Dienstpostenbewertung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz, zweites Einstiegsamt, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
DE - Landesrecht Niedersachsen

Dienstpostenbewertung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz, zweites Einstiegsamt, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Dienstpostenbewertung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz, zweites Einstiegsamt, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

AV d. MJ. v. 30.11.2017 (2104 - 104.38) *
Vom 30. November 2017 (Nds. Rpfl. 2018 S. 12)
Geändert durch AV vom 22. November 2022 (Nds. Rpfl. S. 406)
- VORIS 20441 -
Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
DienstpostenbewertungI
InkrafttretenII
*
Die AV d. MJ v. 10.5.2010 (2104 - 104.38) - Nds. Rpfl. S. 190 - tritt aufgrund der Nummer 6.1 des Gem. RdErl. d. StK v. 1.12.2011 (Nds. MBl. S. 907) mit Ablauf des 31.12.2017 automatisch außer Kraft.

Abschnitt I JLG1DPBewAV - Dienstpostenbewertung

Dienstposten in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz, zweites Einstiegsamt, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind regelmäßig wie folgt zu bewerten:
1. Mit BesGr. A 6/A 7 (Bandbreitenbewertung) Dienstposten, die nicht nach Nummern 2 bis 4 zu bewerten sind.
2. Mit BesGr. A 7/A 8 (Bandbreitenbewertung)
2.1 Dienstposten in Serviceeinheiten (unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen des jeweiligen Dienstpostens)
2.2 Protokollführung in Strafsachen
2.3 Beraterinnen und Berater im Service-Desk des Zentralen IT-Betriebs Niedersächsische Justiz
3. Mit BesGr. A 9
3.1 Dienstposten mit besonderem Schwierigkeitsgrad in organisatorischer und fachlicher Hinsicht, die nach Maßgabe einer individuellen Bewertung hinsichtlich Fachkenntnissen, Zuverlässigkeit und Verantwortung höchste Anforderungen an die Dienstposteninhaberinnen und Dienstposteninhaber stellen, z. B. Dienstposten in Serviceeinheiten für Familiensachen, Betreuungssachen, Grundbuchsachen, Insolvenzsachen, Nachlasssachen, Registersachen, Zwangsversteigerungssachen, Zwangsverwaltungssachen, Verwaltungssachen, Wirtschaftsstrafsachen, Strafsachen zur Verfolgung der Organisierten Kriminalität, im Justizservice
3.2 Gruppenleitung für fünf bis zehn Bedienstete in Serviceeinheiten
3.3 Zahlstellenverwaltung
3.4 Sachbearbeitung im Zentralen IT-Betrieb Niedersächsische Justiz, soweit sie nicht der Bandbreitenbewertung A 7/A 8 unterliegt
4. Mit BesGr. A 9 + Amtszulage
Dienstposten, wenn und soweit folgende Aufgaben einzeln oder zusammengefasst überwiegen:
4.1 Sachbearbeitung in herausgehobener Position im Zentralen IT-Betrieb Niedersächsische Justiz
4.2 Key-User für das Haushaltsvollzugssystem
4.3 KLR-Key-User für das Interne Rechnungswesen
4.4 Bearbeitung und Pflege von JuMIS-Input
4.5 JuMIS-Ansprechpartnerinnen und -ansprechpartner
4.6 Abwicklung von Asservaten in der Justiz-/Zollauktion
4.7 Text-, Daten- und Benutzerverwaltung in den spezifischen Fachanwendungen
4.8 Verwahr- und Vorschussaufklärung
4.9 Organisationsberatung
4.10 Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland sowie Zwischenbeglaubigung von Unterschriften zum Zwecke der Legalisation und der Angelegenheiten der Erteilung der Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 5.10.1961
4.11 Unterschriftsreife oder selbstständige Bearbeitung von Generalsachen und Einzelangelegenheiten in Personalsachen aller Dienstzweige sowie der Notarinnen und Notare, Rechtsbeistände und Schiedsleute
4.12 Unterschriftsreife oder selbständige Bearbeitung von Angelegenheiten des Haushalts-, Reisekosten- und Beschaffungswesens
4.13 Unterschriftsreife oder selbständige Aufstellung von Statistiken und Übersichten
4.14 Unterstützung der Geschäftsleitung bei den Prüfungen der Serviceeinheit und der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
4.15 Festsetzung und Buchung der Gerichtsvollzieherentschädigung und -vergütung
4.16 Prüfungsbeamtin oder Prüfungsbeamter nach der Geschäftsanweisung für Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren
4.17 Berechnung der Entschädigung und der Vorschüsse für Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher und ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie der Reiseentschädigungen an mittellose Personen
4.18 Berechnung und Festsetzung der sonstigen Auslagen in Rechtssachen
4.19 Festsetzung der Vergütung der beigeordneten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der Vergütung für die Beratungshilfe
4.20 Festsetzung der zu erstattenden Kosten sowie der Vergütung gemäß § 11 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit
4.21 Kassenrechtliche Tätigkeiten betreffend:
4.21.1. Freigabe von Kassenanordnungen einschließlich sogenannter "Interner Aufträge"
4.21.2 Erfassung der elektronischen Kassenanordnung bei Auszahlungstiteln mit allgemeiner
Zahlungsanordnung, sofern der Bearbeiterin oder dem Bearbeiter zugleich auch die Feststellung
der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit obliegt
4.22 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbetreuung, Lehrgangs- und Arbeitsgemeinschaftsleitung
4.23 Gruppenleitung für mehr als zehn Bedienstete in Serviceeinheiten, ohne dass diese Aufgabe einzeln oder zusammengefasst mit anderen Aufgaben nach Nr. 4 überwiegen muss
4.24 Geschäfte bei der Annahme von Testamenten und Erbverträgen zur besonderen amtlichen Verwahrung
4.25 Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen im Sinne des § 46a Arbeitsgerichtsgesetz
4.26 Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach § 733 Zivilprozessordnung
4.27 Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen gerichtlicher Urkunden nach
§ 797 Abs. 3 Zivilprozessordnung
4.28 Unterschriftsreife Bearbeitung bei Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen
notarieller Urkunden nach § 797 Abs. 3 Zivilprozessordnung
4.29 Weitere künftig aus der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz übertragene Sachbearbeitungsaufgaben.
Durch die Nummern 1 bis 4 nicht erfasste Funktionen sind in Anlehnung an das vorstehende jeweilige Anforderungsniveau sachgerecht, hilfsweise analog den vergleichbaren tarifrechtlichen Eingruppierungsmerkmalen, zu bewerten. Erforderlichenfalls können weitere individuelle Merkmale eines Dienstpostens angemessen bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 31. Dezember 2024 durch Abschnitt II der AV i.d.F. vom 22. November 2022 (Nds. Rpfl. S. 406)

Abschnitt II JLG1DPBewAV - Inkrafttreten

Diese AV tritt am 1.1.2018 in und am 31.12.2024 außer Kraft.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 31. Dezember 2024 durch Abschnitt II der AV i.d.F. vom 22. November 2022 (Nds. Rpfl. S. 406)
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