Auflösung der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) und Herauslösung der Ämter für Brand- und Katastrophenschutz aus den Polizeidirektionen zur Errichtung des Nieder...
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Auflösung der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) und Herauslösung der Ämter für Brand- und Katastrophenschutz aus den Polizeidirektionen zur Errichtung des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK)

Auflösung der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) und Herauslösung der Ämter für Brand- und Katastrophenschutz aus den Polizeidirektionen zur Errichtung des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK)

Beschl. d. LReg v. 22. 12. 2020 - MI 34.17-01519-01 -
Vom 22. Dezember 2020 (Nds. MBl. 2021 S. 96)
- VORIS 21090 -
Bezug:
a)
Beschl. v. 14. 12. 2010 (Nds. MBl. 2011 S. 179) - VORIS 21090 -
b)
RdErl. d. MI v. 17. 10. 2017 (Nds. MBl. S. 1414) - VORIS 21021 -
Die LReg hat in ihrer Sitzung am 22. 12. 2020 folgende Beschlüsse gefasst:

Abschnitt 1 NLBK-ErrBeschl

Die LReg beschließt die Errichtung des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutzes (NLBK) mit Sitz in Celle und Standorten in Celle und Loy mit Wirkung vom 1. 1. 2021.

Abschnitt 2 NLBK-ErrBeschl

Die NABK wird mit Ablauf des 31. 12. 2020 aufgelöst und deren Aufgaben und Personal in das NLBK übertragen. Der Bezugsbeschluss zu a wird aufgehoben.

Abschnitt 3 NLBK-ErrBeschl

Die Ämter für Brand- und Katastrophenschutz werden mit Ablauf des 31. 12. 2020 aus den Polizeidirektionen (vgl. Bezugserlass zu b) herausgelöst und deren Aufgaben und Personal in das NLBK überführt.

Abschnitt 4 NLBK-ErrBeschl

Innerhalb des NLBK werden sechs Regionalbüros gebildet, um für die Amtsbezirke der Polizeidirektionen die Präsenz in der Fläche zu garantieren. Die Regionalbüros und ihre Arbeit werden nach zwei Jahren evaluiert.

Abschnitt 5 NLBK-ErrBeschl

Der aus den Nummern 1 und 2 resultierende Synergieeffekt wird zur Verstärkung der Aufgabenwahrnehmung des NLBK und der Ausrichtung der Landesverwaltung auf die Herausforderungen im Brand- und Katastrophenschutz verwendet.

Abschnitt 6 NLBK-ErrBeschl

Das Amt der Präsidentin oder des Präsidenten des NLBK wird mit der BesGr. B 3 besoldet. Das Amt der Vertreterin oder des Vertreters der Präsidentin oder des Präsidenten wird mit der BesGr. A 16 besoldet.

Abschnitt 7 NLBK-ErrBeschl

Die aus der Maßnahme der Aufgabenverlagerung resultierenden haushaltsmäßigen Veränderungen werden für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 50 Abs. 1 LHO durchgeführt. Darüber hinaus ggf. erforderliche weitere strukturelle haushälterische Anpassungen sind durch das MI im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Haushaltsplanentwurf 2022 und die Mittelfristige Planung 2021 bis 2025 anzumelden.

Abschnitt 8 NLBK-ErrBeschl

Das MI wird gebeten, den LRH gemäß § 102 LHO von der Organisationsänderung zu unterrichten.
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