Aufgaben der "Task-Force" im Bereich Veterinärwesen in Niedersachsen
DE - Landesrecht Niedersachsen

Aufgaben der "Task-Force" im Bereich Veterinärwesen in Niedersachsen

Aufgaben der "Task-Force" im Bereich Veterinärwesen in Niedersachsen

RdErl. d. ML v. 13.11.2008 - 203-01460-214 -
Vom 13. November 2008 (Nds. MBl. S. 1275)
- VORIS 78500 -
Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Organisation2
Aufgaben3
Darstellung der Aufgaben im Einzelnen4
Geschäftsverteilung, Durchführung der Dienstaufgaben5
Schlussbestimmung6

Abschnitt 1 VetTFRdErl - 1. Allgemeines

Mit der Einrichtung einer "Task-Force" im Bereich Veterinärwesen nach dem Beschluss der LReg vom 6.11.2001 werden Organisation und Effektivität des nationalen Seuchenbekämpfungsmanagements ebenso schnell wie deutlich verbessert.
Hierzu bilden sechs Amtstierärztinnen oder Amtstierärzte und drei Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter die "Task-Force", die - eingebunden in das LAVES - eng mit dem ML zusammenarbeiten.

Abschnitt 2 VetTFRdErl - 2. Organisation

Die "Task-Force" wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit Laufbahnprüfung für den höheren Veterinärdienst geleitet.
Das Personal soll für die Bekämpfung von Tierseuchen besonders qualifiziert sein und eine Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen besitzen; soweit es sich um Tierärztinnen oder Tierärzte handelt, sollen sie die Laufbahnprüfung für den höheren Veterinärdienst abgelegt haben.
Die Task-Force ist organisatorisch in das LAVES eingebunden. Die Wahrnehmung der Aufgaben ist im Geschäftsverteilungsplan des LAVES zu regeln.
Die "Task-Force" hat ihren Sitz im LAVES in Oldenburg, mindestens drei der Amtstierärztinnen oder Amtstierärzte und drei Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter haben ihren Dienstort in Oldenburg. Die erforderlichen Räume, Einrichtungen, Geräte und Fahrzeuge werden vom LAVES bereitgestellt.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind ihr die erforderlichen Sach- und Haushaltsmittel vom LAVES zur Verfügung zu stellen.
Die Mittel werden vom LAVES bewirtschaftet.

Abschnitt 3 VetTFRdErl - 3. Aufgaben

Die Zuständigkeit für die Tierseuchenbekämpfung auf Ortsebene liegt bei der Region Hannover, den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Auf jeder Verwaltungsebene ist für das Management von Seuchenausbrüchen die Einrichtung von Krisenzentren vorgeschrieben (Vorgabe im "Bundesmaßnahmenkatalog Tierseuchen").
Die Krisenzentren werden im Bedarfsfall in den jeweiligen Verwaltungseinheiten aktiviert.
Die "Task-Force" soll logistische und koordinierende Aufgaben wahrnehmen, das erforderliche "Handwerkszeug" zur Seuchenbekämpfung entwickeln und pflegen und das bei der Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung eingesetzte Personal insbesondere der kommunalen Veterinärbehörden fortbilden und schulen, wobei sich die Mitglieder der "Task-Force" in den zu erledigenden Arbeitsbereichen spezialisieren und fortbilden.
In einem Tierseuchenfall wirkt sie unter Wahrung der bestehenden Zuständigkeiten auf den verschiedenen Bekämpfungsebenen mit und wird in einem Krisenfall auch in der Bund-Länder-Task-Force als Beitrag Niedersachsens tätig.

Abschnitt 4 VetTFRdErl - 4. Darstellung der Aufgaben im Einzelnen

4.1 Laufende Aufgaben
4.1.1 Tierseuchenbekämpfung
Die "Task-Force" soll mit dazu beitragen, eine effektive Tierseuchenbekämpfung entsprechend den Vorgaben der EU sowie des "Bundesmaßnahmenkatalogs Tierseuchen" zu gewährleisten. Dazu ist es besonders notwendig, rechtzeitig vor dem Ausbruch einer Tierseuche die organisatorischen Voraussetzungen für die Tierseuchenbekämpfung so zu treffen, dass im Ausbruchsfall aus dem Stand eine effiziente Bekämpfung der Seuche möglich ist. Dies wird u. a. erreicht durch:
a)
Erarbeiten von Vorschlägen des LAVES zur Verwendung durch das ML für Fortschreibung und Ergänzung des Katalogs für bundeseinheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen (Bundesmaßnahmenkatalog Tierseuchen) unter Berücksichtigung der in Niedersachsen gesammelten Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung einschließlich der laufenden Aktualisierung des Tierseuchenbekämpfungshandbuches Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen (TSBH NI-NRW).
b)
Weiterentwicklung, Anpassung an die Rechtsentwicklung und Aufnahme von Vordrucken, Checklisten und Verfahren zur Verwendung durch das ML in das TSBH NI-NRW.
c)
Fachliche Unterstützung der zuständigen kommunalen Veterinärbehörden bei der Planung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen (z. B. Feststellung der erforderlichen Personal- und Sachmittel, Aktualisierung der Organisations- und Ablaufpläne für die Tätigkeit der Krisenzentren, Aufstellung, Ausstattung und Einsatz von Tötungskolonnen, Organisation von Tötung und Entsorgung von Tieren und Erzeugnissen im Seuchenfall, Organisation von Ausrüstungsgegenständen zur Tierseuchenbekämpfung, sofern erforderlich zentrale Lagerung z. B. von Seuchenbekämpfungsmaterialien, Sperrbezirksschildern usw., Organisation der Entsorgung von Milch aus Sperr- und Beobachtungsgebieten).
d)
Organisation und Durchführung von Tierseuchenübungen sowie von Fortbildungsveranstaltungen zum Austausch von Erfahrungen bei der Bekämpfung von Tierseuchen sowie Fort- und Ausbildung der "Task-Force" durch
Nutzung vorhandener Fortbildungsmöglichkeiten (z. B. Tagung des Bundesverbandes beamteter Tierärzte, Katastrophenschutzschule des Bundes in Ahrweiler),
Einrichtung neuer Fortbildungsmöglichkeiten (z. B. e-Learning),
Mitarbeit bei der Tierseuchenbekämpfung in anderen Bundesländern und anderen Mitgliedstaaten,
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für alle im Krisenfall eingebundenen Personengruppen.
e)
Auswertung der Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung anderer deutscher Länder und in Mitgliedstaaten der EU, Überprüfung der niedersächsischen Planungen auf der Grundlage dieser Erfahrungen sowie Bearbeitung von Fragen zu Biometrie, Epidemiologie und Kosten-Nutzen-Analysen.
f)
Organisation der Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Krisenzentren im Land Niedersachsen im Rahmen von Planübungen unter Schwerpunktsetzungen wie z. B.
Nutzung des TSBH NI-NRW und des Tierseuchennachrichtensystems (TSN),
Einrichtung von Tierseuchen-Krisen- und -Logistikzentren,
Nutzung des Mobilen Bekämpfungszentrums für Tierseuchen (MBZ),
Tötung und Beseitigung von Tieren,
Entwesung, Reinigung und Desinfektion in Beständen und Restriktionszonen,
Entnahme von Blut- bzw. Tupferproben bei den relevanten Tierarten,
Notimpfungen oder Suppressivimpfungen.
g)
Aktualisierung der Anschriftenverzeichnisse der wichtigsten betroffenen Institutionen und Berufsgruppen (Wirtschaft, Verbände, Behörden usw.) sowie von im Tierseuchenfall zu aktivierenden Personen (Krisenstab, Lenkungsausschuss, niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte, Studentinnen und Studenten der Tiermedizin usw.).
h)
Mitwirkung bei der Betreuung des MBZ durch das LAVES als gemeinsame Einrichtung aller Bundesländer, die aus einem vor Ort als Logistikzentrum einsetzbaren Containerdorf sowie einer Basis-Büro- und EDV-Einrichtung besteht, das innerhalb weniger Tage am Einsatzort errichtet werden kann.
Als geschäftsführende Behörde des geschäftsführenden Bundeslandes Niedersachsen ist das LAVES zuständig für die Betreuung und den Erhalt der Funktionsfähigkeit des MBZ.
i)
Mitwirkung bei Inspektionsbesuchen von EU-Dienststellen.
j)
Sonstige Aufgaben im Zusammenhang mit der Tierseuchenvorbeugung und -bekämpfung und anderen Tiergesundheitsmaßnahmen nach Weisung des ML.
4.1.2 Geschäftsprüfungen
Unterstützung des ML bei Geschäftsprüfungen der kommunalen Behörden im Veterinärbereich mit Schwerpunkt der Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Tierseuchen-Krisen- und -Logistikzentren. Erstellung von Checklisten zur Durchführung dieser Überprüfungen und EDV-mäßige Aufarbeitung der Dokumentation der Ergebnisse.
4.2 Aufgaben in einer "Krisensituation"
Im Fall einer Krisensituation (bei Seuchenbedrohung oder amtlicher Feststellung eines Seuchen Verdachts oder -ausbruchs) wird das gesamte Personal der "Task-Force" nach Weisung des ML sofort zur Tierseuchenbekämpfung mit eingesetzt.
4.2.1 Mindestens ein Mitglied der "Task-Force" wird nach Weisung des ML im Krisenzentrum des betreffenden Veterinäramtes des Erstverdachts mit eingesetzt.
Bei Ausweitung des Seuchengeschehens erfolgt ein übergreifender Einsatz der "Task-Force" für die Bereiche
Zusammenarbeit mit den Krisenzentren auf Landes- und Kreisebene und
Kontaktaufnahme zu Polizei, THW, Grenzschutz und Bundeswehr.
4.2.2 Öffentlichkeitsarbeit, z. B. Verfassen von Texten für die automatische Telefonansage über die Tierseuchenlage, Ansprechpartner für die Öffentlichkeit über das "Sorgentelefon", "Hotline", erfolgt in Abstimmung mit dem ML. Bei der "Task-Force" werden Informationen für die Unterrichtung der Medien gesammelt.
4.2.3 Mitwirkung bei der Bekämpfung auf Ortsebene im Krisenzentrum nach Lage des Einzelfalles erfolgt z. B. bei
den epidemiologischen Erhebungen,
der Impfung,
der Tötung und Entschädigung,
der Probenahme und dem Versand,
der Personal- und Sachmittelgewinnung bzw. deren Einsatz (gemäß Nummer 4.1.1 Buchst. g),
der Information der Öffentlichkeit.
4.2.4 Die "Task-Force" wirkt bei der Erstellung von Präsentationen z. B. bei Inspektionsbesuchen von EU-Dienststellen und für die Sitzungen des nationalen Krisenstabes sowie des Ständigen Veterinärausschusses der EU mit.

Abschnitt 5 VetTFRdErl - 5. Geschäftsverteilung, Durchführung der Dienstaufgaben

5.1 Die Leiterin oder der Leiter der "Task-Force" erstellt einen Geschäftsverteilungsplan, der dem ML zur Genehmigung vorzulegen ist.
5.2 Die Leiterin oder der Leiter der "Task-Force" erstellt einen Arbeitsplan zur Erledigung der laufenden Aufgaben der "Task-Force" gemäß Nummer 4.1.1. Auf der Grundlage des Arbeitsplans werden insbesondere mit den eingesetzten Tierärztinnen oder Tierärzten Zielvereinbarungen abgeschlossen, in denen Art und Umfang der Tätigkeit für die "Task-Force" konkret beschrieben werden.
5.3 Die "Task-Force" untersteht der Weisung des ML.
5.4 Es ist sicherzustellen, dass die "Task-Force" ständig erreichbar ist und sich das Personal insbesondere im Fall eines Seuchenausbruchs erforderlichenfalls noch am selben Tag am jeweiligen Einsatzort einfinden kann; entsprechende Dienstreisegenehmigungen bzw. Abordnungen sind vorzubereiten.
5.5 Die "Task-Force" führt auf Einladung durch die Leiterin oder den Leiter regelmäßige Dienstbesprechungen durch, zu denen ein Ergebnisprotokoll gefertigt wird, das dem ML zur Kenntnisnahme vorzulegen ist.
5.6 Bis zum 15. März des Folgejahres ist dem ML ein Jahresbericht über die durchgeführten Tätigkeiten vorzulegen, in dem auch konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Tierseuchenbekämpfung und -vorbeugung enthalten sind. Unabhängig hiervon sind Vorschläge oder Stellungnahmen zu aktuellen Anlässen sofort zu berichten. Die Leiterin oder der Leiter der "Task-Force" legt zusätzlich zum Jahresbericht einen Bericht zur Erfahrung mit der gewählten Organisationsstruktur vor.

Abschnitt 6 VetTFRdErl - 6. Schlussbestimmung

Dieser RdErl. tritt am 1.1.2009 in Kraft.
An das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte
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