Aufgaben der Task Force Verbraucherschutz im LAVES
Aufgaben der Task Force Verbraucherschutz im LAVES
RdErl. d. ML v. 22. 8. 2018 - 201-44051/2-1 -
Vom 22. August 2018 (Nds. MBl. S. 749)
- VORIS 78500 -
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Allgemeines | 1 |
Organisation | 2 |
Aufgaben | 3 |
Durchführung der Dienstaufgaben | 4 |
Schlussbestimmung | 5 |
Abschnitt 1 TFVAufgRdErl - Allgemeines
Die Task Force Verbraucherschutz ist eingerichtet worden,
a)
um zu einer Verbesserung der Organisation und Effektivität des Krisenmanagements im Bereich der Sicherheit von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen beizutragen und
b)
um eine Stärkung des Verbraucherschutzes zu erzielen.
Abschnitt 2 TFVAufgRdErl - Organisation
Die Task Force Verbraucherschutz verfolgt einen interdisziplinären Ansatz. Das Personal besteht aus einem Team von Fach- und Verwaltungskräften aus unterschiedlichen Bereichen (insbesondere Tierärztinnen, Tierärzte, Lebensmittelchemikerinnen, Lebensmittelchemiker, Lebensmitteltechnologinnen, Lebensmitteltechnologen, Agraringenieurinnen, Agraringenieure, Ökotrophologinnen, Ökotrophologen, Lebensmittelkontrolleurinnen, Lebensmittelkontrolleure, Juristinnen, Juristen und Verwaltungsfachkräfte).
Die Task Force Verbraucherschutz ist organisatorisch in das LAVES eingebunden.
Die erforderlichen Räume, Einrichtungen, Geräte und Fahrzeuge werden vom LAVES bereitgestellt.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind der Task Force Verbraucherschutz die erforderlichen Sach-, Personal- und Haushaltsmittel aus dem Budget des LAVES zur Verfügung zu stellen.
Die Mittel werden vom LAVES bewirtschaftet.
Abschnitt 3 TFVAufgRdErl - Aufgaben
3.1 Laufende Aufgaben
Auf die Task Force Verbraucherschutz entfallen die folgenden laufenden Aufgaben, die in Abstimmung mit dem ML durchgeführt werden:
a)
Geschäftsstelle für das Krisenmanagementhandbuch Niedersachsen (KMH) sowie Mitarbeit in den Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des Krisenmanagements im Allgemeinen sowie des KMH im Speziellen,
b)
Geschäftsstelle der Arbeitsgruppen für das Krisenmanagement mit der Wirtschaft,
c)
fachliche Unterstützung bei der Planung des Ereignisfallmanagements auf Anforderung der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden,
d)
Unterstützung des ML bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Ereignis- und Krisenbewältigung,
e)
Organisation und Durchführung von Ereignis- und Krisenübungen,
f)
Unterstützung des ML bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Frühwarnung und -erkennung und zu epidemiologischen Fragestellungen,
g)
Unterstützung des ML bei der Konzeptentwicklung von systematischen Schwerpunktprogrammen oder anlassbezogenen Kontrollprogrammen zur Klärung überregionaler Fragestellungen in Zusammenarbeit mit und nach Freigabe durch das ML,
h)
Unterstützung des ML bei der Konzeptentwicklung für die Auditierung betrieblicher Eigenkontrollsysteme in Lebensmittelbetrieben mit überregionaler Bedeutung unter Berücksichtigung interdisziplinärer Ansätze nach Weisung und Freigabe durch das ML,
i)
Unterstützung des ML bei der Durchführung und Organisation von Besprechungen,
j)
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Bereiche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände,
k)
Unterstützung des ML bei der Weiterentwicklung der Lebensmittelüberwachung (z. B. Erstellung von Entwürfen zu Ausführungshinweisen),
l)
Kontaktstelle "Anonyme Meldestelle",
m)
Kontaktstelle "Schnellwarnsystem",
n)
Kontaktstelle "Lebensmittelbetrug/Amtshilfe",
o)
Erstellung und Auswertung des Zoonosen-Stichprobenplans in Niedersachsen (insbesondere Probenanforderungen bei den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden, Übermittlung der Angaben nach § 6 Abs. 6 AVV Zoonosen Lebensmittelkette, Beratung und Unterstützung der kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Planumsetzung, fachliche Begleitung und Plausibilitätsprüfungen der Datenmeldungen nach § 9 AVV Zoonosen Lebensmittelkette, Berichtswesen),
p)
Zusammenstellung der BELA-Meldungen der kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden (BELA-Koordinierung),
q)
Koordinierung der Aufklärung landkreisübergreifender lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche,
r)
Koordinierung des Einsatzes des interdisziplinären, landesseitigen Expertenteams PCB/Dioxine auf Anforderung der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden.
3.2 Aufgaben im Ereignis- und Krisenfall
Die Zusammenarbeit von ML, LAVES und den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden wird gemäß der im KMH vereinbarten Vorgaben geregelt.
Im Ereignis- und Krisenfall obliegen der Task Force Verbraucherschutz nach Weisung
des ML folgende Aufgaben:
a)
Sammlung, Bündelung und Auswertung von Informationen und Daten aller am Vorgang beteiligten Stellen zur Erstellung eines täglichen Lageberichts,
b)
Unterstützung bei der Ursachenaufklärung auf Anforderung der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde,
c)
durchgängige, umfassende und umgehende Information des ML über aktuelle Sachverhalte,
d)
Koordinierung der amtlichen Probenahme und Kontrollen sowie Zusammenfassung der Ergebnisse,
e)
Erstellung und Anpassung von Formatvorlagen zur Datenübermittlung und Visualisierung von Warenströmen,
f)
Erarbeitung von Informationsmaterial für relevante Zielgruppen wie z. B. FAQ,
g)
Einrichtung einer Service-Hotline,
h)
Übernahme von Aufgaben im Rahmen der "Task Force Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit" des Bundes und der Länder,
i)
Übernahme sonstiger Aufgaben im Zusammenhang mit dem Ereignis- und Krisenfallmanagement nach Vorgabe des ML.
Abschnitt 4 TFVAufgRdErl - Durchführung der Dienstaufgaben
Die Task Force Verbraucherschutz untersteht der Weisung des ML.
Die Aufgaben sind mit dem ML abzustimmen.
Es ist sicherzustellen, dass die Task Force Verbraucherschutz auch außerhalb der normalen Dienstzeiten erreichbar ist.
Es ist sicherzustellen, dass ausreichend personelle, fachliche und analytische Ressourcen und Kapazitäten bei Notfällen und in Ereignis- und Krisenfällen in der Task Force Verbraucherschutz zur Verfügung stehen.
Die Task Force Verbraucherschutz stellt ihre wesentlichen Tätigkeiten des abgelaufenen Jahres sowie ihre Planungen für das Folgejahr in einem Jahresbericht dar. Der Bericht ist inhaltlich mit dem ML bis spätestens 1. Februar des Folgejahres abzustimmen und diesem bis zum 15. März des Folgejahres vorzulegen.
Unabhängig davon sind Vorschläge oder Stellungnahmen zu aktuellen Anlässen dem ML unverzüglich zu berichten.
Abschnitt 5 TFVAufgRdErl - Schlussbestimmung
Dieser RdErl. tritt am 22.8.2018 in Kraft.
An das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte den Zweckverband Veterinäramt Jade Weser
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