EB-AVO-WaNi
DE - Landesrecht Niedersachsen

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)

RdErl. d. MK v. 15.11.2012 - 33-83216
Vom 15. November 2012 (SVBl. 2013 S. 5, 177)
Geändert durch RdErl. vom 1. November 2018 (SVBl. S. 707)
- VORIS 22410 -
Bezug:
a)
Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139; SVBl. S. 299), geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds. GVBl. S. 457; SVBl. S. 600)
b)
RdErl. "Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi) vom 2.5.2005 (SVBl. S. 305, ber. 2006 S. 285) - VORIS 22410 -
Zur Durchführung der Bezugsverordnung zu a wird Folgendes bestimmt:
Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zu § 11
Zu § 22
Zu § 33
Zu § 44
Zu § 55
Zu § 66
Zu § 77
Zu § 88
Zu § 99
Zu § 1010
Zu § 1111
Zu § 1212
Zu § 1313
Zu § 1414
Zu § 1515
Zu § 1616
Zu § 1717
Zu § 1818
Zu § 1919
Muster für das Zeugnis am Ende des 12. Schuljahrgangs in der Qualifikationsphase der Freien WaldorfschuleAnlage 1
Muster für das Abgangszeugnis aus der Qualifikationsphase der Freien WaldorfschuleAnlage 2
Muster für das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für die Freie WaldorfschuleAnlage 3a
Muster für das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und NichtschülerAnlage 3b
Muster für die Bescheinigung über eine nicht bestandene Abiturprüfung für die Freie WaldorfschuleAnlage 4a
Muster für die Bescheinigung über eine nicht bestandene Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und NichtschülerAnlage 4b
Mindestvoraussetzungen zum Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums, des Großen Latinums und des Graecums für Schülerinnen und Schüler an Freien Waldorfschulen sowie für Nichtschülerinnen und NichtschülerAnlage 5
Muster für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife für die Freie WaldorfschuleAnlage 6a
Muster für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife für Nichtschülerinnen und NichtschülerAnlage 6b
Muster für das Zeugnis der FachhochschulreifeAnlage 7

Abschnitt 1 EB-AVO-WaNi - 1 - Zu § 1

1.1 Die Mindestleistungen nach Absatz 2 beziehen sich auf die Endnoten nach § 40 Abs. 2 Nr. 3 und den Schülerkreis nach § 45 Abs. 3 der Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO-Sek I) in der jeweils geltenden Fassung. Die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase ist der Schulbehörde durch die Schule anzuzeigen.
1.2 Die allgemeine Hochschulreife wird durch Leistungsnachweise in der Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen erworben.
1.3 Für die Anerkennung als berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife sind die Regelungen des § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg ( AVO-GOBAK ) und der Nr. 1 - Zu § 1 der Ergänzenden Bestimmungen zu der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg ( EB-AVO-GOBAK ) in den jeweils geltenden Fassungen entsprechend anzuwenden.

Abschnitt 2 EB-AVO-WaNi - 2 - Zu § 2

2.1 Dem Unterricht liegen die entsprechenden Kerncurricula für das Gymnasium zugrunde. Bei der Umsetzung der fachbezogenen Kerncurricula in die schuleigenen Fachcurricula werden die wesentlichen Gesichtspunkte der Waldorfpädagogik berücksichtigt.
2.2 Aus Gründen der fachspezifischen Unterrichtsversorgung kann der Unterricht auf erhöhtem und auf grundlegendem Anforderungsniveau abweichend vom Regelfall in einer Lerngruppe gemeinsam erteilt werden.
2.3 Die Schulbehörde kann den Unterricht in der Qualifikationsphase überprüfen und dazu im Einzelfall Aufgaben für schriftliche Arbeiten unter Aufsicht (Klausuren) stellen und sich Klausuren zur Beurteilung vorlegen lassen.
2.4 In den Prüfungsfächern nach § 3 Abs. 4 Nr. 4 werden in der Qualifikationsphase insgesamt vier Klausuren geschrieben, die Klausuren der schriftlichen Abiturprüfung bleiben dabei unberücksichtigt. In den übrigen Fächern nach Anlage 1 werden in der Qualifikationsphase insgesamt drei Klausuren geschrieben, dabei kann an die Stelle einer Klausur eine praktische Leistungskontrolle treten, die bewertet wird. In den künstlerischen Fächern kann eine fachpraktische Aufgabe ohne schriftlichen Aufgabenteil an die Stelle einer Klausur treten.
2.5 Für das Zeugnis am Ende des 12. Schuljahrgangs in der Qualifikationsphase ist das Muster nach Anlage 1 zu verwenden.
2.6 Der Gleichstellungsvermerk auf dem Abgangszeugnis nach Absatz 3 lautet: "Dieses Zeugnis ist dem Erweiterten Sekundarabschluss I/dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss/dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss gleichgestellt. Es vermittelt die gleiche Berechtigung wie das Zeugnis über den Erweiterten Sekundarabschluss I/Sekundarabschluss I - Realschulabschluss/Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss". Der entsprechende Abschluss ist von der Schule einzusetzen. Für das Abgangszeugnis ist das Muster nach Anlage 2 zu verwenden.

Abschnitt 3 EB-AVO-WaNi - 3 - Zu § 3

3.1 In den drei schriftlichen Prüfungsfächern nach Absatz 4 Nr. 4 sind Kenntnisse auf erhöhtem Anforderungsniveau, in dem weiteren schriftlichen Prüfungsfach nach Absatz 4 sowie in den mündlichen Prüfungsfächern nach Absatz 5 und den Fächern nach Absatz 6 Kenntnisse auf grundlegendem Anforderungsniveau nachzuweisen.
3.2 An Freien Waldorfschulen muss es sich bei den beiden Fremdsprachen um eine mindestens
ab dem 7. Schuljahrgang betriebene erste Pflichtfremdsprache und eine mindestens ab
dem 9. Schuljahrgang betriebene zweite Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache handeln.

Abschnitt 4 EB-AVO-WaNi - 4 - Zu § 4

4.1 Für die Termingestaltung und die Durchführung der Abiturprüfung gelten die Ergänzenden Bestimmungen zur AVO-GOBAK entsprechend.
4.2 Der Antrag auf Zulassung zur Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase ist für den Prüfungstermin im laufenden Schuljahr bis zum 15. März zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:
a)
eine Liste der Prüfungsfächer für die schriftliche und die mündliche Prüfung;
b)
eine Erklärung, ob und ggf. wie oft bereits eine Zulassung zur Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen nicht erfolgt ist;
c)
Angabe, in welchen beiden Fächern die Schulhalbjahresergebnisse gem. § 3 Abs. 6 angerechnet werden sollen;
d)
Angabe, ob eine besondere Lernleistung nach § 11 in die Abiturprüfung eingebracht werden soll.
4.3 Die Anträge werden von der Schule der zuständigen Schulbehörde gesammelt vorgelegt. Ihnen sind Angaben über den schulischen Werdegang der Schülerinnen und Schüler sowie über Art, Umfang und Inhalt der Vorbereitung beizufügen.
4.4 Den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase an Freien Waldorfschulen teilt die zuständige Schulbehörde durch die Leitung der Schule die Entscheidung über den Zulassungsantrag mit. Ein ablehnender Bescheid ist zu begründen.

Abschnitt 5 EB-AVO-WaNi - 5 - Zu § 5

5.1 Der Unterricht in niedersächsischen Einrichtungen oder Ausbildungsstätten muss
a)
nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung ( EBG ) in der jeweils geltenden Fassung als förderungsberechtigt anerkannt sein oder
b)
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung als gleichwertig anerkannt sein.
5.2 Der Antrag auf Zulassung zur Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler für den jeweils nächsten Prüfungstermin ist bis zum 1. Februar eines jeden Jahres schriftlich bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu stellen; der Termin ist Ausschlusstermin. Dem Antrag sind beizufügen:
a)
eine Erklärung über die gewählten Prüfungsfächer für die schriftliche und die mündliche Prüfung,
b)
eine Erklärung, dass bisher kein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis erworben wurde,
c)
eine Erklärung, ob und ggf. wie oft bereits eine Abiturprüfung an öffentlichen oder in freier Trägerschaft stehenden Schulen eine Nichtschülerabiturprüfung oder eine Prüfung für den Erwerb einer fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nicht bestanden wurde; über nicht bestandene Prüfungen sind Bescheinigungen beizufügen,
d)
ein vollständiger Lebenslauf mit Darstellung des schulischen und - falls gegeben - beruflichen Werdegangs,
e)
beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Fotokopien aller Abgangs- oder Abschlusszeugnisse
der besuchten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen,
f)
Angaben über die Art und den Umfang der Vorbereitung und der besonderen Beschäftigung mit einzelnen Themen,
g)
ein Nachweis über die regelmäßige Teilnahme am Unterricht nach Nr. 5.1,
h)
eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde.
5.3 Die Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern können von den Trägern nach Nr. 5.1 gesammelt vorgelegt werden.
5.4 Den Bewerberinnen und den Bewerbern der Nichtschülerabiturprüfung teilt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission die Entscheidung schriftlich mit; die Ablehnung der Zulassung zur Abiturprüfung ist schriftlich zu begründen; die Zulassung oder Ablehnung kann auch über den Träger nach Nr. 5.1 gesammelt schriftlich mitgeteilt werden.
5.5 Fernlehrgangsteilnehmerinnen oder -teilnehmer richten den Zulassungsantrag direkt an die Schulbehörde. Dem Zulassungsantrag ist ein nach Prüfungsfächern gegliederter Bericht über die Leistungsentwicklung der Bewerberinnen oder der Bewerber und deren letzten Leistungsstand beizufügen. In dem Bericht sollen diejenigen Gebiete hervorgehoben werden, mit denen sie sich eingehend und mit besonderem Interesse beschäftigt haben.
5.6 Bis zu vier Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfungen (1. Klausur) kann der Prüfling von der Teilnahme an der Nichtschülerabiturprüfung zurücktreten. Mit der Rücktrittserklärung erlischt die Zulassung. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich mit Begründung erfolgen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde spätestens vier Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung (1. Klausur) vorliegen. Erfolgt der Rücktritt nicht rechtzeitig, gilt die Abiturprüfung als nicht bestanden.

Abschnitt 6 EB-AVO-WaNi - 6 - Zu § 6

6.1 Die Prüfungskommission kann bis auf Widerruf berufen werden.
6.2 Bei der Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen kann die Schule für die Bestellung der beiden weiteren Mitglieder der Prüfungskommission Vorschläge machen.
6.3 Die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ist bei der von der Schulbehörde bestimmten Schule abzulegen.
6.4 Soweit die Termine nicht durch die oberste Schulbehörde vorgegeben werden, setzt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission im Benehmen mit der an der Prüfung beteiligten Leitung der Freien Waldorfschule und nach Absprache mit der Schulbehörde die Termine für die Abiturprüfung fest; dieses gilt auch für die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler.
6.5 Den Schülerinnen und Schülern an Freien Waldorfschulen werden Zeit und Ort der einzelnen Prüfungen vom vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission durch die Leitung der Schule bekannt gegeben. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen.
6.6 Die Bekanntgabe der Abiturprüfungstermine, die nicht durch die oberste Schulbehörde vorgegeben werden, sowie der Ort für die Abiturprüfung erfolgt für Bewerberinnen und Bewerber von Kursen nach Nr. 5.1 an den entsprechenden Träger spätestens vier, für die übrigen Bewerberinnen und Bewerber spätestens drei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich durch das vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen.
6.7 Die Prüfungskommission kann von der Schulbehörde beauftragt werden, die Abiturprüfung für Fernlehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer durchzuführen.

Abschnitt 7 EB-AVO-WaNi - 7 - Zu § 7

7.1 Bei der Prüfung von Bewerberinnen oder Bewerbern, die in Kursen in niedersächsischen Einrichtungen oder Ausbildungsstätten nach Nr. 5.1 vorbereitet wurden, können entsprechende Lehrkräfte als stimmberechtigte oder nicht stimmberechtigte Mitglieder in Fachprüfungsausschüsse bei der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen oder Nichtschüler berufen werden, wenn sie die Lehrbefähigung in dem betreffenden Fach besitzen und über längere Unterrichtserfahrung in diesem Fach verfügen.

Abschnitt 8 EB-AVO-WaNi - 8 - Zu § 8

8.1 Prüfungsaufgaben und Bewertung richten sich nach den Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Englisch, fortgeführte Fremdsprache Französisch sowie Mathematik und nach den Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung in den übrigen Fächern.
8.2 Für die schriftliche Abiturprüfung gelten die Nrn. 2.1, 2.2 sowie 8, 9, 11 und 13 EB-AVO-GOBAK entsprechend, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist.
8.3 Für die Erstellung der Prüfungsaufgaben in den schriftlichen Prüfungsfächern mit landesweit einheitlicher Prüfungsordnung können von der Niedersächsischen Landesschulbehörde benannte Schulen gebeten werden, der obersten Schulbehörde Aufgabenvorschläge bis zu einem von ihr bestimmten Termin vorzulegen.
8.4 Bei der schriftlichen Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler kann die oberste Schulbehörde aus dem Kreis der stimmberechtigten Fachprüfungsausschussmitglieder Vorschläge für die Prüfungsaufgaben bis zu einem von ihr bestimmten Termin anfordern.
8.5 Die korrigierten schriftlichen Arbeiten sind dem vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission rechtzeitig vor Beginn der mündlichen Prüfungen zuzuleiten.
8.6 Bei Beginn eines jeden Teils einer Prüfung für Nichtschülerinnen und -schüler hat der Prüfling sich durch einen amtlichen Personalausweis auszuweisen. Die Überprüfung der Identität des Prüflings ist aktenkundig zu machen; andere geeignete Identitätsprüfungen können durch den Träger nach Nr. 5.1 vorgenommen werden.

Abschnitt 9 EB-AVO-WaNi - 9 - Zu § 9

9.1 Rechtzeitig vor dem Beginn der mündlichen Prüfungen trifft die Prüfungskommission die erforderlichen Beschlüsse auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse.
9.2 Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung gilt Nr. 14.3 EB-AVO-GOBAK entsprechend.

Abschnitt 10 EB-AVO-WaNi - 10 - Zu § 10

10.1 Die Prüfungskommission setzt für Schülerinnen und Schüler an Freien Waldorfschulen in einem schriftlichen Prüfungsfach eine zusätzliche mündliche Prüfung an, wenn die Bewertung der schriftlichen Arbeit deutlich vom Mittelwert der beiden Schulhalbjahresergebnisse in dem betreffenden Fach aus der Qualifikationsphase abweicht. Auch in anderen Fällen, insbesondere bei einem uneinheitlichen Leistungsbild, kann sie eine mündliche Prüfung anordnen. Die Mitteilung erfolgt durch die Leiterin oder den Leiter der Schule spätestens vier Werktage vor Beginn der mündlichen Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern.
10.2 Die Prüfungskommission setzt bei der Nichtschülerabiturprüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach eine zusätzliche mündliche Prüfung an, wenn die Bewertung der schriftlichen Arbeit unter 5 Punkten liegt. Sie kann auch in anderen begründeten Fällen eine mündliche Prüfung anordnen; die Begründung ist schriftlich niederzulegen.
10.3 Der Termin, bis zu dem die Anträge nach Absatz 2 eingehen müssen, soll mindestens zwei Werktage nach der Mitteilung nach Absatz 1 liegen.
10.4 Die mündlichen Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler sind spätestens vier Monate nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen zu beenden.
10.5 In der mündlichen Prüfung soll mindestens 20 und höchstens 30 Minuten geprüft werden. Zur mündlichen Prüfung gehört eine angemessene Vorbereitungszeit; sie dauert in der Regel 20 Minuten.
10.6 Spätestens am Tage vor der mündlichen Prüfung sind dem vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission die Aufgaben der mündlichen Prüfung von der Prüferin oder von dem Prüfer vorzulegen.
10.7 Nach Anhörung der Fachprüfungsleiterin oder des Fachprüfungsleiters kann das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission die Themen der mündlichen Prüfung abändern.
10.8 Nr. 8.1 gilt entsprechend.

Abschnitt 11 EB-AVO-WaNi - 11 - Zu § 11

11.1 Nr. 11 EB-AVO-GOBAK gilt entsprechend.

Abschnitt 12 EB-AVO-WaNi - 12 - Zu § 12

-

Abschnitt 13 EB-AVO-WaNi - 13 - Zu § 13

-

Abschnitt 14 EB-AVO-WaNi - 14 - Zu § 14

14.1 Bei Nichtbestehen der Prüfung gibt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission dem Prüfling auch die Gründe mündlich bekannt, die zu dem negativen Gesamtergebnis geführt haben. Außerdem erfolgt ein Bescheid, in dem die Punktwertung der einzelnen Prüfungsergebnisse mitgeteilt wird. Eine Rechtsbehelfsbelehrung entfällt.
An Freien Waldorfschulen sind auch bei einer volljährigen Schülerin oder einem volljährigen Schüler die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen, sofern die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler nicht widerspricht.

Abschnitt 15 EB-AVO-WaNi - 15 - zu § 15

15.1 Nach bestandener Abiturprüfung erhält der Prüfling das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife nach Anlage 3a oder 3b . Wer die Abiturprüfung nicht bestanden, jedoch den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben hat, erhält darüber eine Bescheinigung nach Nr. 16.1. Bei nicht bestandener Abiturprüfung und nicht erworbenem schulischen Teil der Fachhochschulreife wird eine Bescheinigung nach Anlage 4a oder 4b ausgestellt. An der Freien Waldorfschule werden die Zeugnisse und die Bescheinigungen vom vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission unterschrieben und mit dem Dienstsiegel der Niedersächsischen Landesschulbehörde versehen. Für Nichtschülerinnen und Nichtschüler werden die Zeugnisse und die Bescheinigungen mit dem Kopfbogen und Dienstsiegel der Niedersächsischen Landesschulbehörde ausgestellt und vom vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission unterschrieben. Die Zeugnisse und die Bescheinigung tragen das Datum der Feststellung des Prüfungsergebnisses. Eine Zweitausfertigung verbleibt an der Schule.
15.2 Auf dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder auf der Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder auf dem Abgangszeugnis wird die nach Anlage 5 erfolgreich abgeschlossene Prüfung in Latein und Griechisch als Kleines Latinum, Latinum, Großes Latinum oder als Graecum bescheinigt.
15.3 Die zum Erwerb eines Latinums oder des Graecums nachzuweisenden Kenntnisse ergeben sich aus den Kerncurricula und den Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung im Lande Niedersachsen für die Fächer Latein und Griechisch.
15.4 Nr. 26.3 EB-AVO-GOBAK gilt entsprechend.

Abschnitt 16 EB-AVO-WaNi - 16 - Zu § 16

16.1 Die Prüfungskommission stellt den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife fest. Eine Bescheinigung nach dem Muster gemäß Anlage 6a oder 6b erteilt die Schulbehörde.
16.2 Die Fachhochschulreife nach § 18 AVO-GOBAK wird auf Antrag bei der Schulbehörde zuerkannt. Für das Zeugnis ist das Muster nach Anlage 7 zu verwenden. Als Durchschnittsnote ist die Durchschnittsnote des schulischen Teils der Fachhochschulreife gemäß Anlage 6a oder 6b einzutragen.

Abschnitt 17 EB-AVO-WaNi - 17 - Zu § 17

-

Abschnitt 18 EB-AVO-WaNi - 18 - Zu § 18

-

Abschnitt 19 EB-AVO-WaNi - 19 - Zu § 19

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.8.2012 in Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt vorbehaltlich der Übergangsregelungen zu Nrn. 18.1 bis 18.3 mit Ablauf des 31.7.2012 außer Kraft.

Anlage 1 EB-AVO-WaNi - Muster für das Zeugnis am Ende des 12. Schuljahrgangs in der Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule

(zu Nr. 2.5)
1. - erste Seite -
(Name der Schule, Schulort)______________________________________________________________________ZEUGNIS
______________________________________________________________________________geb. am ____________ in _________________________________________________________Kreis _________________________________________________________________________hat den 12. Schuljahrgang der Qualifikationsphase vom ___________ bis zum _______________besucht.
2. - zweite Seite -
Qualifikationsphase, ____ SchulhalbjahrSchuljahr___/____
Name der Schule, Schulort _____________________________________________________________
Name, Vorname, Geburtstag, GeburtsortKenn-Nr.
LEISTUNGEN
FachNr.ThemaBewertung
Prüfungsfächer mit erhöhtem AnforderungsniveauP 1...............................................................................
P 2...............................................................................
P 3...............................................................................
A...............................................................................
sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld ...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
B...............................................................................
gesellschafts-wissenschaftliches Aufgabenfeld ...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
C...............................................................................
mathematisch-natur-wissenschaftlich-technischesAufgabenfeld ...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
Seminarfach...............................................................................
Sport...............................................................................
Sport...............................................................................
Arbeitsgemein-schaften/Projekt-unterricht ...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................
Bemerkungen _______________________________________________________________________________________________________________________________________
Ort und Datum _____________________
______________________________________________________________________________
Die Tutorin/Der TutorDie Schulleiterin/Der SchulleiterUnterschrift einer/eines Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin/des volljährigen Schülers
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Notenstufesehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punktzahl15141312111009080706050403020100

Anlage 2 EB-AVO-WaNi - Muster für das Abgangszeugnis aus der Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule

(zu Nr. 2.6)
1. - erste Seite -
(Name der Schule, Schulort)___________________________________________________________________________ABGANGSZEUGNIS
________________________________________________________________________________geb. am ________________ in _______________________________________________________Kreis ___________________________________________________________________________hat die Qualifikationsphase vom _____________ bis zum _____________ besucht.
2. - zweite Seite -
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort
LEISTUNGEN
Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau
FächerErgebnisse in einfacher Wertung
1. Halbjahr2. Halbjahr3. Halbjahr4. Halbjahr
Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau
FächerErgebnisse in einfacher Wertung
1. Halbjahr2. Halbjahr3. Halbjahr4. Halbjahr
Fächer ohne Leistungsbewertung
Fächer
Dieses Zeugnis schließt das Zeugnis über das ________________________ 1) ein.
Gleichstellungsvermerk:
Dieses Zeugnis ist dem Erweiterten Sekundarabschluss I/dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss/dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss gleichgestellt. Es vermittelt die gleiche Berechtigung wie das Zeugnis über den Erweiterten Sekundarabschluss I/Sekundarabschluss I - Realschulabschluss/Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss. 2)
________________, den ___________________
(Siegel)
__________________________Die Tutorin/Der Tutor __________________________Die Schulleiterin/Der Schulleiter
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100
1)
Zutreffendes einfügen: Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)
2)
Der entsprechende Abschluss ist einzusetzen.
Fußnoten
¹) Zutreffendes einfügen:Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/GraecumLatinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)
²) Der entsprechende Abschluss ist einzusetzen.

Anlage 3a EB-AVO-WaNi - Muster für das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für die Freie Waldorfschule

(zu Nr. 15.1)
1. - erste Seite -
(Name der Schule, Schulort)_________________________________________________________________________ZEUGNISDER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE
_______________________________________________________________________________geb. am ________________ in ______________________________________________________wohnhaft in ______________________________________________________________________hat sich nach dem Besuch der Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule der Abiturprüfung unterzogen.
Dem Zeugnis liegen zugrunde:
Die Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.2.1980 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ( AVO-WaNi ) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung.
2a. - zweite Seite - (ohne besondere Lernleistung)
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort
I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 1)2)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 3)
schriftlichmündlich
1."eA"12-fach
2."eA"12-fach
3."eA"12-fach
4.8-fach
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 4)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................4-fach
6.......................................4-fach
7.4-fach
8.4-fach
III. Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote
Gesamtsumme der schriftlichen Prüfungsfächermindestens 220, höchstens 660 Punkte
Gesamtsumme der mündlichen Prüfungsfächermindestens 80, höchstens 240 Punkte
Durchschnittsnote , 5)
Dieses Zeugnis schließt den Nachweis über das 6) ein.
Frau/Herr _____________________________________________________________________________
hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben.
__________________, den _________________________
(Siegel)
_________________________________Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100
2b. - zweite Seite - (mit besonderer Lernleistung)
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort
I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 1)2)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 3)
schriftlichmündlich
1."eA"11-fach
2."eA"11-fach
3."eA"11-fach
4.7-fach
Besondere Lernleistung7-fach
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 4)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................4-fach
6.......................................4-fach
7.4-fach
8.4-fach
III. Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote
Gesamtsumme der schriftlichen Prüfungsfächermindestens 220, höchstens 660 Punkte
Gesamtsumme der mündlichen Prüfungsfächermindestens 80, höchstens 240 Punkte
Durchschnittsnote , 5)
Dieses Zeugnis schließt den Nachweis über das ____________________________ 6) ein.
Frau/Herr ___________________________________________________________________
hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben.
______, den _____________________________
(Siegel)
________________________________Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100
1)
Mit diesem Zeugnis werden Sprachkenntnisse in der fortgeführten Fremdsprache Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch - Russisch - Spanisch bescheinigt, die mindestens der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, wenn im Durchschnitt der vier Schulhalbjahre oder im Durchschnitt der vier Schulhalbjahre einschließlich der Abiturprüfung in der jeweiligen Fremdsprache mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sind.
2)
Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet.
3)
Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.
4)
Im 7. und 8. Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden.
5)
Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten.
6)
Zutreffendes einfügen:
Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum
Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)
Fußnoten
¹) Mit diesem Zeugnis werden Sprachkenntnisse in der fortgeführten Fremdsprache Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch - Russisch - Spanisch bescheinigt, die mindestens der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, wenn im Durchschnitt der vier Schulhalbjahre oder im Durchschnitt der vier Schulhalbjahre einschließlich der Abiturprüfung in der jeweiligen Fremdsprache mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sind.
²) Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet.
³) Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.
⁴) Im 7. und 8. Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden.
⁵) Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten.
⁶) Zutreffendes einfügen:Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/GraecumLatinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)

Anlage 3b EB-AVO-WaNi - Muster für das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler

(zu Nr. 15.1)
1. - erste Seite -
Name der ausstellenden Schulbehörde__________________________________________________________________________ZEUGNISDER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE
Frau/Herr _____________________________________________________________________geb. am ___________________ in _________________________________________________wohnhaft in ____________________________________________________________________hat sich vor der (Name der ausstellenden Schulbehörde) __________________________________der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Niedersachsen unterzogen.
Dem Zeugnis liegen zugrunde:
Die Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.9.1974 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ( AVO-WaNi ) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung.
2. - zweite Seite -
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort
I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 1)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 2)
schriftlichmündlich
1."eA"12-fach
2."eA"12-fach
3."eA"12-fach
4.8-fach
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
PrüfungsfächerPrüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................4-fach
6.......................................4-fach
7.......................................4-fach
8.......................................4-fach
III. Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote
Gesamtsumme der schriftlichen Prüfungsfächermindestens 220, höchstens 660 Punkte
Gesamtsumme der mündlichen Prüfungsfächermindestens 80, höchstens 240 Punkte
Durchschnittsnote , 3)
Dieses Zeugnis schließt den Nachweis über das ____________________ 4) ein.
Frau/Herr ____________________________________________________________________
hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben.
___________, den _________________
(Siegel)
______________________________Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100
1)
Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet.
2)
Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.
3)
Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten.
4)
Zutreffendes einfügen: Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)
Fußnoten
¹) Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet.
²) Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.
³) Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten.
⁴) Zutreffendes einfügen:Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/GraecumLatinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)

Anlage 4a EB-AVO-WaNi - Muster für die Bescheinigung über eine nicht bestandene Abiturprüfung für die Freie Waldorfschule

(zu Nr. 15.1)
1. - erste Seite -
(Name der Schule, Schulort)_______________________________________________________________________BESCHEINIGUNG
________________________________________________________________________geb. am __________________________ in ______________________________________wohnhaft in ________________________________________________________________hat sich nach dem Besuch der Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule ohne Erfolg der Abiturprüfung unterzogen.
Dem Zeugnis liegen zugrunde:
Die Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.2.1980 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ( AVO-WaNi ) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung.
2a. - zweite Seite - (ohne besondere Lernleistung)
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort
I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 1)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 2)
schriftlichmündlich
1."eA"12-fach
2."eA"12-fach
3."eA"12-fach
4.8-fach
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 3)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................4-fach
6.......................................4-fach
7.4-fach
8.4-fach
Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das ___________________- 4) ein.
__________________, den ______________________
(Siegel)
_______________________________Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100
2b. - zweite Seite - (mit besonderer Lernleistung)
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort
I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 1)2)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 3)
schriftlichmündlich
1."eA"12-fach
2."eA"12-fach
3."eA"12-fach
4.7-fach
Besondere Lernleistung7-fach
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 4)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................4-fach
6.......................................4-fach
7.4-fach
8.4-fach
Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das 4) ein.
__________________________________, den _________________________________
(Siegel)
________________________________Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100
1)
Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet.
2)
Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.
3)
Im 7. und 8. Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden
4)
Zutreffendes einfügen: Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)
Fußnoten
¹) Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet.
²) Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.
³) Im 7. und 8. Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden
⁴) Zutreffendes einfügen:Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/GraecumLatinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)

Anlage 4b EB-AVO-WaNi - Muster für die Bescheinigung über eine nicht bestandene Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler

(zu Nr. 15.1)
1. - erste Seite -
Name der ausstellenden Schulbehörde___________________________________________________________________________BESCHEINIGUNG
Frau/Herr __________________________________________________________________geb. am _________________ in ________________________________________________wohnhaft in _________________________________________________________________hat sich vor der (Name der ausstellenden Schulbehörde) _______________________________der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Niedersachsen ohne Erfolg unterzogen.
Dem Zeugnis liegen zugrunde:
Die Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.9.1974 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ( AVO-WaNi ) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung.
2. - zweite Seite -
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort
I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 1)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 2)
schriftlichmündlich
1."eA"12-fach
2."eA"12-fach
3."eA"12-fach
4.8-fach
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
PrüfungsfächerPrüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................4-fach
6.......................................4-fach
7.......................................4-fach
8.4-fach
Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das _______________________ 3) ein.
_____________, den _________________
(Siegel)
________________________________Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100
1)
Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet.
2)
Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.
3)
Zutreffendes einfügen: Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)
Fußnoten
¹) Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet.
²) Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.
³) Zutreffendes einfügen: Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/GraecumLatinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)

Anlage 5 EB-AVO-WaNi - Mindestvoraussetzungen zum Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums, des Großen Latinums und des Graecums für Schülerinnen und Schüler an Freien Waldorfschulen sowie für Nichtschülerinnen und Nichtschüler

(zu Nr. 15.2)
in Latein bzw. GriechischKleines LatinumLatinumGroßes LatinumGraecum
1bei der Abiturprüfung für Waldorfschülerinnen und -schülerdurchgängiger Unterricht mindestens ab 9. Schuljahrgang, Versetzung in die Qualifikationsphase mit mindestens der Note "ausreichend" und insgesamt mindestens 10 Punkten in zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase, dabei im zweiten mindestens 5 Punkte oderals Prüfungsfach in der mündlichen Abiturprüfung mit mindestens 5 Punktenals Prüfungsfach in der schriftlichen Abiturprüfung mit mindestens 5 Punktenals Prüfungsfach nach § 3 Abs. 4 Nr. 4 in der Abiturprüfung mit mindestens 5 Punktenals schriftliches Prüfungsfach in der Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten
2bei der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschülerals Prüfungsfach in der mündlichen Abiturprüfung mit mindestens 5 Punktenals Prüfungsfach in der schriftlichen Abiturprüfung mit mindestens 5 Punktenals Prüfungsfach nach § 3 Abs. 4 Nr. 4 in der Abiturprüfung mit mindestens 5 Punktenals schriftliches Prüfungsfach in der Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten

Anlage 6a EB-AVO-WaNi - Muster für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife für die Freie Waldorfschule

(zu Nr. 16.1)
1. - erste Seite -
(Name der Schule, Schulort)______________________________________________________________________________BESCHEINIGUNGÜBER DEN SCHULISCHEN TEIL DER FACHHOCHSCHULREIFE
___________________________________________________________________________________geb. am ______________ in ____________________________________________________________wohnhaft in __________________________________________________________________________hat sich nach dem Besuch der Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule der Prüfung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife unterzogen.Frau/Herr ___________________________________________________________________________hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife gemäß Ziffer 9 der "Vereinbarung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen" erworben.
Dem Zeugnis liegen zugrunde:
Die Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.2.1980 in der jeweils geltenden Fassung). Nach dieser Vereinbarung wird der bescheinigte schulische Teil der Fachhochschulreife in allen Bundesländern - außer in den Ländern Bayern und Sachsen - anerkannt.
Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ( AVO-WaNi ) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung.
2a. - zweite Seite - (ohne besondere Lernleistung)
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort
I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer auf erhöhtemAnforderungsniveau Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)(in einfacher Wertung)
schriftlichmündlich
1.
2.
3.
Prüfungsfach auf grundlegendemAnforderungsniveau Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)(in einfacher Wertung)
schriftlichmündlich
4.
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer auf grundlegendemAnforderungsniveau 2)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)(in einfacher Wertung)
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................
6.......................................
7.
8.
III. Berechnung der Gesamtpunktzahl und der Durchschnittsnote
Gesamtpunktzahl der 7 Prüfungsfächer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 AVO-WaNimindestens 35 Punkte in einfacher Wertung
Durchschnittsnote , 3)
Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das 4) ein.
___________, den _______________
(Siegel)
__________________________________Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100
2b. - zweite Seite - (mit besonderer Lernleistung)
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort
I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer auf erhöhtemAnforderungsniveau Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)(in einfacher Wertung)
schriftlichmündlich
1.
2.
3.
Prüfungsfach auf grundlegendemAnforderungsniveau Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)(in einfacher Wertung)
schriftlichmündlich
4.
Besondere Lernleistung
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau 2)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis(in einfacher Wertung)
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................
6.......................................
7.
8.
III. Berechnung der Gesamtpunktzahl und der Durchschnittsnote
Gesamtpunktzahl der 7 Prüfungsfächer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 AVO-WaNimindestens 35 Punkte in einfacher Wertung
Durchschnittsnote , 3)
Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das ________________________ 4) ein.
______________, den _____________________
(Siegel)
_______________________________Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100
1)
Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; es wird ggf. mathematisch gerundet.
2)
Im 7. und 8. Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden
3)
Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten.
4)
Zutreffendes einfügen: Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)
Fußnoten
¹) Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; es wird ggf. mathematisch gerundet.
²) Im 7. und 8. Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden
³) Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten.
⁴) Zutreffendes einfügen:Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/GraecumLatinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)

Anlage 6b EB-AVO-WaNi - Muster für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler

(zu Nr. 16.1)
1. - erste Seite -
Name der ausstellenden Schulbehörde________________________________________________________________________________BESCHEINIGUNGÜBER DEN SCHULISCHEN TEIL DER FACHHOCHSCHULREIFE
Frau/Herr ___________________________________________________________________________geb. am ___________________ in _______________________________________________________wohnhaft in __________________________________________________________________________hat sich vor der (Name der ausstellenden Schulbehörde) ________________________________________der Prüfung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Niedersachsen unterzogen.Frau/Herr ___________________________________________________________________________hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife gemäß Ziffer 8 der "Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II" erworben.
Der Bescheinigung liegen zugrunde:
Die Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.9.1974 in der jeweils geltenden Fassung).
Nach dieser Vereinbarung wird der bescheinigte schulische Teil der Fachhochschulreife in allen Bundesländern - außer in den Ländern Bayern und Sachsen - anerkannt.
Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ( AVO-WaNi ) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung.
2. - zweite Seite -
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort
I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer auf erhöhtemAnforderungsniveau Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)(in einfacher Wertung)
schriftlichmündlich
1.
2.
3.
Prüfungsfach auf grundlegendemAnforderungsniveau Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)(in einfacher Wertung)
schriftlichmündlich
4.
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer auf grundlegendemAnforderungsniveau Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)mündlich Gesamtergebnis(in einfacher Wertung)
5.
6.
7.
8.
III. Berechnung der Gesamtpunktzahl und der Durchschnittsnote
Gesamtpunktzahl der 7 Prüfungsfächer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 AVO-WaNimindestens 35 Punkte in einfacher Wertung
Durchschnittsnote , 2)
Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das ___________________ 3) ein.
____________, den ___________________________
(Siegel)
_______________________________Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100
1)
Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; es wird ggf. mathematisch gerundet.
2)
Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten.
3)
Zutreffendes einfügen: Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)
Fußnoten
¹) Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; es wird ggf. mathematisch gerundet.
²) Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten.
³) Zutreffendes einfügen:Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/GraecumLatinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)

Anlage 7 EB-AVO-WaNi - Muster für das Zeugnis der Fachhochschulreife

(zu Nr. 16.2)
Name der ausstellenden Schulbehörde_____________________________________________________________________________ZEUGNISDER FACHHOCHSCHULREIFE
_____________________________________________________________________________________geb. am _____________________ in _______________________________________________________hat durch Bescheinigung der ________________________________________________ 1)in _____________________________ vom _______________ den schulischenTeil der Fachhochschulreife nachgewiesen.Sie/Er hat darüber hinaus die Ableistung des für den Erwerb der Fachhochschulreife erforderlichen berufsbezogenen Teils mit Datum vom nachgewiesen und mit Wirkung vom ____________________ 1)damit die
Fachhochschulreife
mit der Durchschnittsnote2)
erworben.
________________, den ___________________(Siegel)______________________
Unterschrift
Dem Zeugnis liegen zugrunde:
Die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7.7.1972 in der jeweils geltenden Fassung). Nach dieser Vereinbarung wird das Zeugnis der Fachhochschulreife in allen Bundesländern - außer in den Ländern Bayern und Sachsen - anerkannt.
Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler vom 2.5.2005 in der jeweils geltenden Fassung.
1)
Als Datum ist einzutragen der Zeitpunkt des zuletzt erworbenen Teils der Fachhochschulreife.
2)
Als Durchschnittsnote ist die Durchschnittsnote nach Nr. 16.2 einzutragen.
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