Maßnahmen der Polizei aus Anlass größerer Sportveranstaltungen; Einsatz von Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten (SKB)
DE - Landesrecht Niedersachsen

Maßnahmen der Polizei aus Anlass größerer Sportveranstaltungen; Einsatz von Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten (SKB)

Maßnahmen der Polizei aus Anlass größerer Sportveranstaltungen; Einsatz von Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten (SKB)

RdErl. d. MI v. 10.10.2008 - P 24.1-12310/6 -
Vom 10. Oktober 2008 (Nds. MBl. S. 1146)
- VORIS 21021 -
Bezug:
a)
RdErl. v. 27.2.2006 (Nds. MBl. S. 188) - VORIS 21021 -
b)
RdErl. v. 23.12.2005 (Nds. MBl. S. 186) - VORIS 21021 -
c)
RdErl. v. 16.2.2004 (Nds. MBl. S. 127), geändert durch RdErl. v. 21.4.2008 (Nds. MBl. S. 524) - VORIS 20444 -
Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Nationales Konzept und Nationaler Ausschuss Sport und Sicherheit2
Niedersächsische Kommission Sport und Sicherheit, Niedersächsischer Ausschuss Sport und Sicherheit und Rahmenkonzeption "Sicherheit bei Fußballspielen niedersächsischer Vereine im Amateurbereich"3
Informationserlangung und -austausch4
Organisation und Einsatz von SKB5
Datei "Gewalttäter Sport"6
Schlussbestimmung7
VorausberichtAnlage 1
VerlaufsberichtAnlage 2

Abschnitt 1 SKB-RdErl - 1. Allgemeines

Seit Jahren treten anlässlich von Sportveranstaltungen gewaltbereite oder gewalttätige Gruppierungen in Erscheinung, insbesondere im Zusammenhang mit Spielbegegnungen des bezahlten, aber mittlerweile auch des Amateurfußballs. Ihre Handlungsmuster erstrecken sich von bloßem auffälligem Verhalten bis zur Begehung von Straftaten. Als Folgen ergeben sich zum Teil schwer wiegende Gesundheits- und Vermögensschäden sowie Beeinträchtigungen des subjektiven Sicherheitsempfindens von Veranstaltungsbesuchern und Bevölkerung. Der Aktionsbereich dieser gewaltbereiten Gruppierungen beschränkt sich nicht auf die unmittelbaren Austragungsorte der Sportveranstaltungen, sondern umfasst immer häufiger auch die An- bzw. Abreisewege oder so genannte Drittorte. Von daher ist der Bereich Sport und Sicherheit, für den eine ganze Reihe von Organisationen und Behörden Verantwortung tragen, von großer Bedeutung.

Abschnitt 2 SKB-RdErl - 2. Nationales Konzept und Nationaler Ausschuss Sport und Sicherheit

Auf Veranlassung der Innenministerkonferenz ist unter Beteiligung des Deutschen Fußball Bundes (DFB), des Deutschen Sportbundes, des Deutschen Städtetages, des Bundesinnenministeriums und des Bundesministeriums für Frauen und Jugend sowie der Konferenzen der Innen-, Sport- und Jugendminister ein Nationales Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) entwickelt worden, das seit 1993 in Kraft ist. Es bildet unter Benennung konkreter Maßnahmen in den Handlungsfeldern Fanbetreuung, Stadionordnungen, Stadionverbote, Stadionsicherheit und Ordnerdienste die Basis für Sicherheitsmaßnahmen und die abgestimmte Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Anlass von Spielen in den Fußballbundes- und -regionalligen. Für Fußballländerspiele und DFB-Pokalspiele sowie vergleichbare Sportereignisse gilt das Konzept entsprechend.
Zur weiteren Koordinierung und Bearbeitung bundesweiter Aufgaben im Bereich Sport und Sicherheit ist parallel der Nationale Ausschuss Sport und Sicherheit unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden. Dieser schreibt das NKSS fort und gewährleistet darüber hinaus ein bundesweit einheitliches Vorgehen aller Beteiligten.

Abschnitt 3 SKB-RdErl - 3. Niedersächsische Kommission Sport und Sicherheit, Niedersächsischer Ausschuss Sport und Sicherheit und Rahmenkonzeption "Sicherheit bei Fußballspielen niedersächsischer Vereine im Amateurbereich"

Zur strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen bei Fußballspielen sind auf niedersächsischer Ebene im Dezember 2006 eine Kommission Sport und Sicherheit sowie darunter ein Ausschuss Sport und Sicherheit gegründet worden. Beteiligte sind das MI, der Niedersächsische Fußballverband sowie die niedersächsischen Polizeibehörden.
Für den Bereich des Spielbetriebes des Niedersächsischen Fußballverbandes hat der Niedersächsische Ausschuss Sport und Sicherheit die Rahmenkonzeption "Sicherheit bei Fußballspielen niedersächsischer Vereine im Amateurbereich" erarbeitet. Unter lageangepasster Ausweitung bereits in den Fußball-Profiligen angewandter und bewährter Verfahrensweisen institutionalisiert bzw. standardisiert diese die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten und ist damit ab der Saison 2008/2009 Basis polizeilicher Maßnahmen in den niedersächsischen Fußball-Amateurligen.

Abschnitt 4 SKB-RdErl - 4. Informationserlangung und -austausch

Grundlage polizeilicher Maßnahmen bei Sport-Großveranstaltungen ist der länder- bzw. behördenübergreifend standardisierte Informationsaustausch.
In allen Ländern und beim Bund sind Informationsstellen Sporteinsätze eingerichtet, die Informationen untereinander sowie mit den betroffenen Polizeibehörden und -dienststellen austauschen. Die Informationsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen ist darüber hinaus Zentrale Informations- und Nationale Ansprechstelle für Sporteinsätze.
Der länderübergreifende Informationsaustausch erfolgt grundsätzlich über die Landesinformationsstellen, mit Ausnahme der Erstattung von Vorausberichten (Nummer 4.3 und Anlage 1 ) und Verlaufsberichten (Nummer 4.3 und Anlage 2 ).
4.1 Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS)
Die ZIS ist beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste der Polizei Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Sie nimmt im nationalen und internationalen Informationsaustausch insbesondere folgende Aufgaben für alle Bundesländer wahr:
Zentrale Ansprechstelle im nationalen und internationalen Bereich, auch für das NKSS
Sammeln, Bewerten und Steuern von relevanten Nachrichten und Informationen
Erstellen von Lagebildern sowie eines Jahresberichtes "Fußball"
Erstellen von Voraus- und Verlaufslagen für die Spieltage der Bundesligen und 3. Liga
Anregen bundesweiter polizeilicher Maßnahmen im Vorfeld relevanter Sportveranstaltungen
Mitwirken in Gremien und Beratung bei Projekten zur Verbesserung der Sicherheit bei
nationalen und internationalen Sportveranstaltungen
Informationsaustausch mit den Landesinformationsstellen Sporteinsätze, den Informationsstellen Sporteinsätze der Bundespolizei, den Fußball-Einsatzleitungen und Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten der Polizeien im Bundesgebiet
Einsatzunterstützung der ausländischen Polizeibehörden bei internationalen Fußballbegegnungen und Koordination deutscher Verbindungskräfte im Ausland
Organisation und Koordinierung der Angelegenheiten des SKB-Teams Deutschland.
4.2 Landesinformationsstellen Sporteinsätze (LIS) und Informationsstellen Sporteinsätze im Bereich der Bundespolizei (IS-BPol)
In jedem Bundesland ist eine LIS eingerichtet. In Niedersachsen ist diese beim MI, Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPPBK), angesiedelt und hat insbesondere folgende Aufgaben:
Ansprechstelle für die niedersächsischen Polizeibehörden und -dienststellen sowie andere Informationsstellen
Sammeln, Bewerten und Steuern von relevanten Nachrichten und Informationen
Erstellen von Lagebildern sowie eines Jahresberichtes für die Oberliga Niedersachsen
Erstellen von Voraus- und Verlaufslagen über Spiele mit erhöhtem Risiko für jeden Spieltag der Oberliga Niedersachsen
Koordinieren landesweiter polizeilicher Maßnahmen im Vorfeld relevanter Sportveranstaltungen
Mitwirken an der Feinplanung der Ligenspielpläne unter Beteiligung der Spielortbehörden
Organisation/Koordination des landesweiten Informations- und Erfahrungsaustausches.
Die Koordinierung des polizeilichen Informationsaustausches im Spielbetrieb der Fußballregionalligen ist für die Regionalliga Süd der LIS Bayern, für die Regionalliga West der LIS Nordrhein-Westfalen und für die Regionalliga Nord der LIS Berlin übertragen worden. Für die Niedersachsen betreffenden Spielbetriebe der Regionalliga Nord und der Regionalliga West haben die betroffenen LIS einen ähnlichen Informationsaustausch vereinbart, wie er für die Bundesligen praktiziert wird.
Zentrale Ansprechstelle der Bundespolizei für den Informationsaustausch im Zusammenhang mit Sporteinsätzen ist die Informationsstelle Sporteinsätze des Bundespolizeipräsidiums Potsdam. Daneben verfügen alle Bundespolizeidirektionen ebenfalls über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Sporteinsätze.
4.3 Polizeibehörden und -dienststellen mit Zuständigkeit für Fußballvereine der höchsten fünf Spielklassen
Die Polizeibehörden und -dienststellen mit Zuständigkeit für Fußballvereine der Bundesliga, der 2. Bundesliga, der 3. Liga sowie der Regionalliga erheben bei Auswärtsspielen dieser Vereine im Vorfeld anlassbezogene Informationen und berichten darüber fernschriftlich drei Werktage vor Spielbeginn in Form von Vorausberichten (Anlage 1).
Über den jeweiligen Einsatzverlauf, differenziert nach Anreise-, Spiel- und Abreisephase, berichten die Spielortbehörden in Form von Verlaufsberichten (Anlage 2) unmittelbar nach Spielende. Adressaten sowie Gliederung und Inhalte sind den Anlagen zu entnehmen. Nachträglich gewonnene Erkenntnisse sind an denselben Verteiler nachzuberichten. Verlaufsberichte i. S. dieses RdErl. gelten auch als Verlaufsbericht gemäß Bezugserlass zu b.
Darüber hinaus beteiligen sich diese Polizeibehörden und -dienststellen insbesondere durch folgende Maßnahmen am Informationsaustausch bzw. der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten:
Zurverfügungstellung von Informationspaketen zu den Vereinen vor Saisonbeginn sowie anlassbezogene Aktualisierung
Einstufung von Spielbegegnungen in Spiele mit oder ohne erhöhtes Risiko in gegenseitiger Abstimmung
Halten eines intensiven Kontaktes zu den Vereinen, insbesondere zu Sicherheitsbeauftragten
Erlangen von Informationen über Problemfans durch den Einsatz von Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten (Nummer 5) und Zurverfügungstellung dieser Informationen.
Für die Polizeibehörden und -dienststellen mit Vereinen der Fußballoberliga Niedersachsen gelten insbesondere die mit der Rahmenkonzeption "Sicherheit bei Fußballspielen niedersächsischer Vereine im Amateurbereich" getroffenen Regelungen.
4.4 Andere Polizeibehörden und -dienststellen
Polizeibehörden und -dienststellen ohne Zuständigkeit für Vereine gemäß Nummer 4.3 übermitteln in Bezug auf Sportveranstaltungen erlangte Aufklärungsergebnisse und Erkenntnisse an die örtlich zuständige Behörde/Dienststelle, sofern sie für die Planung und Durchführung eines dortigen Polizeieinsatzes von Bedeutung sein können. Darüber hinaus sind auch " ohne direkten Bezug zu einem Sportereignis Sachverhalte und Erkenntnisse zu melden, wenn sie im Zusammenhang mit der Gesamtproblematik Gewalttäter Sport stehen. Die LIS Niedersachsen sowie alle unmittelbar betroffenen Behörden/ Dienststellen sind jeweils zu beteiligen.

Abschnitt 5 SKB-RdErl - 5. Organisation und Einsatz von SKB

5.1 Ziele
Um die Lagebeurteilung bei Einsätzen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen optimal unterstützen zu können, bedarf es konkreter Erkenntnisse über die Fanszenen und gewaltbereite Problemfans. Der bisher insbesondere in den Polizeibehörden der oberen Fußballligen durchgeführte Einsatz von SKB hat eine sichere Basis polizeilich relevanter Erkenntnisse über das örtliche Problemfanpotenzial und deren Verhältnis zu Anhängern anderer Vereine erbracht.
Aufgrund der mittlerweile auch außerhalb der Fußballbundes- und -regionalligen festgestellten Gewalttätigkeiten sind die positiven Effekte des Einsatzes von SKB lageangepasst auf ganz Niedersachsen auszuweiten und der SKB-Einsatz unter jeweiliger Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten auf einen einheitlichen Standard zu führen.
5.2 Organisation
Der zielgerichtete und effektive Einsatz von SKB erfordert organisatorische, personelle und materielle Strukturen in den Polizeibehörden.
Die Aufgabe ist in jeder Flächenpolizeidirektion wahrzunehmen. Je nach aktueller örtlicher Problemlage in Bezug auf ansässige Fußballvereine und -fans sind dazu ein oder mehrere SKB im Haupt- bzw. im Nebenamt einzusetzen. Die im Hauptamt eingesetzten Beamtinnen und Beamten führen die Funktionsbezeichnung "Sachbearbeiterin Szenenkundige Beamtin" oder "Sachbearbeiter Szenenkundiger Beamter".
Bei der Festlegung von Anzahl und Tätigkeit der SKB ist zu berücksichtigen, dass zu geringe Kapazitäten bzw. Freiräume für SKB-Aufgaben unweigerlich zu Qualitäts- und/oder Quantitätsverlusten führen. Es wird daher empfohlen, im Zuständigkeitsbereich jeder Flächenpolizeidirektion mindestens eine oder einen und im Bereich von Vereinen mit Problemfanpotenzial mindestens zwei SKB einzusetzen, vorzugsweise in den für die Bewältigung von Fußballeinsätzen zuständigen Dienststellen.
5.3 Aufgaben
SKB nehmen alle Aufgaben wahr, die im Zusammenhang mit Fußballspielen der Erkenntnisgewinnung über gewaltbereite/gewalttätige Personen oder Gruppen und der Verhinderung von Störungen oder gefährlichen Verhaltensweisen durch diese dienen. Dazu gehören insbesondere:
ständiges Beschaffen, Sammeln, Strukturieren und Auswerten von Informationen über die Fanszenen aller Vereine im Zuständigkeitsbereich
Mitwirken bei der frühzeitigen Planung, Durchführung und Nachbereitung von Fußballeinsätzen sowie bei der Erstellung von Voraus- und Verlaufsberichten
Teilnahme an Fußballeinsätzen der eigenen Behörde sowie bei Auswärtsspielen nach Erfordernis in Form der Fanbegleitung, auch unter Einbeziehung der Reisewege
Teilnahme an Einsatzbesprechungen zur Unterstützung der Polizeiführerin oder des Polizeiführers bei der Lagefortschreibung und -bewertung
Übernahme von bzw. Mitwirken bei der Sachbearbeitung anlassbezogener Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie täterorientierten Ermittlungen
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten in gleichgelagerter Aufgabenstellung
Initiieren und Überwachen von Stadionverboten in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Fußballvereine
anlassbezogenes Einwirken auf Fans zur Verhinderung bzw. Bekämpfung von Gewalt
Veranlassen und Durchführen von präventivpolizeilichen Maßnahmen zur Verhinderung von Störungen bei Sportveranstaltungen durch polizeibekannte Gewalttäter
Eingabe und Pflege eigener Datenbestände in der Datei "Gewalttäter Sport".
5.4 Einsatz, Kosten
Der Einsatz von SKB in der eigenen Behörde wird unmittelbar durch diese geregelt.
Den bezirks- und länderübergreifenden Einsatz von SKB stimmen die betroffenen Dienststellen/Behörden unmittelbar ab. Die LIS ist nachrichtlich zu beteiligen.
Die durch den Einsatz von SKB entstehenden Kosten trägt die entsendende Behörde. Hinsichtlich der Einsatzvergütung gelten die einschlägigen Regelungen. Der Bezugserlass zu c (" Bekleidungszuschuss und Bewegungsgeld für den Kriminaldienst in der niedersächsischen Landespolizei ") ist für SKB anwendbar.
5.5 Aus- und Fortbildung
SKB sind nach einheitlichen Kriterien aus- und fortzubilden. In begrenzter Kapazität kann Niedersachsen dazu das Lehrgangsangebot des Landes Baden-Württemberg in Anspruch nehmen. Die diesbezügliche Koordinierung erfolgt durch die Polizeiakademie Niedersachsen in Abstimmung mit dem LPPBK.
Soweit der niedersächsische Bedarf dadurch nicht gedeckt werden kann, ist dieses im Einzelfall durch zusätzliche Lehrgangsangebote der Polizeiakademie Niedersachsen zu kompensieren.
5.6 SKB-Team Deutschland
Zur Verhinderung anlassbezogener Ausschreitungen durch deutsche Gewalttäter anlässlich von Fußballspielen der Deutschen Nationalmannschaft oder anderer internationaler Spiele ist ein SKB-Team Deutschland eingerichtet worden.
Dieses setzt sich aus 14 von der ZIS ausgewählten SKB der Polizeien der Länder sowie einer Einsatzkoordinatorin oder einem Einsatzkoordinator der ZIS zusammen. Das Team kann auf Anforderung der Einsatz führenden Behörde über die ZIS vollständig oder mit Teilkräften im Inland oder im Ausland eingesetzt werden. Näheres regelt das Konzept "Einrichtung und Einsatz des SKB-Teams Deutschland" mit Bericht der ZIS vom 8.3.2007.

Abschnitt 6 SKB-RdErl - 6. Datei "Gewalttäter Sport"

Zur zentralen bundesweiten Erfassung von im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen auffällig gewordenen Gewalttätern wurde die Verbunddatei "Gewalttäter Sport" eingerichtet. Durch die sachgerechte Anwendung dieser Datei, insbesondere durch eine unmittelbare Einstellung anlassbezogener Fahndungsnotierungen in die Datei und die ständige Aktualisierung der Daten, können polizeiliche Einsatzmaßnahmen wirkungsvoll unterstützt und gezielte Maßnahmen gegen erfasste Personen sowohl zur Verfolgung von Straftaten als auch zur Abwehr von Gefahren getroffen werden.
Speicherungsberechtigte Verbundteilnehmer in Niedersachsen sind alle Polizeibehörden und -dienststellen in eigener Zuständigkeit. Durch diese sind bei Vorliegen der Voraussetzungen Personen oder Ereignisse unverzüglich zu erfassen und die für den Wohnort und den zugeordneten Verein zu-ständige(n) Dienststelle(n) zeitnah schriftlich zu informieren. Länderübergreifend erfolgt diese Informationssteuerung über die LIS. Zusätzlich ist die Erstellung einer Kriminalakte zu prüfen, bereits bestehende Kriminalakten sind zu ergänzen.

Abschnitt 7 SKB-RdErl - 7. Schlussbestimmung

Der Bezugserlass zu a wird aufgehoben.
An die Polizeibehörden und -einrichtungen

Anlage 1 SKB-RdErl - Vorausbericht

Adressaten:
eigene Landesinformationsstelle Sporteinsätze
eigene Polizeibehörde
Landesinformationsstelle Sporteinsätze, in deren Bereich das Spiel stattfindet
Polizeibehörde und -dienststelle, in deren Bereich das Spiel stattfindet
Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (nicht für Regionalliga Nord u. Oberliga Niedersachsen)
Landesinformationsstelle Sporteinsätze Berlin (grundsätzlich nur für Regionalliga Nord)
Bundespolizeidirektion Heimmannschaft
Bundespolizeidirektion Gastmannschaft
Darüber hinaus entsprechend einem vor Saisonbeginn ggf. durch die ZIS/zuständige LIS festgelegtem Verteiler.
Da für Spieltage der Fußballregionalliga West keine Vorauslage der ZIS erstellt wird, sind bei entsprechenden Erkenntnissen, z. B. zum Anreiseverhalten von Störern oder zu Drittortauseinandersetzungen, auch die hiervon betroffenen LIS (m. d. B. u. St.) anzuschreiben.
1. Lage (kurz - evtl. stichwortartig)
Bewertung des Spiels (Bedeutung)
erwartete Anzahl der von auswärts anreisenden Stadionbesucher
Stand des Kartenvorverkaufs
2. Erkenntnisse zum Verhalten von Besuchergruppen
Konkrete Erkenntnisse (K)
Erfahrungswerte (E)
Vermutungen (V)
2.1 Mit wie vielen Besuchern der Kategorien A, B und C ist zu rechnen?
Wie werden sie auftreten (Erscheinungsbild, Erkennbarkeit)?
Kategorie A = der friedliche Fan
Kategorie B = der bei Gelegenheit gewaltgeneigte Fan
Kategorie C = der zur Gewalt entschlossene Fan
2.2 Mit welchen Verkehrsmitteln reisen die Anhänger der Gastmannschaft an?
2.3 Sind Fußballanhänger aus anderen Standorten als der am Spiel beteiligten Mannschaft zu erwarten?
2.4 Mit welchem Verhalten der Risikogruppen muss vor, während und nach dem Spiel gerechnet werden?
Welche Absichten bestehen?
Welche Taktiken sind zu erwarten?
Welche Reaktionen sind zu erwarten auf
polizeiliche Maßnahmen, insbesondere Begleitung,
Maßnahmen Ordnerdienste,
Maßnahmen Fanprojekte o. Ä.,
Versuche zum Dialog,
Alkoholkonsum?
2.5 Welche Freund-/Feindschaften bestehen? Gibt es Absprachen über geplante Aktionen?
2.6 Welche Waffen und andere gefährlichen Gegenstände werden evtl. mitgeführt?
2.7 Sind Namen mitreisender Rädelsführer bekannt?
3. Maßnahmen vor und während der Anreise
3.1 Welche polizeilichen Maßnahmen sind geplant?
Aufklärung sowie weitere taktische Maßnahmen (ggf. nennen)
Begleitung durch szenekundige Beamte
3.2 Welche Maßnahmen trifft die Bundespolizei (z. B. Begleitung)? In welcher Stärke?
3.3 Welche Maßnahmen treffen Fanprojekte o. Ä.?
4. Kommunikation
Verbindungsaufnahme möglich mit ... (Name, Dienststelle, Erreichbarkeit - Tel., E-Mail, Fax -)
5. Sonstiges

Anlage 2 SKB-RdErl - Verlaufsbericht

Adressaten:
eigene Landesinformationsstelle Sporteinsätze
eigene Behörde
Landesinformationsstelle Sporteinsätze für den Bereich der Gastmannschaft
Zuständige Behörde/Dienststelle für die Gastmannschaft
Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (nicht für Regionalliga Nord und Oberliga Niedersachsen)
Landesinformationsstelle Sporteinsätze Berlin (grundsätzlich nur für Regionalliga Nord)
Bundespolizeidirektion Heimmannschaft
Bundespolizeidirektion Gastmannschaft
Darüber hinaus entsprechend einem vor Saisonbeginn ggf. durch die ZIS/zuständige LIS festgelegtem Verteiler.
Da nach Spieltagen der Fußballregionalliga West keine ZIS-Verlaufslage erstellt wird, sind neben den aufgeführten Adressaten auch alle LIS anzuschreiben (m. d. B. u. St.), aus deren Zuständigkeitsbereich Mannschaften in der Regionalliga West spielen.
Anlass (Spielpaarung/Name des Stadions/Spielergebnis):
1. Allgemeines
1.1 Polizeiführer/-dienststelle
1.2 Einsatzstärke (gesamt):
Sicherheit:
davon zivil:
Verkehr:
1.3 Geleistete Mannstunden
1.4 Stärke des Ordnungsdienstes
1.5 Gesamtzahl der Zuschauer: davon Auswärtige:
1.6 Wie viele Besucher der Kategorien A, B und C waren erkennbar?
Besucher der Kategorien B und C, aufgeschlüsselt nach Heimfans und Auswärtigen - Erscheinungsbild?
2. Statistik
2.1 Verletzte Personen (ohne Unfallopfer/Krankheitsfälle)
2.1.1
Polizeibeamte
2.1.2
Störer
2.1.3
Unbeteiligte
2.2 Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fallzahlen)
2.2.1
strafprozessual (einschließlich zur Identitätsfeststellung)
2.2.2
polizeirechtlich (ohne Platzverweise und Personalienfeststellungen vor Ort)
2.3 Anzahl der Strafanzeigen
2.4 Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen (außer Verkehr)
2.5 Anzahl und Art der durch die Polizei während des gesamten Einsatzverlaufs sichergestellten verbotenen/ gefährlichen Gegenstände bzw. Waffen
2.6 Sicherstellungen (Gegenstände aller Art) durch den Ordnungsdienst anlässlich der Eingangskontrollen
3. Verlaufsbericht
3.1 Vor dem Spiel - Sachverhaltsdarstellung im Freitext -
Insbesondere konkrete Details über Anreise der Zuschauer, Reisemittel und -wege und Anreisezeitpunkt neutral gekleideter Personen der Kategorien B und C
Erscheinen von Fußballanhängern aus anderen als den beteiligten Standorten
Verhalten der Besuchergruppen/Absichten oder Absprachen erkennbar?
Taktiken/Gruppenbildung
Reaktionen der Fans auf:
polizeiliche Maßnahmen - insbesondere Begleitung -
Maßnahmen der Ordnungsdienste
Maßnahmen der Fanprojekte o. Ä.
Versuche zum Dialog
Alkoholkonsum
Welche Waffen und andere gefährlichen Gegenstände wurden sichergestellt/in welcher Einsatzphase und bei wem (Kategorie)?
Sonstige Erkenntnisse über das Fanverhalten
3.2 Während des Spiels (Sachverhaltsdarstellung im Freitext bis auf Anreise der Fans)
3.3 Nach dem Spiel (Sachverhaltsdarstellung im Freitext mit Abreise der Fans)
3.4 Welche polizeilichen Maßnahmen von besonderer taktischer Bedeutung wurden getroffen?
3.5 Welche Maßnahmen haben andere Behörden und Organisationen getroffen?
4. Kommunikation
Verbindungsaufnahme möglich mit... (Name, Dienststelle, Erreichbarkeit - Tel., E-Mail, Fax -)
5. Sonstiges
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