Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; Stiftung einer Leistungsspange
DE - Landesrecht Niedersachsen

Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; Stiftung einer Leistungsspange

Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; Stiftung einer Leistungsspange

RdErl. d. MI v. 2. 3. 2020 - 34-13223/2.1 -
Vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)
- VORIS 21090 -
Bezug:
a)
RdErl. v. 14. 2. 2020 (Nds. MBl. S. 308)
b)
RdErl. v. 22. 8. 2000 (Nds. MBl. S. 588), zuletzt geändert durch RdErl. v. 19. 8. 2003 (Nds. MBl. S. 614)
Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Ausgestaltung2
Voraussetzungen3
Vergabe und Trageweise4
Schlussbestimmungen5
Leistungsspange der FeuerwehrenAnlage 1
BandschnalleAnlage 2
BesitzzeugnisAnlage 3

Abschnitt 1 FwLSPStiftRdErl - Allgemeines

Als Anerkennung für herausragende Leistungen bei der Teilnahme an den Leistungsvergleichen der Feuerwehren auf Kreis-, Regional- und Landesebene wird eine Leistungsspange gestiftet.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)

Abschnitt 2 FwLSPStiftRdErl - Ausgestaltung

2.1 Die Leistungsspange besteht aus einem metallenen, ca. 65 mm mal 20 mm großen, stilisierten Eichenlaub als Grundplatte mit einem aufgesetzten Landeswappen (Anlage 1) . Die Grundplatte ist entsprechend der in Nummer 2.2 genannten Stufe farblich entweder bronzen, silbern oder golden.
2.2 Die Leistungsspange wird in drei Stufen vergeben:
2.2.1Leistungsvergleich auf Kreisebene:Bronze,
2.2.2Leistungsvergleich auf Regionalebene:Silber,
2.2.3Leistungsvergleich auf Landesebene:Gold.
2.3 Eine passende Bandschnalle trägt als Motiv die Leistungsspange in Miniatur, je nach verliehener Stufe in entsprechender Grundplattenfarbe. Die Bandfarbenfolge ist rot-weiß-rot (Anlage 2) .
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)

Abschnitt 3 FwLSPStiftRdErl - Voraussetzungen

3.1 Die Leistungsspange kann nur von Kameradinnen und Kameraden erworben werden, die an einem dem Bezugserlass zu a entsprechenden Entscheid auf Kreis-, Regional- oder Landesebene teilgenommen haben.
3.2 Für die Erlangung der Leistungsspange muss die teilnehmende Einheit am Tag des Entscheides eine Gesamtleistung von 100 % erbracht haben.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)

Abschnitt 4 FwLSPStiftRdErl - Vergabe und Trageweise

4.1 Die Leistungsspange wird grundsätzlich von der für die Veranstaltung verantwortlichen Führungskraft vergeben. Sie darf nur in der jeweils höchsten Stufe getragen werden.
4.2 Über das Erreichen der Leistung und die damit verbundene Berechtigung zum Tragen der Leistungsspange ist vom Veranstalter ein Besitzzeugnis auszustellen (Anlage 3) . Leere Zeilen in der tabellarischen Auflistung der Mitglieder der Einheit sind durch
"nicht belegt" in der Namenspalte zu kennzeichnen.
4.3 Die Leistungsspange wird als äußeres Zeichen der erbrachten Leistung bei männlichen Mitgliedern an der Dienstjacke oberhalb der linken Brusttasche, bei weiblichen Mitgliedern in entsprechender Höhe an der Dienstjacke getragen.
4.4 Anstelle der Leistungsspange kann ab dem Tage nach dem Erhalt der Auszeichnung
die Bandschnalle getragen werden.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)

Abschnitt 5 FwLSPStiftRdErl - Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 11. 3. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 10. 3. 2020 außer Kraft. Das Tragen der Leistungsspange auf Grundlage vorheriger Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)
An die Polizeidirektionen - Ämter für Brand- und Katastrophenschutz - Kommunen Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
Nachrichtlich:
An den Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V. die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Anlage 1 FwLSPStiftRdErl - Leistungsspange der Feuerwehren

Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)

Anlage 2 FwLSPStiftRdErl - Bandschnalle

Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)

Anlage 3 FwLSPStiftRdErl - Besitzzeugnis

..................................................
(Ausstellende Behörde)(Ort, Datum)
Besitzzeugnis
Die Einheit ............................(Name der Einheit) der Ortsfeuerwehr .... ..................... (Name der Ortsfeuerwehr) , Freiwillige Feuerwehr ................. (Name der Feuerwehr) , Landkreis/kreisfreie Stadt/Region ............. (Name des Landkreises, kreisfreien Stadt, Region Hannover) , hat am ...................... (Datum des Entscheides) beim Kreis-/Regional-/Landesentscheid in .................... (Ort des Entscheides) bei insgesamt ..... ... (Anzahl aller gestarteten Einheiten) teilnehmenden Einheiten in nachstehend aufgeführter Zusammensetzung eine Leistung von 100 % entsprechend der Bestimmungen zur Durchführung von Leistungsvergleichen der Feuerwehren erbracht.
Auflistung der Mitglieder der Einheit:
Laufende NummerNameVornameGeburtsdatum
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Die vorstehend genannten Mitglieder der Einheit sind berechtigt, die Leistungsspange gemäß des RdErl. des MI vom 2. 3. 2020 (Nds. MBl. S. 356) in Bronze/Silber/Gold zu tragen.
....................................................(Siegel)
(Unterschrift/Funktion/Dienstgrad)
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)
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