Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe sowie für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
DE - Landesrecht Niedersachsen

Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe sowie für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe sowie für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Beschl. d. LReg. v. 8.11.2022 - StK-201-01430/01/33 und StK-201-01430/41 -
Vom 8. November 2022 (Nds. MBl. S. 1690)
- VORIS 27400 -
Bezug:
a)
Beschl. v. 16.4.2013 (Nds. MBl. S. 326), geändert durch Beschl. v. 6.3.2018 (Nds. MBl. S. 166) - VORIS 27400 -
b)
Beschl. v. 6.3.2018 (Nds. MBl. S. 166) - VORIS 27100 -

Abschnitt 1 NLMTStKBeschl

Die Landesregierung hat mit Wirkung vom 8.11.2022 Frau Landtagsabgeordnete Doris Schröder-Köpf als Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe abberufen sowie Frau Editha Westmann als Niedersächsische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler abberufen und Herrn Landtagsabgeordneten Deniz Kurku als Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe berufen. Die bisherigen Aufgaben der Landesbeauftragten für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden von dem neuen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe mit übernommen.

Abschnitt 2 NLMTStKBeschl

Die Aufgaben des Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe ergeben sich aus Nummer 2 sowie Nummer 3 zweiter Spiegelstrich des Bezugsbeschlusses zu a sowie aus Nummer 2 des Bezugsbeschlusses zu b.

Abschnitt 3 NLMTStKBeschl

Das Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler im MWK wird aufgelöst.

Abschnitt 4 NLMTStKBeschl

Der Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe bleibt der StK zugeordnet und führt im Schriftverkehr die Bezeichnung "Niedersächsischer Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe bei der Niedersächsischen Staatskanzlei". Er erhält wie bisher laufenden Zugang zu den Akteuren in jeweils geeigneter Form. Zur Unterstützung der Arbeit des Landesbeauftragten bleibt ein Verbindungsbüro bei der StK eingerichtet.
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