Fachübergreifende Fortbildung in der Landesverwaltung
DE - Landesrecht Niedersachsen

Fachübergreifende Fortbildung in der Landesverwaltung

Fachübergreifende Fortbildung in der Landesverwaltung

RdErl. d. MI v. 19. 11. 2015 - Z4.17-01519/01-01 -
Vom 19. November 2015 (Nds. MBl. S. 1657)
- VORIS 20110 -
Bezug:a)Beschl. d. LReg v. 17. 11. 2015 (Nds. MBl. S. 1656)
- VORIS 20110 -
b)RdErl. v. 27. 6. 1997 (Nds. MBl. S. 909)
- VORIS 20110 00 00 03 009 -

Abschnitt 1 NLVFRdErl

Gemäß Bezugsbeschluss zu a ist das Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN) für die fachübergreifende dienstliche Fortbildung für alle Beschäftigten der Landesverwaltung zuständig. Ausgenommen sind die Beschäftigten der Fachrichtungen Polizei und Steuerverwaltung, der Forstverwaltung und des Geschäftsbereichs der Justiz sowie die Lehrkräfte in Schulen und Studienseminaren sowie im Hochschuldienst. Jedoch ist diesen die Nutzung der Angebote des SiN bei Bedarf möglich.

Abschnitt 2 NLVFRdErl

Bei der Durchführung von Veranstaltungen durch das SiN besteht für die Dienststellen der Landesverwaltung keine Notwendigkeit, aus vergabe- oder haushaltsrechtlichen Gründen Vergleichsangebote einzuholen. Es handelt sich um öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors, für die das Vergaberecht keine Anwendung findet.

Abschnitt 3 NLVFRdErl

Beim MI wird der "Ressortbeirat Fachübergreifende Fortbildung" als beratendes Gremium eingerichtet. Er ersetzt die ressortübergreifende "Arbeitsgruppe Fortbildung".
3.1 Im Ressortbeirat sind die Ministerien, die StK und das SiN vertreten. Der LRH, die oder der LfD und die Landtagsverwaltung können dem Beirat angehören, wenn sie dies wünschen.
3.2 Im Ressortbeirat findet der Austausch über Themen und Angelegenheiten der fachübergreifenden Fortbildung statt, insbesondere über
die Abstimmung der Bedarfe für die Fortbildung,
die Programmgestaltung für die Führungskräfteentwicklung im SiN,
die Preisgestaltung des SiN und dessen wirtschaftliche Entwicklung.
3.3 Der Ressortbeirat tagt nach Bedarf und auf Einladung des MI. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.

Abschnitt 4 NLVFRdErl

Die Leitungen der Bildungsinstitute
Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges,
Geschäftsstelle für die Hochschulübergreifende Weiterbildung (HÜW) an der MHH,
IT-Fortbildung des Zentralen IT-Betriebs Niedersächsische Justiz (ZIB),
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ),
der Polizeiakademie Niedersachsen (PA) und der
Steuerakademie Niedersachsen
treffen sich unter Federführung des SiN jährlich zum Erfahrungsaustausch.

Abschnitt 5 NLVFRdErl

Das Anmeldeverfahren für Veranstaltungen wird im Aus- und Fortbildungsprogramm des SiN geregelt. Das Programm ist unter www.sin.niedersachsen.de abrufbar.

Abschnitt 6 NLVFRdErl

Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2016 in Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31. 12. 2015 außer Kraft.
An die Dienststellen der Landesverwaltung
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