschl - Schlussbestimmungen

5.1 Dieser Beschluss tritt am 1.11.2004 in Kraft.
5.2 Abweichend von Nummer 5.1 treten in Kraft
die Nummern 1.1 und 1.2 am 1.12.2004. Bis dahin gilt Anlage 2 .
Nummer 3 am 1.1.2005.
5.3 Nummer 2 des Bezugsbeschlusses zu a wird aufgehoben.

Anlage 1 PolUmOBeschl

In den regionalen Polizeidirektionen werden die folgenden Polizeiinspektionen eingerichtet:
Polizeidirektion Braunschweig mit
Polizeiinspektion Braunschweig(mit Sitz in Braunschweig)
Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt(mit Sitz in Wolfsburg)
Polizeiinspektion Gifhorn(mit Sitz in Gifhorn)
Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel(mit Sitz in Salzgitter)
Polizeiinspektion Goslar(mit Sitz in Goslar)
Polizeidirektion Göttingen mit
Polizeiinspektion Göttingen(mit Sitz in Göttingen)
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden(mit Sitz in Hameln)
Polizeiinspektion Hildesheim(mit Sitz in Hildesheim)
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg(mit Sitz in Nienburg)
Polizeiinspektion Northeim/Osterode(mit Sitz in Northeim)
Polizeidirektion Hannover mit
Polizeiinspektion Burgdorf(mit Sitz in Burgdorf)
Polizeiinspektion Garbsen(mit Sitz in Garbsen)
Polizeiinspektion Mitte(mit Sitz in Hannover)
Polizeiinspektion Ost(mit Sitz in Hannover)
Polizeiinspektion Süd(mit Sitz in Hannover)
Polizeiinspektion West(mit Sitz in Hannover)
Polizeidirektion Lüneburg mit
Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen(mit Sitz in Lüneburg)
Polizeiinspektion Celle(mit Sitz in Celle)
Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel(mit Sitz in Soltau)
Polizeiinspektion Harburg(mit Sitz in Winsen/Luhe)
Polizeiinspektion Stade(mit Sitz in Stade)
Polizeiinspektion Rotenburg(mit Sitz in Rotenburg [Wümme])
Polizeidirektion Oldenburg mit
Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch(mit Sitz in Cuxhaven)
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land(mit Sitz in Delmenhorst)
Polizeiinspektion Diepholz(mit Sitz in Diepholz)
Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland(mit Sitz in Oldenburg)
Polizeiinspektion Verden/Osterholz(mit Sitz in Verden)
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland(mit Sitz in Wilhelmshaven)
Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta(mit Sitz in Cloppenburg)
Polizeidirektion Osnabrück mit
Polizeiinspektion Aurich/Wittmund(mit Sitz in Aurich)
Polizeiinspektion Leer/Emden(mit Sitz in Leer)
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim(mit Sitz in Lingen)
Polizeiinspektion Osnabrück(mit Sitz in Osnabrück).

Anlage 2 PolUmOBeschl

(1)
Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Umorganisation der Polizei und zur Änderung dienst- und personalrechtlicher Bestimmungen (1.11.2004) werden die Polizeidirektionen Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück sowie die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben als Polizeibehörden gebildet.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Organisationsübergangs unter Verantwortung der neu gebildeten Polizeidirektionen wird der ihnen zugeordnete Bereich mit einem zeitlichen Versatz von einem Monat neu organisiert. Für diesen (Zwischen-)Zeitraum orientiert sich die Organisation weitestgehend an der bisherigen Struktur und gestaltet sich wie folgt:
1.
Die bisherigen Polizeiinspektionen mit ihren Dienststellen und Organisationseinheiten
werden den Polizeidirektionen zugeordnet, in deren Dienstbezirk sie liegen. Davon
abweichend wird das Autobahnpolizeikommissariat Ahlhorn der Polizeiinspektion Delmenhorst
zugeordnet.
2.
Die bisherige Polizeidirektion Braunschweig (bislang nur für das Stadtgebiet Braunschweig zuständig) mit ihren Dienststellen und Organisationseinheiten wird zur Polizeiinspektion Braunschweig und der Polizeidirektion Braunschweig (neu) zugeordnet.
3.
Die bisherigen Kriminalpolizeiinspektionen Organisierte Kriminalität werden mit ihren Dienststellen den Polizeidirektionen zugeordnet, in deren Dienstbezirk sie ihren Sitz haben. Davon abweichend gilt:
a)
Die Kriminalpolizeiinspektion Organisierte Kriminalität der Bezirksregierung Hannover wird der Polizeidirektion Göttingen zugeordnet.
b)
Das Kriminalkommissariat Organisierte Kriminalität Göttingen wird der Polizeidirektion Göttingen zugeordnet.
c)
Das Kriminalkommissariat Organisierte Kriminalität Osnabrück wird der Polizeidirektion Osnabrück zugeordnet.
4.
Die bisherigen Dienststellen der Polizeidirektion Hannover bleiben erhalten (mit Ausnahme
des Spezialeinsatzkommandos, das dem Landeskriminalamt Niedersachsen zugeordnet wird).
(1) Red. Anm.:
Nach
Nr. 5.2 der Schlussbestimmungen
treten die
Nummern 1.1 und 1.2
am 1.12.2004 in Kraft. Bis dahin gilt
Anlage 2.
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