Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater, Fachberaterinnen und Fachberater für Unterrichtsqualität sowie Beraterinnen und Berater für Evaluation
DE - Landesrecht Niedersachsen

Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater, Fachberaterinnen und Fachberater für Unterrichtsqualität sowie Beraterinnen und Berater für Evaluation

Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater, Fachberaterinnen und Fachberater für Unterrichtsqualität sowie Beraterinnen und Berater für Evaluation

RdErl. d. MK v. 24. 1. 2023 - S 3 - VORIS 22410 -
Vom 24. Januar 2023 (SVBl. S. 171)
Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Ziele, Adressatinnen und Adressaten1
Aufgabenbereiche2
Qualifizierung3
Schlussbestimmungen4

Abschnitt 1 SEB-RdErl - Ziele, Adressatinnen und Adressaten

Um die öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Studienseminare sowie im Fall der Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater die berufsbildenden Schulen qualifiziert zu beraten und zu unterstützen, werden entsprechend qualifizierte Lehrkräfte als
a)
Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater,
b)
Fachberaterinnen und Fachberater für Unterrichtsqualität sowie
c)
Beraterinnen und Berater für Evaluation
eingesetzt.
Diese Personengruppen beraten und unterstützen die öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Studienseminare bedarfsgerecht und adressatenbezogen bei ihrer Qualitätsentwicklung und vermitteln dabei auch innovative Ansätze. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das gemeinsame Beratungsverständnis des MK in der jeweils gültigen Fassung.
Die Angebote der o. g. Beraterinnen und Berater beruhen grundsätzlich auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und der Vertraulichkeit. Ihre Angebote richten sich an Leitungen von Schulen und Studienseminaren sowie an schulische Gremien, Steuer- und Projektgruppen.
Schulentwicklungsberaterinnen und -berater beraten öffentliche allgemein bildende Schulen sowie allgemein bildende Studienseminare. Berufsbildende Schulen können bei Bedarf durch Schulentwicklungsberatung im Tandem mit der QM-Prozessberatung unterstützt werden, so dies mit der anfragenden Schule abgestimmt ist.
Die Fachberatung Unterrichtsqualität steht schulformbezogen den öffentlichen allgemein bildenden Schulen sowie den Studienseminaren für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Gymnasien und für Sonderpädagogik zur Verfügung.
Die Beratung für Evaluation steht ebenfalls den öffentlichen allgemein bildenden Schulen sowie den Studienseminaren für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Gymnasien und für Sonderpädagogik zur Verfügung.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. Januar 2023 (SVBl. S. 171)

Abschnitt 2 SEB-RdErl - Aufgabenbereiche

2.1 Allgemeine Aufgaben
Multiprofessionelle Zusammenarbeit mit anderen Beraterinnen und Beratern des Beratungs- und Unterstützungssystems
Mitarbeit in den Regionalen Beratungsteams (RBT)
Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Angebots des Beratungs- und Unterstützungssystems
Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben
Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Gremien auf Landes- und ggf. Bundesebene
Kooperation mit den schulfachlichen Dezernaten der RLSB und den Fachbereichen des
NLQ
2.2. Besondere Aufgaben der Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater
(SEB)
Die Schulentwicklungsberatung berät und unterstützt beim Aufbau von Organisationsstrukturen, die ein planmäßiges und zielgerichtetes Bearbeiten von Veränderungsprozessen ermöglichen.
Es ist wesentliche Aufgabe der Schulentwicklungsberatung, bei den folgenden Prozessen zu beraten und zu unterstützen:
Weiterentwicklung eines Schulprogramms bzw. eines Leitbildes
Erstellung eines Qualifizierungskonzepts sowie Aufbau eines internen Qualitätsmanagements
Gestaltung der zur Umsetzung notwendigen innerschulischen Organisationsstrukturen
Förderung von Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer in geeigneten Organisationsstrukturen
Teamentwicklung und die Verbesserung von Kommunikation und Kooperation
Unterstützung von regionalen Vernetzungen und Begleitung von Schulverbünden, Netzwerken und Kooperationen
2.3 Besondere Aufgaben der Fachberaterinnen und Fachberater für Unterrichtsqualität (FBUQ)
Die Fachberatung Unterrichtsqualität berät und unterstützt in allen Fragen der systematischen Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität.
Es ist wesentliche Aufgabe der Fachberatung Unterrichtsqualität, bei den folgenden Prozessen zu beraten und zu unterstützen:
Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität, Unterrichtsformaten und -konzepten
Umsetzung der Bildungsstandards und Kerncurricula, Entwicklung schuleigener Arbeitspläne und eines Methodenkonzepts
Weiterentwicklung einer systematischen Fachkonferenzarbeit
Entwicklung und Verankerung eines Fortbildungskonzepts zur systematischen Unterrichtsentwicklung
Beratung und Unterstützung zu den Bereichen Diagnostik, Förderkonzept und individuelle Lernentwicklung
Koordinierung fachbezogener curricularer Absprachen zwischen dem MK und den RLSB, Koordinierung der Implementierung der Kerncurricula sowie Durchführung von Dienstbesprechungen zum Thema
Koordinierung der Arbeit der schulformbezogenen Fachberaterinnen und Fachberater (Dezernat
2) bzw. der Fachberaterinnen und Fachberater sowie Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren
der RLSB (Dezernat 3)
2.4 Besondere Aufgaben der Beraterinnen und Berater für Evaluation (BfE)
Die Evaluationsberatung berät und unterstützt bei Fragen zur internen und externen Evaluation und bietet dazu bedarfsorientiert und zielgerichtet Dienstleistungen für innerschulische Fragestellungen an.
Die wesentlichen Aufgaben der Beraterinnen und Berater für Evaluation sind:
Unterstützung und Begleitung bei interner Evaluation
Unterricht beobachten und davon ausgehend entwickeln
Potenzialanalyse der Schulentwicklung durch die Durchführung von strukturierten Interviews mit an Schule Beteiligten sowie ggf. Analyse von ermittelten Daten
Durchführung von Fokusevaluationen nach bisherigem Verfahren
Unterstützung der Schulen bei der Interpretation und Nutzung von Ergebnissen externer Evaluationen und von erhobenen Daten von nationalen und internationalen Vergleichsstudien
2.5 Übertragung weiterer Aufgaben
Die SEB und FBUQ nehmen ihre Aufgaben in den Dezernaten 2 und 3 der RLSB wahr, die BfE nehmen ihre Aufgaben in der Abteilung 2 des NLQ wahr.
Sofern die unter Nummer 1 a bis c genannten Beraterinnen und Berater aufgrund ihrer Fachexpertise für besondere Aufgaben im MK bzw. in von dort berufenen Kommissionen eingesetzt werden sollen, so sind Art und Umfang der erforderlichen personellen Ressourcen vorab mit dem für das Beratungspersonal zuständigen Fachreferat und Steuerungsreferat abzustimmen. Die RLSB und das NLQ sind im Rahmen dieses Abstimmungsprozesses zu beteiligen.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. Januar 2023 (SVBl. S. 171)

Abschnitt 3 SEB-RdErl - Qualifizierung

Alle Beraterinnen und Berater erhalten eine Erstqualifizierung und regelmäßige Begleitqualifizierungen. Zudem sind sie in besonderem Maße verpflichtet, sich selbst zur Erhaltung ihrer Beratungskompetenz sowie ihrer Fachkompetenz fortzubilden.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. Januar 2023 (SVBl. S. 171)

Abschnitt 4 SEB-RdErl - Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 1. 5. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. Januar 2023 (SVBl. S. 171)
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