Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen
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Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen

Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen

RdErl. d. MI v. 27. 9. 2023 - 33.12-10306 -
Vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 760)
- VORIS 20300 -
Bezug:
a)
RdErl. v. 13. 12. 2017 (Nds. MBl. 2018 S. 84), geändert durch RdErl. v. 29. 3. 2023 (Nds. MBl. S. 314) - VORIS 20300 -
b)
RdErl. v. 13. 12. 2017 (Nds. MBl. 2018 S. 89) - VORIS 20300 -

Abschnitt 1 HWKomDÜRdErl

Die Genehmigung der im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 120 Abs. 2 NKomVG erfordert eine Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen nach § 23 KomHKVO .
Die Kommunen werden aufgefordert, den Aufsichtsbehörden zusammen mit der Haushaltssatzung eine Übersicht vorzulegen, die die in Anlage 1 aufgeführten Daten und Kennzahlen enthält. Dies gilt auch für Nachtragssatzungen, soweit sich durch den Nachtrag die Daten der Übersicht ändern.
Die Kennzahlen sind für die in Anlage 1 angegebenen Haushaltsjahre darzustellen. Bezugsjahr ist das Haushaltsjahr, in dem die Haushaltssatzung oder Nachtragssatzung gelten soll. Liegt bei der Erstellung einer Haushaltssatzung oder Nachtragssatzung bereits der Jahresabschluss für das vorhergehende Haushaltsjahr vor, sind die Zahlen des Jahresabschlusses anstelle des Haushaltsplans zu berücksichtigen.
Auf Nummer 1.4.1 des Bezugserlasses zu a wird hingewiesen. Die Kennzahlen dienen als zusätzliche Informations- und Beurteilungsgrundlage im Rahmen von Haushaltsgenehmigungsverfahren. Bei der Interpretation der Kennzahlen ist auf die individuelle Lage der jeweiligen Kommune abzustellen. Es ist u. a. zu berücksichtigen, dass der Umfang der Ausgliederungen in der Kommune, die Inanspruchnahme von Fremderledigungen sowie die unterschiedlichen Aufgabenverteilungen zwischen Gemeinden und Landkreisen die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Kennzahlen beeinflussen und beeinträchtigen können. Die Kennzahlen und allgemeinen Hinweise zum Umgang mit den Kennzahlen sind Anlage 2 zu entnehmen.
Die Kommunen können eine eigene Übersicht, ggf. auf Basis ihrer Buchführungssoftware erstellen, sofern diese die in der Anlage 1 aufgeführten Daten und Kennzahlen in gleicher Reihenfolge und Zusammensetzung enthält.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 760)

Abschnitt 2 HWKomDÜRdErl

Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31. 12. 2023 außer Kraft.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 760)
An die Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Region Hannover

Anlage 1 HWKomDÜRdErl - Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen für das Haushaltsjahr 20..

Stand der Daten: ______________
Allgemeine Angaben:
Kommune:
Einwohnerzahl (Stichtag 30. 6. des 1. Vorjahres):
Gesamthaushaltslage und -entwicklung:
2. Vorjahr □ Plan-Daten 3)□ Ist-Daten 3)1. Vorjahr □ Plan-Daten 3)□ Ist-Daten 3)Haushaltsjahr1. Folgejahr2. Folgejahr3. Folgejahr
Gesamterträge 1)
Gesamtaufwendungen 1)
Gesamtergebnis 1)
Entwicklung der Überschussrücklagen 2)
Entwicklung des Gesamtbestandes der Fehlbeträge
Bestand an liquiden Mittel zum 31. 12. (Ist-Daten)
Schuldenlage und -entwicklung:
2. Vorjahr □ Plan-Daten 4)□ Ist-Daten 4)1. Vorjahr □ Plan-Daten 4)□ Ist-Daten 4)Haushaltsjahr1. Folgejahr2. Folgejahr3. Folgejahr
Liquiditätskredit-Stand 1) zum 31. 12.:
Investiver Kreditstand zum 31. 12.:
Kreditaufnahme 2) im lfd. Jahr:
Ins lfd. Jahr übertragene Kreditermächtigungen aus Vorjahren 3):
Tilgung 2) im lfd. Jahr:
Nettoneuverschuldung im lfd. Jahr:
Bilanz:
letzte vorliegende Schlussbilanz vom 31. 12. .... 1)vorletzte vorliegende Schlussbilanz vom 31. 12. .... 1)
Nettoposition gesamt 2)
Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss 2)
Jahresüberschuss 2)/Jahresfehlbetrag
Fehlbeträge aus Vorjahren gesamt Davon: Fehlbetrag 3) des Jahres 20.....
Fehlbeträge aus Vorjahren § 182 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 NKomVG, auch i. V. m. § 182 Abs. 5 NKomVGSonstige Fehlbeträge
Ergänzende Informationen:
Vorjahr2. Vorjahr3. Vorjahr
erhaltene Bedarfszuweisungen *)
HaushaltsjahrLandesdurchschnitt der Gemeindegrößenklasse **)
Hebesatz Grundsteuer A
Hebesatz Grundsteuer B
Hebesatz Gewerbesteuer
Durchschnittswert der letzten drei Jahre .... bis .... Durchschnittswert der Vergleichsgruppe **).... bis ....
Steuereinnahmekraft je Einwohnerin oder Einwohner
zum 31. 12. ....Durchschnittswert der Vergleichsgruppe **)zum 31. 12. ....
Investive Verschuldung je Einwohnerin oder Einwohner
Kennzahlen:
KennzahlAngabe des Vor-VorjahresAngabe des VorjahresErmittlung des Jahres 1)
Steuerquote
Allgemeine Umlagequote
Zuschussquote an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen
Personalintensität
Abschreibungsintensität
Zinslastquote
Liquiditätskreditquote
Reinvestitionsquote
Fremdkapitalquote 2)
1)
Ordentlich und außerordentlich.
2)
Erläuterung in einem Klammerzusatz ob es sich um festgestellte (f) oder vorläufige (v) Ergebnisse handelt.
3)
Möglichst Ist-Daten angeben. Zutreffendes bitte ankreuzen.
1)
Laut Meldung für die Vierteljährliche Kassenstatistik, 4. Quartal. In den Folgejahren unter Berücksichtigung der Angaben zur Entwicklung der Liquiditätskredite aus dem Vorbericht ( § 6 Satz 3 Nr. 1 Buchst. e KomHKVO ).
2)
Ohne Umschuldung, Kreditaufnahme für Weiterleitung an kreis- und regionsangehörige Kommunen und Konzernfinanzierung.
3)
Erläuterung in einem Klammerzusatz ob es sich um festgestellte (f) oder vorläufige (v) Ergebnisse handelt.
4)
Möglichst Ist-Daten angeben. Zutreffendes bitte ankreuzen.
1)
Vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Bilanz.
2)
Quelle: Bilanz, Passiva, Zeilen 1, 1.1.2 und 1.3.2.
3)
Fehlbeträge sollen als davon-Position nach Jahren getrennt ausgewiesen werden.
*)
Einzahlungen.
**)
Quelle: https://www.statistik.niedersachsen.de/startseite/themen/finanzen_steuern_personal/finanzen_in_niedersachsen/weitere_informationen_zur_finanzstatistik_niedersachsen/weitere-informationen-zur-finanzstatistik-niedersachsen-164773.html > Ergänzende Informationen für die Erstellung einer Übersicht über die Daten der Haushaltswirtschaft.
1)
Entsprechend der Definition der Kennzahl ist Bezug auf das Haushaltsjahr, das Jahresergebnis oder das Ergebnis des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres zu nehmen.
2)
Bei Darstellung einer Zeitreihe ab Eröffnungsbilanz sind die Spalten zu ergänzen.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 760)
Fußnoten
¹) Ordentlich und außerordentlich.
²) Erläuterung in einem Klammerzusatz ob es sich um festgestellte (f) oder vorläufige (v) Ergebnisse handelt.
³) Möglichst Ist-Daten angeben. Zutreffendes bitte ankreuzen.
¹) Laut Meldung für die Vierteljährliche Kassenstatistik, 4. Quartal. In den Folgejahren unter Berücksichtigung der Angaben zur Entwicklung der Liquiditätskredite aus dem Vorbericht (§ 6 Satz 3 Nr. 1 Buchst. e KomHKVO).
²) Ohne Umschuldung, Kreditaufnahme für Weiterleitung an kreis- und regionsangehörige Kommunen und Konzernfinanzierung.
³) Erläuterung in einem Klammerzusatz ob es sich um festgestellte (f) oder vorläufige (v) Ergebnisse handelt.
⁴) Möglichst Ist-Daten angeben. Zutreffendes bitte ankreuzen.
¹) Vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Bilanz.
²) Quelle: Bilanz, Passiva, Zeilen 1, 1.1.2 und 1.3.2.
³) Fehlbeträge sollen als davon-Position nach Jahren getrennt ausgewiesen werden.
*) Einzahlungen.
**) Quelle: https://www.statistik.niedersachsen.de/startseite/themen/finanzen_steuern_personal/finanzen_in_niedersachsen/weitere_informationen_zur_finanzstatistik_niedersachsen/weitere-informationen-zur-finanzstatistik-niedersachsen-164773.html > Ergänzende Informationen für die Erstellung einer Übersicht über die Daten der Haushaltswirtschaft.
¹) Entsprechend der Definition der Kennzahl ist Bezug auf das Haushaltsjahr, das Jahresergebnis oder das Ergebnis des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres zu nehmen.
²) Bei Darstellung einer Zeitreihe ab Eröffnungsbilanz sind die Spalten zu ergänzen.

Anlage 2 HWKomDÜRdErl - Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen für das Haushaltsjahr 20..

Zum Umgang mit den Kennzahlen
Die Kommunalaufsichtsbehörden haben insbesondere im Rahmen der Anzeige- und Genehmigungspflichten die Aufgabe, anhand der vorgelegten Haushaltssatzungen das Handeln der Kommunen auf die Rechtmäßigkeit zu überprüfen und Grundsätze einer geordneten Haushaltswirtschaft sowie die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu beurteilen. Durch die aufsichtsrechtliche Prüfung soll neben der Einhaltung des haushaltsrechtlichen Rahmens auch eine nachhaltige Haushaltswirtschaft der Kommunen erreicht werden. Ziel ist es, Gefährdungen der geordneten Haushaltswirtschaft und Risiken für ihre Zukunft mithilfe der aufsichtsrechtlichen Prüfung frühzeitig zu erkennen.
Kennzahlen stellen in diesem Zusammenhang Zahlen dar, die in aggregierter Form über relevante Sachverhalte und Entwicklungen informieren. Als ihre Wesensmerkmale sind demgemäß der Informationscharakter, die quantitative Form sowie die spezifische, verdichtete Art der Information anzusehen.
Die hier beschriebenen Kennzahlen sollen eine Bewertung des jeweiligen Kommunalhaushalts und der wirtschaftlichen Lage jeder Kommune nach einheitlichen Kriterien vereinfachen. Neben den bisherigen Instrumenten dienen sie den Kommunalaufsichtsbehörden zusätzlich zur Beurteilung der kommunalen Haushalte.
Bei Anwendung der Kennzahlen ist zu berücksichtigen, dass sie sich nur auf einen Ausschnitt aus der Realität fokussieren. Die Bildung und Auswertung von Kennzahlen lässt sich daher als spezifische Form einer Modellanalyse interpretieren, bei der vereinfachende Annahmen getroffen werden, die die Aussagekraft einschränken können. Einzelne Kennzahlen und daraus abgeleitete Beurteilungen können eine geringe Aussagekraft haben, da möglicherweise relevante Einflussgrößen, Zusammenhänge und Ursachen nicht berücksichtigt werden. Interkommunale Vergleiche sind auch auf der Basis von Kennzahlen nur mit Einschränkungen möglich, da die kommunale Landschaft zu unterschiedlich ausgeprägt ist:
Unterschiedlich einwohnerstarke Kommunen sind nicht direkt vergleichbar, weil sie je nach Größe mehr oder weniger Aufgaben wahrnehmen. In den großen Städten konzentrieren sich zentralörtliche Einrichtungen (Theater, Museen usw.), die auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Umlandes mitgenutzt werden. Entsprechend sind die Aufwendungen in den zentralen Orten höher als in den kleineren Kommunen.
Gleiches gilt für den Vergleich von kreisfreien und großen selbständigen Städten, selbständigen und den übrigen kreisangehörigen Gemeinden. Sie sind nicht unmittelbar vergleichbar, da sie unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen.
Auch bei Kommunen mit gleicher Größe und gleichem Status ergeben sich z. T. signifikante Unterschiede, die sich einerseits aus der unterschiedlichen Aufgabenverteilung zwischen den Landkreisen/der Region Hannover und den kreis- oder regionsangehörigen Kommunen (insbesondere bei den Schulen) ergeben. Es kann erhebliche Differenzen geben, die aus der Eigen- oder Fremderledigung von Aufgaben (insbesondere bei den Kindertagesstätten) resultieren.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Kommunen in sehr unterschiedlichem Ausmaß Ausgliederungen vorgenommen haben, sodass der Kernhaushalt nur noch eine begrenzte Aussagefähigkeit beinhalten kann. Insbesondere in größeren Kommunen kann ein wesentlicher Teil des Personals, der Investitionen und der Schulden in diesen "Auslagerungen" gefunden werden. Entsprechend niedriger sind die Merkmalsausprägungen in den Kernhaushalten.
Bei der Auswertung der Kennzahlen ist daher darauf zu achten, dass diese nur im Zusammenhang mit anderen Kennzahlen und weiteren Informationen interpretiert werden. Die auftretenden Unterschiede sind in einem ersten Schritt zu erklären und erst anschließend zu bewerten. Nur so sind belastbare Aussagen über einen Haushalt möglich und gleichzeitig wird so die Gefahr von Fehlinterpretationen vorgebeugt.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, Zeitreihen für die einzelnen Kommunen zu bilden und zu bewerten. Hieraus können spezifische Erkenntnisse für die mittel- und langfristige Entwicklung gewonnen werden.
Der Nutzen von Kennzahlen liegt in einer standardisierten Interpretationshilfe für den kommunalen Haushalt. Dadurch lassen sich unter Zuhilfenahme weiterer Informationen, zeitnah tragfähige Aussagen über einen kommunalen Haushalt machen.
Kennzahlen
KennzahlSteuerquote
Ermittlung=Steuererträge und ähnliche Abgaben × 100/ordentliche Gesamtaufwendungen
Datenherkunft=Zeile 1 × 100/Zeile 20 des Ergebnishaushalts (Muster 6) oder Zeile 20 der Ergebnisrechnung (Muster 11)
Zeitlicher BezugHaushaltsplan für das Haushaltsjahr, in welchem die Haushaltssatzung gelten soll; Haushaltsplan für das vorherige Jahr; Jahresabschluss des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
AussageDie Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Kommune im Haushaltsjahr "selbst" finanzieren kann. Die Kennzahl gibt dabei eine Tendenz an, inwieweit die Kommune in der Zukunft in der Lage ist, ihre Aufgaben aus eigener Kraft zu erfüllen.
Bei Landkreisen, der Region Hannover und Samtgemeinden, denen Steuern nicht in einem Umfang wie den Gemeinden zufließen, ist die Steuerquote durch eine "Allgemeine Umlagenquote" zu ersetzen.
KennzahlAllgemeine Umlagequote
Ermittlung=Erträge aus Umlagen × 100/ordentliche Gesamtaufwendungen
Datenherkunft=Σ Kontenart 318 × 100/Zeile 20 der Ergebnisrechnung (Muster 11)
Zeitlicher BezugJahresabschluss oder Ergebnisse des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
AussageDie allgemeine Umlagequote gibt an, zu welchem Teil sich die Kommune "selbst" durch Umlagen finanzieren kann. Im Übrigen gilt die gleiche Aussage wie bei der Steuerquote.
KennzahlZuschussquote an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen
Ermittlung=Verlustausgleichszahlungen an kommunale Unternehmen × 100/ordentliche Gesamtaufwendungen
Datenherkunft=Σ Konto 4315 × 100/Zeile 20 der Ergebnisrechnung (Muster 11)
Zeitlicher BezugJahresabschluss oder Ergebnisse des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
AussageDie Zuschussquote an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen gibt an, welchen Anteil Zuschusszahlungen an Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen der Kommune an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Umfang der Ausgliederungen zu berücksichtigen.
KennzahlPersonalintensität
Ermittlung=Personalaufwendungen × 100/ordentliche Gesamtaufwendungen
Datenherkunft=Zeile 13 × 100/Zeile 20 des Ergebnishaushalts (Muster 6) oder der Ergebnisrechnung (Muster 11)
Zeitlicher BezugHaushaltsplan für das Haushaltsjahr, in welchem die Haushaltssatzung gelten soll; Haushaltsplan für das vorherige Jahr; Jahresabschluss des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
AussageDie "Personalintensität" gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang Mittel jetzt und voraussichtlich auch in der Zukunft für Personalausgaben gebunden sind und anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
KennzahlAbschreibungsintensität
Ermittlung=Jahresabschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen × 100/ ordentliche Gesamtaufwendungen
Datenherkunft=Σ Kontenart 471 × 100/Zeile 20 der Ergebnisrechnung (Muster 11)
Zeitlicher BezugJahresabschluss oder Ergebnisse des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
AussageDie Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Kommune durch die Nutzung Vermögens belastet wird.
KennzahlZinslastquote
Ermittlung=Zinsaufwendungen *) × 100/ordentliche Gesamtaufwendungen
Datenherkunft=Zeile 17 × 100/Zeile 20 des Ergebnishaushalts (Muster 6) oder der Ergebnisrechnung (Muster 11)
Zeitlicher BezugHaushaltsplan für das Haushaltsjahr, in welchem die Haushaltssatzung gelten soll; Haushaltsplan für das vorherige Jahr; Jahresabschluss des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
AussageDie Kennzahl "Zinslastquote" gibt die anteilsmäßige Belastung der Kommune durch Zinsaufwendungen an. Hohe Zinslastquoten haben eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Haushaltsjahr und voraussichtlich auch in der Zukunft zur Folge.
KennzahlLiquiditätskreditquote
Ermittlung=Höhe der Liquiditätskredite *) × 100/Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
DatenherkunftSiehe Übersicht Daten der Haushaltswirtschaft - Schuldenlage und Entwicklung/ Zeile 9 der Finanzrechnung (Muster 12)
Zeitlicher BezugHaushaltsplan für das Haushaltsjahr, in welchem die Haushaltssatzung gelten soll (vgl. Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft); Haushaltsplan für das vorherige Jahr; Jahresabschluss des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
AussageDie Liquiditätskreditquote gibt an, in welchem Verhältnis die Höhe der Liquiditätskredite und die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zueinander stehen. Je höher die Kennzahl ist, desto größer ist das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der Kommune.
KennzahlReinvestitionsquote
Ermittlung=Bruttoinvestitionen × 100/Abschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen
Datenherkunft=Zeile 30 der Finanzrechnung (Muster 12) × 100/Σ Kontenart 471
Zeitlicher BezugJahresabschluss oder Ergebnisse des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
AussageDie Kennzahl gibt an, ob die Investitionen im Haushaltsjahr ausgereicht haben, um den Wertverlust des Anlagevermögens durch Abschreibungen auszugleichen. Um eine dauerhafte Aufgabenerfüllung in gleicher Qualität zu gewährleisten, wird z. T. eine Quote von 100 % für erstrebenswert gehalten. Bei einer Quote unter 100 % werden geringere Neuinvestitionen getätigt, als durch Abschreiben verbraucht werden. Im Ergebnis müssen die Abschreibungen gedeckt werden und das Eigenkapital darf nicht sinken. Bei der Interpretation dieser Kennzahl sind ggf. Ausgliederungen, Rationalisierungseffekte, Erweiterungen des Vermögens infolge von Aufgabenübertragungen, gezielte Vermögensveräußerungen (oder gezielt unterbleibende Reinvestitionen) infolge wegfallender Aufgaben, verstärktes Leasing zu berücksichtigen.
KennzahlFremdkapitalquote
Ermittlung=Schulden inklusive Rückstellungen *) × 100/Bilanzsumme
Datenherkunft=Passiva Zeile 2 + 3 × 100/Bilanzsumme der Bilanz (Muster 14)
Zeitlicher BezugJahresabschlüsse, Zeitreihe ab Eröffnungsbilanz
AussageDie Fremdkapitalquote zeigt die Relation von Verschuldung zur Bilanzsumme an und gibt damit Auskunft über die Finanzierungsstruktur. Durch die Aufnahme von Krediten, den Ausweis von Verbindlichkeiten oder die Bildung von Rückstellungen erhöht sich die Fremdkapitalquote. Grundsätzlich gilt je höher die Fremdkapitalquote, desto abhängiger ist die Kommune von Gläubigern.
*)
Ohne Umschuldung, Kreditaufnahme für Weiterleitung an kreis- und regionsangehörige Kommunen und Konzernfinanzierung.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 760)
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