Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; "Bestimmungen zur Durchführung der Leistungsvergleiche"
DE - Landesrecht Niedersachsen

Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; "Bestimmungen zur Durchführung der Leistungsvergleiche"

Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; "Bestimmungen zur Durchführung der Leistungsvergleiche"

RdErl. d. MI v. 14. 2. 2020 - 34-13223/2 -
Vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 308)
- VORIS 21090 -

Abschnitt 1 FwLVerglDRdErl

Aufgrund des § 5 Abs. 1 NBrandSchG werden hiermit die "Bestimmungen für die Durchführung von Leistungsvergleichen der Feuerwehren im Land Niedersachsen" - Stand Februar 2020 - ( Anlage ) eingeführt.
Die Durchführungsbestimmungen können auch über die Internetseite der NABK ( www.nabk.niedersachsen.de ; Pfad "Download > Sonstiges") als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 308)

Abschnitt 2 FwLVerglDRdErl

Dieser RdErl. tritt am 1. 3. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 308)
An die Polizeidirektionen - Ämter für Brand- und Katastrophenschutz - Kommunen Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
Nachrichtlich:
An den Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e. V. die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Anhang FwLVerglDRdErl - Bestimmungen für die Durchführung von Leistungsvergleichen der Feuerwehren im Land Niedersachsen

Inhaltsverzeichnis
1. Zielsetzung
2. Voraussetzungen
2.1 Voraussetzungen an die Teilnehmer
2.2 Voraussetzungen an den Ausrichter
3. Sonderregelungen
3.1 Zeiteinheiten
3.2 Ordnungsregelungen
3.3 Ergänzende Hinweise
4. Bewertung
4.1 Leistungsbewertungen
4.2 Modularer Aufbau
4.3 Teilnahmeauszeichnung
4.4 Leistungsspange
5. Module
5.1 Modul "Kuppeln einer Saugleitung"
5.2 Modul "Maschinistenprüfung"
5.3 Modul "Löschangriff"
5.4 Modul "Atemschutz"
5.5 Modul "Sprechfunk"
5.6 Modul "nicht belegt"
Anlagen
Anlage 1: Teilnehmerliste
Anlage 2: Bewertungsmatrix
Anlage 3: Weiterführende Hinweise für Wertungsleitung
Anlage 4: Hinweise für Ausrichter von Leistungsvergleichen
1. Zielsetzung
Die Leistungsvergleiche in den niedersächsischen Feuerwehren sollen dazu dienen, den Übungsdienst entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift 1 "Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" (FwDV 1 - in der aktuellen Fassung), der Feuerwehrdienstvorschrift 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" (FwDV 3 - in der aktuellen Fassung) sowie weiterer Feuerwehrdienstvorschriften anzuregen.
Die allgemeine Ausbildung und die Durchführung von Einsatzübungen unter Annahme realer Gegebenheiten muss in allen Feuerwehren vorrangig betrieben werden. Leistungsvergleiche sollen diesen Ausbildungs- und Übungsdienst fördern, aber keine neuen, nur auf einen Wettbewerb ausgerichteten Übungsgrundlagen schaffen. Mit der Vermeidung kritischer Übungsteile werden Unfallgefahren eingeschränkt und damit die Unfallverhütung gezielt herausgestellt.
Es wird mit diesen Bestimmungen die Voraussetzung geschaffen, die gestellten Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der FwDV 1, 3, 7 und weiteren Bestimmungen zu erfüllen, nicht aber die handwerkliche Ausführung von Befehlen in eine exakt vorgeschriebene Ausführung festzulegen.
Zur Vermeidung von Unsicherheiten der teilnehmenden Einheiten, wie auch der Wertungsrichterinnen und Wertungsrichter ist es unerlässlich, diese Bestimmungen unverändert für alle Vorentscheidungsvergleiche zu übernehmen.
Einheiten, die am Regional- und Landesentscheid teilnehmen, müssen sich bei Vorentscheiden nach diesen Bestimmungen qualifiziert haben.
2. Voraussetzungen
2.1 Voraussetzungen an die Teilnehmer
Alle teilnehmenden Einheiten starten in einer Wertungsklasse. Vor Antritt des Leistungsvergleiches sind alle teilnehmenden Feuerwehrmitglieder namentlich zu benennen. Der Meldebogen liegt dieser Bestimmung als Anlage Nr. 1 bei.
Teilnehmen darf, wer der Einsatzabteilung der Feuerwehr angehört. Eine mehrfache Teilnahme an einem Leistungsvergleichstag ist im Rahmen der gesetzlich definierten Doppelmitgliedschaft zulässig. Um die Möglichkeit einer erfolgreichen Teilnahme zu wahren, muss jeder gemeldete Feuerwehrangehörige an mindestens einem Modul teilgenommen haben.
Für die Teilnahme an den Leistungsvergleichen mit einer Staffel sind mindestens 6 Teilnehmerinnen/ Teilnehmer notwendig; maximal 8 Teilnehmerinnen/ Teilnehmer zulässig.
Für die Teilnahme an den Leistungsvergleichen mit einer Gruppe sind mindestens 9 Teilnehmerinnen/ Teilnehmer notwendig; maximal 12 Teilnehmerinnen/ Teilnehmer zulässig.
Alle teilnehmenden Feuerwehrmitglieder haben entsprechend der zu absolvierenden Module die vorgeschriebene persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 der Feuerwehrverordnung (FwVO) zu tragen.
Die teilnehmenden Einheiten starten mit einem Löschfahrzeug nach Typ 2 der Anlage 1 der FwVO . Das Fahrzeug muss in allen Modulen verwendet werden.
Alle beim Leistungsvergleich eingesetzten Fahrzeuge, die persönliche und technische Ausrüstung und die Geräte müssen den Bestimmungen der Verordnung für die Freiwilligen Feuerwehren, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), den Maßgaben der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK), dem weiteren Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Normung (DIN) oder entsprechender technischer Bestimmungen sowie der StVZO in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Fahrzeuge, die keinem genormten Fahrzeugtyp entsprechen, müssen die Anforderungen der FwVO Typ 2 Anlage 1 erfüllen.
Bei der Durchführung bestimmter Module kann es erforderlich sein, ergänzende oder abweichende Schutzausrüstung zu Anlage 3 der Feuerwehrverordnung zu tragen. Diese Anforderungen sind in den jeweiligen Modulen unter dem Punkt "Voraussetzungen"
niedergeschrieben.
2.2 Voraussetzungen an den Ausrichter
Die Erfordernisse an den Übungsplatz sind in den jeweiligen Modulen unter dem Punkt "Rahmenbedingungen" niedergeschrieben. Neben dem allgemeinen Platzbedarf sind hier auch beispielhafte Darstellungen des Aufbaus abgebildet.
In einzelnen Modulen kann es erforderlich sein, dass der Ausrichter Ausrüstungsgegenstände für die Durchführung zur Verfügung stellt. Diese sind in den jeweiligen Modulen unter dem Punkt "Rahmenbedingungen" niedergeschrieben.
Für die Ausrichtung sind bei einzelnen Modulen Vorrichtungen zur Wasserentnahme, Wasserauffangen oder Zeitnahme erforderlich. Die Ausgestaltung etwaiger Vorrichtungen hat den Grundsätzen der UVV, DGUV sowie FUK Genüge zu leisten. Ergänzende Hinweise und beispielhafte Beschreibungen einzelner Lösungen sind in Anlage 4 dieser Bestimmungen dokumentiert.
Eingesetzte Einheiten sind durch sichtbare Kennzeichnung wie zum Beispiel Brusttücher oder Helmbänder entsprechend ihrer eingesetzten Funktion zu markieren.
3. Sonderregelungen
3.1 Zeiteinheiten
Der Gesamtleistungsvergleich ist modular aufgebaut. Jedes Modul verfügt über ein Zeitlimit. Wird die Gesamtzeit überschritten, so gilt das Modul als nicht bestanden.
Innerhalb der Module kann es Zeittakte geben. Die Zeittakte dienen als unterstützende Komponente zur Festlegung einer Reihenfolge bei der Bekanntgabe der Platzierungen.
Grundsätzlich haben die Zeittakte keinen direkten Einfluss auf das Erreichen der Leistung und das Bestehen des Gesamtvergleichs.
3.2 Ordnungsregelungen
Fahrzeuge, Ausrüstungen und Geräte dürfen nicht durch handwerkliche Veränderungen "aufbereitet" werden. Bei Manipulationen kann die teilnehmende Einheit durch Beschluss der Wertungsleitung disqualifiziert werden. Alle Geräte müssen voll funktionsfähig sein.
Den Anordnungen der Wertungsleitung und der Wertungsteams ist unverzüglich zu folgen.
Einspruch gegen eine getroffene Bewertung kann nur von der Einheitsführerin / dem Einheitsführer innerhalb von 30 Minuten nach Beendigung des jeweiligen Moduls bei der Wertungsleitung erhoben werden.
3.3 Ergänzende Hinweise
Der Kugelhahnverteiler PN 16 nach DIN 14 345 ist nicht zugelassen.
Es sind nur Saugschläuche zugelassen, die über starre, nicht klappbare Schnellkupplungsgriffe verfügen.
Alle verfügbaren Sitzplätze in den Feuerwehrfahrzeugen, mit Ausnahme der Einheitsführerin/ des Einheitsführers, sind bei Einfahrt in die Bahn zu besetzen. Die übrigen Teilnehmerinnen/ Teilnehmer betreten die Bahn als nachrückende Kräfte ohne weiteres Fahrzeug.
4. Bewertung
4.1 Leistungsbewertungen
Um einen objektiven Leistungsvergleich zwischen den angetretenen Einheiten aufzustellen,
wird die Bewertung der einzelnen Module in Erreichungsgraden gemessen.
Jedes Modul in sich hat einen maximalen Erreichungsgrad von 100%.
In den einzelnen Modulen werden auf Basis der geltenden Feuerwehrdienstvorschriften
Kriterien herausgestellt und diese prozentual gewichtet.
Innerhalb eines Kriteriums können Verstöße gegebenenfalls häufiger gemacht werden. In diesem Fall exponieren sich die Mängel und es kommt zu einem erhöhten Abzug innerhalb des Kriteriums. Verstöße gegen Regeln der UVV werden innerhalb eines Kriteriums immer mit 50% Abzug belegt.
Die Bewertungskriterien in den jeweiligen Modulen unter dem Punkt "Bewertung" angeführt.
Die Ergebnisse der einzelnen Module werden in einem Gesamtauswertungsbogen zusammengeführt. Die Muster der Bewertungsmatrix sowie der Gesamtauswertungsbogen liegen dieser Bestimmung als Anlage Nr. 2 bei.
Weiterführende Hinweise für Wertungsleitung, Anmeldung und Auswertung sind in Anlage Nr. 3 zusammengefasst.
4.2 Modularer Aufbau
Je nach Ebene des Leistungsvergleichs ist eine unterschiedliche Anzahl von Modulen zu absolvieren: Bis Kreisebene 3 Module, auf Regionalebene 4 Module und auf Landesebene 5 Module.
Die Gewichtung der einzelnen Module ist vorgegeben:
ModulBis KreisebeneRegionalebeneLandesebene
A40 %30 %30 %
B30 %25 %25 %
C30 %25 %20 %
D---20 %15 %
E------10 %
Summe100 %100 %100 %
Tabelle: Gewichtung der Module für die Feststellung des Gesamtergebnisses
Die turnusmäßige Festlegung der durchzuführenden Module trifft das für Inneres zuständige Ministerium in Einvernehmen mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen nach einem durchgeführten Landesvergleich.
4.3 Teilnahmeauszeichnung
In Einvernehmen mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen kann das für Inneres zuständige Ministerium durch Erlass eine Auszeichnung für die erfolgreiche Teilnahme an den Leistungsvergleichen auf Gemeinde-/ Stadtebene festlegen.
4.4 Leistungsspange
Als Anerkennung für herausragende Leistungen bei der Teilnahme an den Leistungsvergleichen der niedersächsischen Feuerwehren auf Kreis-, Regional- und Landesebene kann das für Inneres zuständige Ministerium durch Erlass die Auszeichnung mit einer Leistungsspange festlegen.
5. Module
5.1 Modul "Kuppeln einer Saugleitung"
Auftrag
Herstellen einer funktionsfähigen Saugleitung gemäß der Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) 1 und 3.
Ziel
Es soll in "trockener" Weise der Aufbau einer Wasserversorgung aus offenem Gewässer mit 4 Saugschläuchen durchgeführt werden. Durch den in der Übung platzierten Zeittakt soll neben der korrekten Ausführung nach FwDV 1 und 3 auch die Zeitoptimierung eine Rolle spielen.
Voraussetzungen
Für die Durchführung werden fünf Personen benötigt:
Maschinist
Wassertrupp
Schlauchtrupp
Rahmenbedingungen
Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände werden durch den Ausrichter bereitgestellt:
1 Zeitnahme-Einheit
1 PFPN
4 Saugschläuche
1 Saugkorb
1 Halteleine
1 Ventilleine
Falldämpfung für Saugkorb (ca. 1x1m, z.B. Sportmatte) markiert Wasserentnahmestelle
Für die Durchführung des Moduls wird eine Übungsfläche von ca. 14 mal 10 Metern benötigt.
Der Ablagebereich hat eine Fläche von 2 mal 2 Metern. Die Anordnung der Gerätschaften im Ablagebereich ist frei wählbar.
Bild: Aufbau der Übungsfläche mit Maßvorgaben
Die Übung wird ohne Wasser durchgeführt. Der vom Ausrichter gestellte Übungsbereich ist nicht zu verlassen. Die startenden Mitglieder müssen die Gerätschaften im markierten Bereich aufbauen.
Es wird eine Maximaldauer von 3 Minuten festgelegt. Bei Überschreiten der Maximaldauer gilt das Modul als nicht erfüllt. Die gesamte Übung ist ein Zeittakt.
Die Zeitnahme beginnt mit dem Betätigen der Zeitnahme-Einheit durch die Wassertruppführerin/ den Wassertruppführer.
Die Zeitnahme endet mit dem Betätigen der Zeitnahme-Einheit durch die Maschinistin/ den Maschinisten.
Wertungsrichter
2 Kameradinnen/ Kameraden
Auszuführende Tätigkeiten
Die Mitglieder stellen sich an der Grundlinie auf. Nach Betätigen der Zeitnahme-Einheit führen die Teilnehmenden folgende Tätigkeiten gem. FwDV 1 und 3 aus: Vor dem Betätigen der Zeitnahme-Einheit zum Übungsende stellen sich Wassertrupp und Schlauchtrupp wieder an der Grundlinie auf.
Die Maschinistin/ der Maschinist
legt den Saugkorb sowie die Halte- und die Ventilleine an der Wasserentnahmestelle
bereit.
kuppelt die Saugleitung nach dem Kommando der Wassertruppführerin/ des Wassertruppführers an, meldet "Fertig!", befestigt die Halteleine am Gerät und legt die Ventilleine neben der PFPN ab.
Die Maschinistin/ der Maschinist beendet das Modul durch Betätigen der Zeitnahme-Einheit.
Der Wassertrupp
Die Wassertruppführerin/ der Wassertruppführer gibt zu Beginn den Befehl: "4 Saugschläuche erforderlich".
Die Wassertruppführerin/ der Wassertruppführer startet das Modul durch Betätigen der Zeitnahme-Einheit.
bringt mit Unterstützung des Schlauchtrupps die Saugschläuche an die Wasserentnahmestelle und beginnt mit dem Kuppeln. Das Wassertruppmitglied legt die Halteleine mit Mastwurf und Spierenstich oder Zimmermannsschlag sowie drei Halbschlägen an, die Wassertruppführerin/ der Wassertruppführer hakt die Ventilleine am Saugkorb ein und legt diese zur PFPN.
Die Wassertruppführerin/ der Wassertruppführer befiehlt: "Saugleitung hoch!" und nach dem "Fertig!" der Maschinistin/ des Maschinisten "Saugleitung zu Wasser!". Die Saugleitung mit Saugkorb muss im markierten Bereich abgelegt werden.
Der Schlauchtrupp
unterstützt den Wassertrupp bei der Herrichtung der Saugleitung.
Bewertung
Das Modul wird von den Wertungsrichterinnen/ Wertungsrichtern beurteilt. Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Beurteilungen fließen prozentual in die Gesamtbewertung ein.
Folgende Kriterien werden in entsprechender Bewertung gewichtet:
Transport der Saugschläuche10%
Kuppeln der Saugschläuche15%
Beleinung der Saugschläuche15%
Kommandos10%
Zeittakte: 45/60/90/120/15030%
Zeitnahme-Einheit zu spät/ zu früh betätigt(der Modulzeit werden je 20 Sekunden hinzugerechnet) 20%
Gesamtübung nicht erfüllt wg. Zeitüberschreitung100%
Gesamtübung nicht erfüllt wg. Saugleitung nicht funktionsfähig100%
5.2 Modul "Maschinistenprüfung"
Auftrag
Insgesamt sind innerhalb eines Parcours mit dem Fahrzeug in der Vorwärtsbewegung drei Fahrübungen sowie eine Einparkübung (rückwärts) zu absolvieren.
Ziel
Es soll durch die Fahr- und Geschicklichkeitsübungen die Fertigkeit des eingesetzten Fahrzeugführers (Maschinisten) überprüft werden.
Voraussetzungen
Für die Durchführung wird eine Fahrzeugführerin (Maschinistin) oder Fahrzeugführer (Maschinist) sowie ein Sicherungsposten benötigt. Ferner gelten folgende Voraussetzungen:
Fahrlicht ist eingeschaltet
Fahrerin/ Fahrer ist, sofern ein Gurtsystem vorhanden ist, angeschnallt.
Fahrerin/ Fahrer ist am Tage des Leistungsvergleichs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.
Das vordere Fahrzeugfenster auf der Fahrerseite ist während der Absolvierung des Moduls geschlossen zu halten.
Fahrerin/ Fahrer trägt die persönliche Schutzausrüstung ohne Helm und ohne Handschuhe
Rahmenbedingungen
Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände werden durch den Ausrichter bereitgestellt:
Fahrübung 1: 6 Schlauchbrücken (Reserve ist bereitzustellen)
Fahrübung 2: 8 Verkehrsleitkegel (Reserve ist bereitzustellen)
Fahrübung 3: 2 Fahrbahnmarkierungen Abstand 40 cm
Fahrübung 4: ein Winkel mit Schenkellänge hintere Begrenzung 3,0 m; seitliche Begrenzung 1,5 m
Für die Durchführung des Moduls ist eine Übungsfläche von 12 mal 45 Meter vorzusehen.
Sofern bei den einzelnen Übungen nicht weiter ausgeführt, sind die erfassten Maße der nachstehend abgebildeten grafischen Darstellung des Parcours für dieses Modul bindend. Dies gilt insbesondere für die Mindestabstände zwischen den einzelnen Fahrübungen des Moduls.
Bild: Darstellung eines Aufbaus für das Modul Maschinist mit Maßvorgaben
Es wird eine Maximaldauer von 3 Minuten festgelegt. Bei Überschreiten der Maximaldauer gilt das Modul als nicht erfüllt.
Die Zeitnahme des Moduls startet mit dem Überfahren der Startlinie.
Anhalten während der Fahrübungen 1, 2 und 4 ist nicht erlaubt.
Die Zeitnahme endet, sobald Aufgabe Nr. 4 absolviert wurde, das Fahrzeug zum Stillstand gebracht worden ist und die Maschinistin/ der Maschinist der zuständigen Wertungsrichterin/ dem zuständigen Wertungsrichter durch Abstellen des Motors signalisiert hat, dass das Modul beendet ist.
Wertungsrichter
2 Kameradinnen/ Kameraden
Auszuführende Tätigkeiten
Aufgabe Nr. 1: "Überfahren von 6 Schlauchbrücken"
Es werden 6 Schlauchbrücken benötigt.
Der Abstand der Schlauchbrücken zueinander längs beträgt 2 Meter, gemessen je an der Vorderkante der Schlauchbrücke
Der Abstand der Schlauchbrücken zueinander quer beträgt Achsbreitebreite plus 20 cm gesamt
Bild: Schemenhafte Darstellung des Aufbaus Aufgabe 1 des Moduls Maschinist
Aufgabe Nr. 2: "Durchfahren einer Engstelle"
Es werden 8 Verkehrsleitkegel benötigt.
Die Kegel werden längs in einem Abstand von ca. 3 Metern zueinander aufgestellt.
Abstand der Verkehrsleitkegel zueinander entspricht der individuellen Fahrzeugbreite (Fahrzeugaufbau) zuzüglich 20 cm (gemessen am Fuß des Kegels)
Bild: Schemenhafte Darstellung des Aufbaus Aufgabe 2 des Moduls Maschinist
Aufgabe Nr. 3: "Bremsübung"
Die Markierungen für die Bremsübungen werden um ca. 30 Grad nach links verschränkt zur Aufgabe 2 darstellen.
Es werden zwei durchgängige Linien á ca. 3m auf dem Untergrund aufgebracht.
Die Linien haben einen Abstand von je 40 cm zueinander.
Der Sicherungsposten kann bei der Übung unterstützen.
Beide Vorderräder müssen innerhalb der Markierung sein.
Die Aufgabe ist beendet, sobald das Fahrzeug zum Stillstand gebracht worden ist.
Bild: Darstellung der Bremsmarkierung
Aufgabe Nr. 4: "Einparkübung"
Rückwärtsfahren (mit Sicherungsposten) durch die Engstelle zur Parkfläche.
Rückwärts einparken (mit Sicherungsposten) in einen markierten Bereich (Winkel = 90 Grad zur Engstelle) mit einem Abstand von 20-30 cm von äußeren Fahrzeugabmaßen (einschließlich Anbauten) von der hinteren Begrenzung.
Bild: Schemenhafte Darstellung des Aufbaus Aufgabe 4 des Moduls Maschinist
Bewertung
Das Modul wird von den Wertungsrichterinnen/ Wertungsrichtern beurteilt. Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Beurteilungen fließen prozentual in die Gesamtbewertung ein.
Folgende Kriterien werden in entsprechender Bewertung gewichtet:
Fahrübung 1 (Schlauchbrücken)20%
Fahrübung 2 (Durchfahren Engstelle)25%
Fahrübung 3 (Bremsübung)20%
Fahrübung 4 (rückwärts einparken)20%
Fahrübung 4 (Abstand zur hinteren Begrenzung)10%
Sicherungsposten5%
Gesamtübung nicht erfüllt wg. Zeitüberschreitung100%
5.3 Modul "Löschangriff"
Auftrag
Die eingesetzte Einheit wird zu einem Kleinbrand alarmiert.
Es besteht nicht die Gefahr einer Brandausbreitung, es sind keine Personen gefährdet. Die primäre Aufgabe ist die Brandbekämpfung. Im Verlauf des Einsatzes wird es zu einem Defekt der B-Leitung von der PFPN/ FPN zum Verteiler kommen, so dass ein Schlauchwechsel vorzunehmen ist.
Ziel
Mit der Durchführung der Übung soll der klassische Löscheinsatz ohne Bereitstellung mit Wasserentnahme aus einem Hydranten gemäß Ziffer 5.5.2 der FwDV 3 ausgeführt werden.
Voraussetzungen
Für die Durchführung als taktische Einheit "Staffel" werden sechs Personen benötigt:
Staffelführerin/ Staffelführer
Maschinistin/ Maschinist
Angriffstrupp
Wassertrupp
Für die Durchführung als taktische Einheit "Gruppe" werden neun Personen benötigt:
Gruppenführerin/ Gruppenführer
Maschinistin/ Maschinist
Melderin/ Melder
Angriffstrupp
Wassertrupp
Schlauchtrupp
Das eingesetzte Feuerwehrfahrzeug muss mindestens Normbeladung mitführen. Aus dem Fahrzeug heraus sind für die Abarbeitung des Einsatzes erforderlich:
1 FPN/ PFPN
1 Verteiler
1 Standrohr (bei Wasserentnahmestelle Unterflurhydrant)
1 Hydrantenschlüssel (Über-, oder Unterflur)
2 C-Strahlrohre
3 B-Druckschläuche a 20 m
4 C-Druckschläuche a 15 m (Staffel)
5 C-Druckschläuche a 15 m (Gruppe)
Verkehrssicherungsgerät
Rahmenbedingungen
Die nachstehend aufgeführten Gegenstände werden durch den Ausrichter gestellt:
Auffangbehälter in Ausführung wie zum Beispiel:
240l Mülltonne
1000l Behälter
Sonstige Eigenbau
Jeweils mit Vorrichtungen/ Markierung zum Messen von 100l / 200l
Hydranten "Wasserentnahmestelle" wie zum Beispiel
Unterflurhydranten-Attrappe anschließend Verteiler
Überflurhydrant
Übungshydrant
Entnahme aus Unterflurhydrant
Für die Durchführung der Übung wird ein ungefährer Platzbedarf von 10 mal 40 Metern festgestellt. Die räumliche Aufteilung stellt sich exemplarisch so dar:
Die maximale Übungsdauer darf 4:30 Minuten nicht überschreiten.
Die Gesamtzeitnahme der Übung startet mit dem Überfahren der Startlinie der Wettbewerbsbahn und endet mit dem Befehl der Einheitsführerin/ des Einheitsführer zum "Abmarsch fertig".
Es wird ein Brandobjekt in zwei Schritten bekämpft. Die erste Brandbekämpfung des Ziels ist erreicht, wenn mindestens 100l messbar abgegeben wurden.
Nach dem Austausch des B-Druckschlauchs ist die Brandbekämpfung wieder aufzunehmen. Die abschließende Brandbekämpfung des Ziels ist erreicht, wenn mindestens weitere 100l (somit mindestens 200l gesamt) messbar auf das Ziel abgegeben wurden.
Die Vornahme eines an einer B-Schlauchleitung bereits angekuppelten Verteilers, nachstehend Schnellangriffsverteiler genannt, ist für den initialen Aufbau des Löschangriffs zulässig. Die Regelungen zur Vornahme des Schnellangriffsverteilers sind zu beachten.
Der Wechsel des defekten B-Druckschlauches erfolgt als Zeittakt innerhalb der Gesamtübung. Der auszutauschende B-Druckschlauch ist aus einer ordnungsgemäßen Lagerung zu entnehmen.
Dieser Zeittakt beginnt mit der Entnahme des B-Druckschlauches aus dem Fahrzeug. Dieser
Zeittakt endet mit dem "Wasser Marsch"-Befehl am Verteiler.
Wertungsrichter
5 Kameradinnen/ Kameraden
Auszuführende Tätigkeiten
Die taktische Einheit erhält die Lage und den Auftrag zur Brandbekämpfung durch die Bahnleiterin/ den Bahnleiter und fährt in die Wettbewerbsbahn ein.
Als Wasserentnahmestelle dient ein Hydrant.
Eine Verkehrssicherung für die Wasserentnahmestelle ist erforderlich.
Setzen eines Verteilers mit anschließendem Löschangriff.
Der Reserveschlauch ist nach dem entsprechenden Einsatzbefehl dem Fahrzeug zu entnehmen.
Direkt nach der Erreichung der ersten Zielstufe der Brandbekämpfung erfolgt der Austausch eines "defekten" B-Druckschlauchs als Zeittakt. Der Zeittakt beginnt mit dem in die Hand nehmen des Schlauches aus dem Fahrzeug und endet nach dem "Wasser Marsch"-Befehl durch den auswechselnden Trupp.
Nach dem Austausch des B-Druckschlauch ist die Brandbekämpfung wieder aufzunehmen bis zur Erreichung der zweiten Zielstufe.
Die Übung endet mit dem Befehl der Einheitsführerin/ des Einheitsführer zum "Abmarsch fertig".
Tätigkeiten einer Staffel
Staffelführerin/ Staffelführer
Die Staffelführerin/ der Staffelführer erhält von der Bahnleiterin/ dem Bahnleiter die Lage und den Auftrag. Nach der Wiederholung der Lage und des Auftrages durch die Staffelführerin/ den Staffelführer fährt die Staffel in die Übungsfläche ein.
Die Staffelführerin/ der Staffelführer lässt die Staffel hinter dem Fahrzeug antreten, teilt die Lage mit und erteilt die erforderlichen Einsatzbefehle:
Wasserentnahmestelle,
Lage des Verteilers,
für den Angriffstrupp.
Die Staffelführerin/ der Staffelführer erteilt die erforderlichen Einsatzbefehle zum Austausch eines defekten B-Druckschlauchs.
Maschinist/ Maschinistin
Die Maschinistin/ der Maschinist fährt das Fahrzeug in die Übungsfläche ein, sichert unverzüglich die Einsatzstelle ab.
Nach dem Einsatzbefehl der Staffelführerin/ des Staffelführers unterstützt die Maschinistin/ der Maschinist die Trupps beim Entnehmen der Geräte und bedient die FPN/ PFPN.
Angriffstrupp
Der Angriffstrupp wiederholt den Einsatzbefehl der Staffelführerin/ des Staffelführers, setzt den Verteiler, legt ausreichend Schlauchmaterial in Höhe des Verteilers für sich bereit und nimmt das 1. Rohr vor.
Der Angriffstrupp übernimmt gegebenenfalls den Austausch des defekten B-Druckschlauches.
Der Angriffstrupp nimmt die Brandbekämpfung nach dem Schlauchwechsel wieder auf.
Wassertrupp
Der Wassertrupp richtet die Wasserentnahme her und nimmt die Verkehrssicherung im
Bereich des Hydranten vor.
Der Wassertrupp meldet sich ausgerüstet bei der Staffelführerin/ dem Staffelführer.
Der Wassertrupp übernimmt gegebenenfalls den Austausch des defekten B-Druckschlauches
Tätigkeiten einer Gruppe
Gruppenführerin/ Gruppenführer
Die Gruppenführerin/ der Gruppenführer erhält von der Bahnleiterin/ dem Bahnleiter die Lage und den Auftrag. Nach der Wiederholung der Lage und des Auftrages durch die Gruppenführerin/ den Gruppenführer fährt die Gruppe in die Übungsfläche ein.
Die Gruppenführerin/ der Gruppenführer lässt die Löschgruppe hinter dem Fahrzeug antreten, teilt die Lage mit und erteilt die erforderlichen Einsatzbefehle:
Wasserentnahmestelle,
Lage des Verteilers,
für den Angriffstrupp.
Die Gruppenführerin/ der Gruppenführer erteilt die erforderlichen Einsatzbefehle zum Austausch eines defekten B-Druckschlauchs.
Maschinistin/ Maschinist
Die Maschinistin/ der Maschinist fährt das Fahrzeug in die Übungsfläche ein, sichert unverzüglich die Einsatzstelle ab.
Nach dem Einsatzbefehl der Gruppenführerin/ des Gruppenführers unterstützt die Maschinistin/ der Maschinist die Trupps beim Entnehmen der Geräte und bedient die FPN/ PFPN.
Melderin/ Melder
Sonderaufgaben
Angriffstrupp
Der Angriffstrupp wiederholt den Einsatzbefehl der Gruppenführerin/ des Gruppenführers, setzt den Verteiler und nimmt das 1. Rohr vor
Der Angriffstrupp nimmt die Brandbekämpfung nach dem Schlauchwechsel wieder auf.
Wassertrupp
Der Wassertrupp richtet die Wasserentnahme her und nimmt die Verkehrssicherung im
Bereich des Hydranten vor.
Der Wassertrupp meldet sich ausgerüstet bei der Gruppenführerin/ dem Gruppenführer.
Schlauchtrupp
Der Schlauchtrupp legt ausreichend Schlauchmaterial in Höhe des Verteilers bereit und übernimmt den Verteiler. Anschließend legt er die C-Leitung für das 1. Rohr vom Brandobjekt zum Verteiler.
Der Schlauchtrupp übernimmt den Austausch des defekten B-Druckschlauches.
Bewertung
Das Modul wird von den Wertungsrichterinnen/ Wertungsrichtern beurteilt. Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Beurteilungen fließen prozentual in die Gesamtbewertung ein.
Folgende Kriterien werden in entsprechender Bewertung gewichtet:
Einheitsführerin/ Einheitsführer:
Lage erkannt10%
Lage der Einheit korrekt mitgeteilt, fehlende Ausrüstung20%
Einsatzbefehl "Angriffstrupp"30%
Einsatzbefehl "Schlauchwechsel"20%
Einsatzbefehl "Wiederaufnahme Brandbekämpfung"15%
Einsatzende ("Zum Abmarsch fertig")5%
Maschinistin/ Maschinist:
Absicherung der Einsatzstelle40%
Unterstützung der Trupps am Fahrzeug20%
Bedienung der Feuerlöschkreiselpumpe40%
Angriffstrupp:
Korrekte Befehlswiedergabe20%
Vornahme des Verteilers20%
Verlegen der Schlauchleitung20%
Vornahme des 1. Strahlrohres15%
Tätigkeiten Schlauchwechsel15%
Wiederaufnahme Brandbekämpfung10%
Wassertrupp:
Herrichten der Wasserentnahmestelle40%
Verlegen der Schlauchleitung20%
Verkehrssicherung im Bereich der WE20%
Meldung Einsatzbereitschaft bei der Einheitsführung5%
Tätigkeiten Schlauchwechsel15%
Schlauchtrupp:
Legt ausreichend Schlauchmaterial am Verteiler bereit35%
Bedienung Verteiler10%
Unterstützt die Trupps beim Verlegen der Schlauchleitungen40%
Tätigkeiten Schlauchwechsel15%
Melderin/ Melder:
Korrekte Befehlswiedergabe/ Tätigkeiten100%
Gesamtübung nicht erfüllt wg. Zeitüberschreitung100%
5.4 Modul "Atemschutz"
Auftrag
Herstellen der Einsatzbereitschaft eines Trupps unter Atemschutz gemäß der gültigen Lehrunterlage "Atemschutzgeräteträger" der NABK für Kreisausbildungen und Erbringen einer körperlichen Belastungsübung gemäß FwDV 7.
Auf die Bereitstellung eines Sicherheitstrupps sowie Sicherung des Rückwegs wird verzichtet.
Ziel
Es soll der sichere Umgang mit dem Pressluftatmer sowie das zeitoptimierte Anlegen des Atemschutzgerätes (Atemanschluss und Luftversorgungssystem) gefördert werden. Auch die ordnungsgemäße Dokumentation nach FwDV 7 ist Teil des Moduls. Um die Handhabung des Gerätes zu üben, wird für dieses Modul das eigene Atemschutzgerät genutzt. Daran anknüpfend wird im Rahmen einer Belastungsübung eine Leistung durch die eingesetzten Atemschutzgeräteträger erbracht.
Voraussetzungen
Für die Durchführung werden drei Personen benötigt:
1 Teilnehmerin/ Teilnehmer als Atemschutzüberwachung
2 Teilnehmerinnen/ Teilnehmer als Atemschutztrupp
Voraussetzung für die Teilnahme im Atemschutztrupp ist das Vorliegen einer gültigen Bescheinigung nach G 26/3.
Rahmenbedingungen
Folgende aufgeführten Gegenstände sind durch die teilnehmende Einheit mitzubringen:
2 Atemanschlüsse
2 Pressluftatmer (PA)
1 Atemschutzüberwachungstafel
2 Handsprechfunkgeräte (z.B. HRT)
Persönliche Schutzausrüstung gem. Ziffer 12 DGUV für Brandbekämpfung im Innenangriff
Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände werden durch den Ausrichter bereitgestellt:
1 Zeitnahme-Einheit
1 Tisch (o.ä.) zur Ablage von: 2 PA, 2 Atemanschlüssen
4 gefüllte Schaummittelbehälter á 20l Fassungsvermögen
1 Leiterwand (analog den Bestimmungen des Bundeswettbewerbs JF)
1 (ggf. simulierte) Kriechstrecke ca. 1m x 1m, 2m lang; mit materialschonenden Untergrund
2 Zielbehälter zur Aufnahme von je 2 Medizinbällen (z.B. Maurerkübel)
4 Medizinbälle mit je 5 kg Gewicht
Für die Durchführung des Moduls wird eine Übungsfläche von ca. 5 mal 30 Metern benötigt.
Bild: Aufbau der Übungsfläche
Für die Übung ist eine Maximaldauer von 3:30 Minuten festgelegt. Bei Überschreiten der Maximaldauer gilt das Modul als nicht erfüllt. In die Übung ist ein Zeittakt integriert.
Der Zeittakt wird, sobald die Atemschutzgeräte ordnungsgemäß angelegt wurden, mit angeschlossenen Lungenautomaten durchgeführt. Die startenden Mitglieder müssen die Atemschutzgeräte im markierten Anlegebereich anlegen.
Die Gesamtzeit beginnt mit Betreten des Anlegebereichs durch den Atemschutztrupp und endet durch Melden des Übungsendes durch die Atemschutzüberwachung.
Der integrierte Zeittakt startet und endet mit dem Überschreiten der Grundlinie durch den Atemschutztrupp.
Die Zeitnahme-Einheit wird durch die Atemschutzüberwachung betätigt.
Wertungsrichter
2 Kameradinnen/ Kameraden
Auszuführende Tätigkeiten
Die Mitglieder stellen sich außerhalb der Übungsfläche auf. Mit Betreten des Anlegebereichs beginnt die Gesamtzeit zu laufen. Der Atemschutztrupp den rüstet sich entsprechend aus und führt eine ordnungsgemäße Einsatz-Kurzprüfung durch.
Nach dem Anlegen des Atemschutzgerätes wird der Atemschutztrupp registriert um dann die Belastungsübung durchführen zu können.
Mit dem Überschreiten der Grundlinie durch den vorgehenden Atemschutztrupp betätigt die Atemschutzüberwachung die Zeitnahme-Einheit.
Vor dem Übungsende meldet sich der Atemschutztrupp ordnungsgemäß bei der Überwachung ab. Die Atemschutzüberwachung meldet im Anschluss das Modul als beendet.
Die Atemschutzüberwachung
startet den Zeittakt "Belastungsübung" durch Betätigen der Zeitnahme-Einheit
registriert den Atemschutztrupp vor Beginn der Belastungsübung
dokumentiert entsprechend FwDV bei Zielerreichung (Kraftkoordinationswurf)
beendet den Zeittakt nach Überschreiten der Grundlinie durch den Trupp durch Betätigen der Zeitnahme-Einheit
schließt die Dokumentation nach Rückkehr ab
meldet das Modul als beendet bei den Wertungsrichtern
Der Atemschutztrupp
Führt eine Kurzprüfung am Pressluftatmer durch
Legt Atemanschluss und Pressluftatmer an
Meldet sich bei der Atemschutzüberwachung an
Absolviert die Belastungsübung (wie beschrieben): Aufnahme von 2 Kanistern je Truppmitglied, Überwinden der Leiterwand (Kanister seitlich der Wand abstellbar), Durchkriechen der Engstelle, Meldung bei der Überwachung bei Erreichen der Wurfstelle (markiert durch Wurflinie), Kraftkoordinationswerfen (je Mitglied zwei Wurf), Rückweg in umgekehrter Reihenfolge; mit Ausnahme des Überwindens der Leiterwand sind die Kanister (Last) zwischen Grundlinie und Wurflinie mitzuführen.
Abmeldung bei der Atemschutzüberwachung nach Überschreiten der Grundlinie
Bewertung
Das Modul wird von den Wertungsrichterinnen/ Wertungsrichtern beurteilt. Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Beurteilungen fließen prozentual in die Gesamtbewertung ein.
Folgende Kriterien werden in entsprechender Bewertung gewichtet:
Kurzprüfung der Pressluftatmer20%
Anlegen Atemanschluss und Pressluftatmer10%
Anlegen PSA10%
Meldungen Trupp bei Atemschutzüberwachung(Start, Zielerreichung, Rückkehr) 10%
Belastungsübung20%
Kraftkoordinationswerfen20%
Zeitnahme-Einheit zu spät/ zu früh betätigt(dem Zeittakt werden je 20 Sek. hinzugerechnet) 10%
Gesamtübung nicht erfüllt wg. Zeitüberschreitung100%
5.5 Modul "Sprechfunk"
Auftrag
Die Melderin/ der Melder ist im Rahmen einer Kreisfeuerwehrbereitschaftsübung als Führungsassistenz eingesetzt.
Im Rahmen der Übung muss sie/ er einen den aktuell gültigen Dienstvorschriften entsprechende Nachricht entgegen nehmen, eine Standortbestimmung vornehmen, über eine abweichende Rufgruppe anrückende Kräfte informieren und eine Lagemeldung an ihren/ seinen Einheitsführer/in absetzen.
Ziel
Das Modul soll die Sprechfunkgeräteausbildung im Bereich Digitalfunk am Standort unterstützen. In insgesamt sechs gestellten Aufgaben soll neben der technischen Handhabung des Sprechfunkgeräts wie Rufgruppenwechsel und Umschaltung TMO/DMO auch das nach geltenden Vorschriften korrekte Absetzen und Empfangen von Nachrichten über Sprechfunk abgefragt werden.
Voraussetzungen
Für die Durchführung wird eine Person benötigt:
Melderin/ Melder
Die Person sollte eine abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker haben.
Rahmenbedingungen
Folgende aufgeführten Gegenstände sind durch die teilnehmende Einheit mitzubringen:
1 HRT für die Übende/ den Übenden
Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände werden durch den Ausrichter bereitgestellt:
3 HRT für die Wertungsrichter
1 Karte nach UTM, Maßstab 1:50.000
1 Planzeiger
Für die Durchführung des Moduls wird mindestens ein geschlossener Übungsraum benötigt.
Es wird eine Maximaldauer von 7 Minuten festgelegt. Bei Überschreiten der Maximaldauer gilt das Modul als nicht erfüllt.
Das Modul beginnt mit dem Entgegennehmen der Nachricht (Aufgabe 1) und endet mit dem
Quittieren der letzten Nachricht (Aufgabe 6) durch die Wertungsrichter.
Wertungsrichter
2 Kameradinnen/ Kameraden
Auszuführende Tätigkeiten
In insgesamt 6 Übungen muss die Melderin/ der Melder dieses Modul abarbeiten. Hierbei ist sich entsprechend der geltenden Vorschriften des Sprechfunkbetriebs zu verhalten.
Aufgabe 1:
Entgegennehmen einer Nachricht im TMO-Modus, Rufgruppe "A"
Aufgabe 2:
Koordinatenbestimmung
Aufgabe 3:
Rufgruppenwechsel innerhalb des TMO-Modus von Rufgruppe "A" auf Rufgruppe "B"
Aufgabe 4:
Absetzen einer Nachricht an die anrückenden Kräfte im TMO-Modus in Rufgruppe "B"
Aufgabe 5:
Wechsel vom TMO-Modus hin zu einer benannten Rufgruppe im DMO-Modus
Aufgabe 6:
Absetzen einer Lagemeldung an die Einheitsführerin/ den Einheitsführer im DMO-Modus
Bewertung
Das Modul wird von den Wertungsrichterinnen/ Wertungsrichtern beurteilt. Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Beurteilungen fließen prozentual in die Gesamtbewertung ein.
Folgende Kriterien werden in entsprechender Bewertung gewichtet:
Entgegennehmen der Nachricht im TMO-Modus10%
Bestimmen der Koordinate20%
Rufgruppenwechsel innerhalb TMO-Modus25%
Absetzen einer Nachricht im TMO-Modus10%
Moduswechsel von TMO auf DMO25%
Absetzen einer Lagemeldung10%
Gesamtübung nicht erfüllt wg. Zeitüberschreitung100%
5.6 Modul "nicht belegt"
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 308)

Anlage 1 FwLVerglDRdErl - Teilnehmerliste

Anlage als PDF
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 308)

Anlage 2 FwLVerglDRdErl - Bewertungsmatrix

Anlage als PDF
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 308)

Anlage 3 FwLVerglDRdErl - Weiterführende Hinweise für Wertungsleitung

1. Anmeldeverfahren
Die Teilnehmer melden sich mit der ausgefüllten Teilnehmerliste bei der Leistungsvergleichsleitung an. Der Ausrichter kann ein Anmeldeverfahren unter Verwendung digitaler Medien zulassen und setzt einen Anmeldetermin fest. Nachmeldungen sind zu ermöglichen.
2. Leistungsvergleichsleitung
Durch den Ausrichter wird ein/ein Leistungsvergleichsleiter/in bestellt.
3. Auswertung
Durch den Ausrichter wird ausreichend Personal für die Auswertung gestellt.
4. Einspruchsverfahren
Bei einem Einspruch gegen Entscheidungen eines oder mehrerer Wertungsrichter/innen entscheidet der/die Leiter/in des Leistungsvergleichs im Benehmen mit dem/der Leiter des Moduls und einem / einer Wertungsrichterin des Moduls über den Einspruch. Der Einspruch wird dem / der Einheitsführerin mündlich mitgeteilt.
5. Verfahren bei Zielerreichungs- und Zeitgleichheit
Bei gleichem Zielerreichungsgrad und Zeitgleichheit entscheidet das Los / wird der
gleiche Platz zugeordnet.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 308)

Anlage 4 FwLVerglDRdErl - Hinweise für Ausrichter von Leistungsvergleichen

1. Übungsgelände
Die genaue Beschreibung ist in dem jeweiligen Modul enthalten. Die Module können auch nacheinander auf einem Platz durchgeführt werden.
2. Übungsgerätschaften
Nachstehend werden Beispiele Übungsgerätschaften umschrieben.
Brandbekämpfungsziel :
Der Aufbau des Brandbekämpfungsziels ist so zu gestalten, dass die Wassereingabe in waagerechter Form geschieht. Hierfür eignen sich trichterförmige Einlässe ähnlich einer horizontal ausfallenden Abluftöffnung an Gebäuden. Auch ein Bogen mit trichterförmigen Aufsatz ist hierfür denkbar.
Als Brandbekämpfungsziel eignen sich in Form von Auffangbehältern beispielsweise größere Müllbehälter ab einem Volumen von 240 Liter Fassungsvermögen oder Intermediate Bulk Container (IBC). Auf diese Behälter kann ein entsprechender trichterförmiger Einlass zur horizontalen Wassereingabe aufgesetzt werden.
Die Behälter müssen über mehrere für alle sichtbare Markierungen oder Vorrichtungen verfügen welche es ermöglicht, die für den Löschversuch aufgebrachte Wassermenge zu messen. Es sind mindestens Markierungen für 100 L und 200 L vorzusehen.
Denkbar ist hier auch ein oder mehrere Bohrungen auf Höhe der entsprechend einzubringenden Menge, wodurch bei Mindestfüllmenge das überschüssige Wasser austritt und damit eine Erkennbarkeit des Erreichens des Brandbekämpfungsziels anzeigt.
Ferner sollte das Brandbekämpfungsziel über eine geeignete Möglichkeit zur vollständigen Entleerung verfügen.
Zeitnahme-Einheiten:
Die Zeitnahme-Einheit sollte so gestaltet werden, dass neben dem Wertungsteam auch die Teilnehmenden sowie die Zuschauer die Zeit ablesen können. Sie kann in der Form ausgestaltet sein, dass ein großer Handdruckknopf eine batteriebetriebene Zeitnahme-Einheit auslöst. Das System ist in dem Moment flexibel einsetzbar, wenn ein Stativ als Aufnahme zur Verfügung steht.
Alternativ können Auslöser zur Zeitnahme und die Anzeige von einander abgesetzt betrieben werden und via Funk oder anderer Verbindung gekoppelt werden.
Auch klassische Stoppuhren in digitaler oder analoger Form sind denkbar.
Wasserentnahmestellen:
Als Alternative zu den realen Über- oder Unterflurhydranten eignen sich die klassischen Übungshydranten sowie Hydrantenattrappen zur Herrichtung der Wasserentnahmestelle. So kann die Wasserentnahme beispielsweise in der Form gestaltet werden, dass nach Simulation der ordnungsgemäßen Einrichtung der Wasserentnahmestelle der B-Schlauch anstelle des Hydranten dann an einem mit Wasser beaufschlagten Verteiler angekuppelt wird.
Darüber hinaus ist denkbar, einen Übungshydranten dahingehend zu ertüchtigen, dass ein entsprechender Wasseranschluss bis zur Absperreinrichtung des Hydranten hergestellt wird. Hier kann der Hydrant dann in "trockener" oder "nasser" Übung gleichermaßen genutzt werden.
Einparkfläche:
Für die Darstellung der Parkflächenbegrenzung und gleichzeitig zur Herstellung der Messbarkeit eignet sich der Aufbau eines Winkels. Dieser Winkel sollte in seinen Schenkellängen so lang sein, dass bei angemessenen Sicherheitsabstand immer noch eine gute Sichtbarkeit der Konstruktion vorhanden ist. Um ggf. nach hinten herausragenden Aufbauten entgegen zu kommen kann beispielsweise eine vertikal angebrachte Latte zur Darstellung der Höhe der hinteren Abgrenzung genutzt werden.
3. Unterlagen
Durch den Ausrichter sind am Tag des Leistungsvergleiches die entsprechenden Feuerwehrdienstvorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschiften und die Infoblätter der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen (FUK) vorzuhalten.
4. Sonstige Bauten
Die Bauten müssen den statischen Anforderungen und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
5. Checkliste
Für die Ausrichter wird im Downloadbereich des Landesfeuerwehrverbandes ein Muster einer Organisations-Checkliste bereitgestellt, die beispielhaft die Bausteine einer Ausrichtung "Leistungsvergleich" beschreibt.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 308)
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