Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)
RdErl. d. MF v. 1.7.2001 - 11-1005 (2) TV1-1131 -
Vom 1. Juli 2001 (Nds. MBl. S. 503)
Zuletzt geändert durch RdErl. vom 19. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 204)
- VORIS 64100 - (1)
Bezug:
RdErl. v. 14.5.1993 (Nds. MBl. S. 540) - VORIS 64000 03 00 00 038 -
(1) Red. Anm.:
VORIS-Nr. geändert durch Nr. 4 der Bek. vom 10. Februar 2006 (Nds. MBl. S. 142)
Abschnitt 1 VV-HNds
In der Anlage werden die aufgrund des § 5 LHO erlassenen VV-HNds zu § 13 Abs. 2 und 3 sowie § 14 Abs. 2 LHO bekannt gegeben.
Abschnitt 2 VV-HNds
Die Vorschriften sind erstmals bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 anzuwenden.
Eine moderne öffentliche Haushaltswirtschaft bedarf eines flexiblen haushaltsrechtlichen Instrumentariums. Unter dieser Zielsetzung wurden im Jahr 1999 Möglichkeiten einer Neugestaltung der 1969 eingeführten Haushaltssystematik geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die bisherige Haushaltssystematik mit der Gliederung der Einnahmen und Ausgaben zwar überarbeitet, aber nicht durch ein anderes System ersetzt werden kann.
In einem föderativen Finanzsystem müssen die Haushaltsstrukturen zwischen den Ebenen und innerhalb der Ebenen vergleichbar sein. Ohne eine einheitliche Haushaltssystematik ist eine abgestimmte Finanzplanung und Haushaltswirtschaft über alle Ebenen der Gebietskörperschaften hinweg nicht möglich.
Zentrale Elemente der Haushaltssystematik sind der Gruppierungsplan und der Funktionenplan. Die Aufstellung der Haushalte nach der Ordnung des Gruppierungs- und Funktionenplans soll zum einen den ökonomischen Gehalt des Haushalts widerspiegeln und zum anderen erkennen lassen, welche Mittel für die Erfüllung der einzelnen öffentlichen Aufgaben eingesetzt werden.
Der ökonomische Gehalt eines Haushalts und seine gesamtwirtschaftlichen Wirkungen lassen sich durch die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach ökonomischen Arten nachvollziehen. Diese Systematisierung nach ökonomischen Arten erfüllt der Gruppierungsplan, der an die Gliederung des Staatskontos in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen anknüpft.
Die Systematisierung der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabengebieten leistet der Funktionenplan. Die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach den Regeln des Funktionenplans gibt Auskunft über den Mitteleinsatz zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unabhängig von der institutionellen Darstellungsweise der Haushalte.
Im Zuge der europäischen Einigung hat die internationale Koordination der Finanzpolitik ein immer größeres Gewicht bekommen. Zur Vermeidung "übermäßiger Defizite" im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sind die EU-rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen, insbesondere die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts getroffenen Vereinbarungen über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken.
Abschnitt 3 VV-HNds
Die Neufassung wird alsbald in die Loseblattausgabe "Haushaltsrecht des Landes Niedersachsen"
aufgenommen.
Abschnitt 4 VV-HNds
Der Bezugserlass wird aufgehoben.
An die Dienststellen der Landesverwaltung
Anlage VV-HNds - Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)
1. Gruppierungsplan mit allgemeinen Vorschriften
A. Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan
1. Gliederung
Der Gruppierungsplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in
Hauptgruppen - Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Obergruppen - Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Gruppen - Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.
Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0, die Obergruppen mit der Ziffer 1.
Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. Eine konsequente Anwendung ist notwendig für die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.
2. Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip
Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten verbindlich erläutert. Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen. Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.
Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Arten zusammengefasst werden, weil eine
Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.
3. Begriffsbestimmungen
3.1 Zuweisungen und Zuschüsse
Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen, insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben. Keine Zuweisungen und Zuschüsse sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.
3.2 Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs
Einnahmen: | Obergruppen/Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33 |
---|---|
Ausgaben: | Obergruppen/Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88 |
Zum öffentlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören:
1.
die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände,
2.
die Sozialversicherungsträger: z. B. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenund Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z. B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen, siehe Nr. 3.3),
3.
die Sondervermögen der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherungsträger, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung siehe Nr. 3.3),
4.
die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband) zum Mitglied haben.
3.3 Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland
Einnahmen: | Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34 |
---|---|
Ausgaben: | Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89 |
Zum sonstigen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans zählen im Inland die natürlichen Personen, die privaten Einrichtungen, die öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht unter Nummer 3.2 aufgeführt sind, sowie die privaten und öffentlichen Unternehmen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, so kann eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen. So sind z. B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden, den Unternehmen zuzuordnen.
Zu den Unternehmen zählen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren bzw. erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u. a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.
Öffentliche Unternehmen sind:
Eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO /LHO,
Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,
Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,
Unternehmen des privaten Rechts (z. B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts, unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind.
Gemeinnützige GmbH (gGmbH) sind als Einrichtungen zu behandeln (Gruppen 684, 685, 893 und 894).
Öffentliche Einrichtungen sind:
juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht unter Nr. 3.2 genannt), die keine Unternehmen sind,
juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts, unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind,
juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung oder ähnlichen beherrschenden Einfluss ausübt.
3.4 Zahlungen zwischen Inland und Ausland
Einnahmen: | Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34 |
---|---|
Ausgaben: | Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89 |
Für die Behandlung von Zahlungen vom und an das Ausland ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen von und an Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z. B.
Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken,
Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,
Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z. B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.
Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.
3.5 Wertgrenzen
3.5.1 Die für die Beschaffung von beweglichen Sachen geltenden Wertgrenzen für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) ergeben sich aus den Zuordnungshinweisen im Gruppierungsplan. Die dort genannten Beträge verstehen sich einschl. Umsatzsteuer.
3.5.2 Für Baumaßnahmen können sich Wertgrenzen aus besonderen Bestimmungen, z. B. baufachlichen Bestimmungen, ergeben.
B. Gruppierungsplan
0 | Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel | Hauptgruppe 0 | |||
---|---|---|---|---|---|
01 | Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage | Obergruppe 01 | |||
011 | Lohnsteuer | Gruppe 011 | |||
012 | Veranlagte Einkommensteuer | Gruppe 012 | |||
013 | Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) | Gruppe 013 | |||
014 | Körperschaftsteuer | Gruppe 014 | |||
015 | Umsatzsteuer | Gruppe 015 | |||
016 | Einfuhrumsatzsteuer | Gruppe 016 | |||
017 | Gewerbesteuerumlage | Gruppe 017 | |||
018 | Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge | Gruppe 018 | |||
02 | EU-Eigenmittel (nur Bund) | Obergruppe 02 | |||
03 / 04 | Bundessteuern | Obergruppen 03 / 04 | |||
05 / 06 | Landessteuern | Obergruppen 05 / 06 | |||
051 | Vermögensteuer | Gruppe 051 | |||
052 | Erbschaftsteuer | Gruppe 052 | |||
053 | Grunderwerbsteuer | Gruppe 053 | |||
055 | Totalisatorsteuer | Gruppe 055 | |||
056 | Andere Rennwettsteuern | Gruppe 056 | |||
057 | Lotteriesteuer | Gruppe 057 | |||
058 | Andere Steuern nach dem Renwett- und Lotteriegesetz | Gruppe 058 | |||
059 | Feuerschutzsteuer | Gruppe 059 | |||
061 | Biersteuer | Gruppe 061 | |||
062 | Online-Casinospielsteuer | Gruppe 062 | |||
069 | Sonstige Landessteuern | Gruppe 069 | |||
07 / 08 | Gemeindesteuern | Obergruppen 07 / 08 | |||
071 | Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer | Gruppe 071 | |||
072 | Grundsteuer A | Gruppe 072 | |||
073 | Grundsteuer B | Gruppe 073 | |||
074 | Grundsteuer C | Gruppe 074 | |||
075 | Gewerbesteuer | Gruppe 075 | |||
076 | Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | Gruppe 076 | |||
077 | Gewerbesteuerumlage | Gruppe 077 | |||
Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und an die Länderebene des Stadtstaates gezahlt wird. Es erfolgt ein Nachweis mit negativem Vorzeichen. | |||||
078 | Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge | Gruppe 078 | |||
079 | Gewerbesteuer im länderangrenzenden Küstengewässer oder Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage) | Gruppe 079 | |||
082 | Vergnügungsteuern | Gruppe 082 | |||
Spielvergnügungsteuer | |||||
083 | Hundesteuer | Gruppe 083 | |||
089 | Sonstige Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten) | Gruppe 089 | |||
09 | Steuerähnliche Abgaben | Obergruppe 09 | |||
092 | Münzeinnahmen (nur Bund) | Gruppe 092 | |||
093 | Abgaben von Spielbanken | Gruppe 093 | |||
099 | Sonstige steuerähnliche Abgaben | Gruppe 099 | |||
1 | Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. | Hauptgruppe 1 | |||
11 | Verwaltungseinnahmen | Obergruppe 11 | |||
111 | Gebühren, sonstige Entgelte | Gruppe 111 | |||
Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind, soweit nicht Gruppe 112 | |||||
Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschl. Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und Einrichtungen | |||||
Beiträge im Sinne des Abgabenrechts, soweit nicht Gruppe 341 | |||||
Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) | |||||
112 | Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschl. der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten) | Gruppe 112 | |||
Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschl. damit zusammenhängender Prozesskosten usw. | |||||
119 | Sonstige Verwaltungseinnahmen | Gruppe 119 | |||
Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen usw. | |||||
Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden | |||||
Stundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist) | |||||
Einnahmen aus Aufträgen Dritter | |||||
Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung | |||||
Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte | |||||
Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern | |||||
Einnahmen aus Fundsachen | |||||
Einnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen, soweit nicht aus wirtschaftlicher Tätigkeit (siehe Gruppe 125) | |||||
Einnahmen aus dem Verfall von Kautionen | |||||
Einnahmen aus Regressen | |||||
Vertragsstrafen, soweit nicht bei der Hauptforderung | |||||
Einnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB) | |||||
Haftungsentschädigungen | |||||
Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes | |||||
Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen | |||||
Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw. | |||||
Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Beschäftigten, Honorarabgaben | |||||
Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können | |||||
12 | Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) | Obergruppe 12 | |||
121 | Einnahmen aus Gewinnen von Unternehmen und Beteiligungen | Gruppe 121 | |||
Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar | |||||
• | Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen | ||||
Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen. | |||||
122 | Konzessionsabgaben | Gruppe 122 | |||
Vertragsmäßige Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, wie z. B. | |||||
• | Einnahmen aus der Erteilung einer Erlaubnis zum Aufsuchen und Gewinnen der Bodenschätze (z. B. Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz) | ||||
• | Einräumung der Wegenutzung | ||||
Abgaben von Lotterieveranstaltern sowie Wettunternehmen | |||||
123 | Einnahmen aus staatlichen Glücksspielen | Gruppe 123 | |||
Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien | |||||
124 | Mieten und Pachten | Gruppe 124 | |||
Einnahmen aus der Überlassung von Vermögensgegenständen zur Nutzung, wie z. B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten und Einnahmen aus Lizenzen, soweit nicht Gruppe 126 | |||||
125 | Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit | Gruppe 125 | |||
Einnahmen aus z. B. | |||||
• | Holzverkäufen und andere Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Forsten | ||||
• | dem Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe/Arbeitsbetriebe | ||||
• | dem Verkauf von Jagd- und Fischereierzeugnissen | ||||
• | sonstigen Betriebszweigen (z. B. Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen) | ||||
• | der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung | ||||
• | dem Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte | ||||
126 | Einnahmen aus der Bereitstellung natürlicher Ressourcen | Gruppe 126 | |||
Einnahmen aus der Verwertung (nicht Erteilung, siehe Gruppe 122) des Nutzungsrechts an den nachstehend abschließend genannten natürlichen Ressourcen | |||||
• | Jagd- und Fischereipacht | ||||
• | Pachten für land- und forstwirtschaftliche Flächen | ||||
• | Pachten für Gewässer | ||||
• | Pachten für den Abbau von Bodenschätzen | ||||
• | Mobilfunkfrequenzen | ||||
129 | Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) | Gruppe 129 | |||
Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 126 nicht zugeordnet werden können | |||||
13 | Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen und Beteiligungen, aus Kapitalrückzahlungen und dgl. | Obergruppe 13 | |||
131 | Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 135 | Gruppe 131 | |||
Einnahmen aus der Veräußerung von bebauten Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z. B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten | |||||
132 | Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen | Gruppe 132 | |||
Soweit nicht bei Gruppe 119 oder 125 | |||||
133 | Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen | Gruppe 133 | |||
Einnahmen aus der Veräußerung von Forderungen | |||||
Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilsrechten an Unternehmen, Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren | |||||
Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen | |||||
134 | Kapitalrückzahlungen | Gruppe 134 | |||
135 | Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken | Gruppe 135 | |||
Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten | |||||
14 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen | Obergruppe 14 | |||
Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen | |||||
141 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland | Gruppe 141 | |||
146 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland | Gruppe 146 | |||
15 | Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich | Obergruppe 15 | |||
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung | |||||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
151 | Zinseinnahmen vom Bund | Gruppe 151 | |||
152 | Zinseinnahmen von Ländern | Gruppe 152 | |||
153 | Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 153 | |||
154 | Zinseinnahmen von Sondervermögen | Gruppe 154 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
156 | Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 156 | |||
157 | Zinseinnahmen von Zweckverbänden | Gruppe 157 | |||
16 | Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen | Obergruppe 16 | |||
161 | Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen | Gruppe 161 | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften | |||||
162 | Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland | Gruppe 162 | |||
Zinsen von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen | |||||
Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen | |||||
166 | Zinseinnahmen aus dem Ausland | Gruppe 166 | |||
17 | Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich | Obergruppe 17 | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
171 | Darlehensrückflüsse vom Bund | Gruppe 171 | |||
172 | Darlehensrückflüsse von Ländern | Gruppe 172 | |||
173 | Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 173 | |||
174 | Darlehensrückflüsse von Sondervermögen | Gruppe 174 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
176 | Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 176 | |||
177 | Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden | Gruppe 177 | |||
18 | Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen | Obergruppe 18 | |||
181 | Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen | Gruppe 181 | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften | |||||
182 | Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland | Gruppe 182 | |||
Darlehensrückflüsse von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland | |||||
186 | Darlehensrückflüsse aus dem Ausland | Gruppe 186 | |||
2 | Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen | Hauptgruppe 2 | |||
Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen siehe Nr. 3.1 der allgemeinen Vorschriften | |||||
Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen siehe Hauptgruppe 3 | |||||
21 | Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich | Obergruppe 21 | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften | |||||
211 | Allgemeine Zuweisungen vom Bund | Gruppe 211 | |||
Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder | |||||
212 | Allgemeine Zuweisungen von Ländern | Gruppe 212 | |||
Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs | |||||
213 | Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 213 | |||
Landesumlagen | |||||
214 | Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen | Gruppe 214 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
216 | Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 216 | |||
217 | Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden | Gruppe 217 | |||
22 | Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich | Obergruppe 22 | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen | |||||
221 | Schuldendiensthilfen vom Bund | Gruppe 221 | |||
222 | Schuldendiensthilfen von Ländern | Gruppe 222 | |||
223 | Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 223 | |||
224 | Schuldendiensthilfen von Sondervermögen | Gruppe 224 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
226 | Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 226 | |||
227 | Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden | Gruppe 227 | |||
23 | Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich | Obergruppe 23 | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche | |||||
Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind | |||||
Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs | |||||
231 | Sonstige Zuweisungen vom Bund | Gruppe 231 | |||
Erstattung | |||||
• | von Ausgaben für die Bundestags- und Europawahl | ||||
• | von Kriegsfolgenhilfeleistungen | ||||
• | des Anteils des Bundes am Wohngeld | ||||
• | von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw. | ||||
• | von Ausgaben für statistische Erhebungen | ||||
232 | Sonstige Zuweisungen von Ländern | Gruppe 232 | |||
Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen | |||||
233 | Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 233 | |||
234 | Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen | Gruppe 234 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
235 | Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 235 | |||
236 | Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 236 | |||
237 | Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden | Gruppe 237 | |||
26 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen | Obergruppe 26 | |||
Zu Schuldendiensthilfen siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22 | |||||
261 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland | Gruppe 261 | |||
Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch | |||||
• | Banken und Versicherungen | ||||
• | Stiftungen und Fonds | ||||
• | Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer | ||||
266 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland, soweit nicht von der EU | Gruppe 266 | |||
27 | Zuschüsse von der EU | Obergruppe 27 | |||
271 | Erstattungen von der EU | Gruppe 271 | |||
272 | Sonstige Zuschüsse von der EU | Gruppe 272 | |||
28 | Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen | Obergruppe 28 | |||
281 | Sonstige Erstattungen aus dem Inland | Gruppe 281 | |||
282 | Sonstige Zuschüsse aus dem Inland | Gruppe 282 | |||
Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden | |||||
286 | Sonstige Erstattungen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU | Gruppe 286 | |||
Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen | |||||
287 | Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland, soweit nicht von der EU | Gruppe 287 | |||
Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen | |||||
29 | Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen | Obergruppe 29 | |||
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69 | |||||
291 | Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 291 | |||
292 | Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 292 | |||
293 | Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 293 | |||
297 | Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 297 | |||
298 | Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 298 | |||
299 | Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 299 | |||
3 | Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen | Hauptgruppe 3 | |||
Schuldenaufnahmen | |||||
• | Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen | ||||
• | Ausgaben für Disagio, Geldbeschaffung oder zur Optimierung der Kreditkonditionen sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen | ||||
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen | |||||
• | Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind | ||||
Besondere Finanzierungseinnahmen sind | |||||
• | Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.) | ||||
• | Übertragene Überschüsse aus Vorjahren | ||||
• | Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehr- und Mindereinnahmen | ||||
• | Haushaltstechnische Verrechnungen | ||||
31 | Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit zur Aufgabenfinanzierung | Obergruppe 31 | |||
311 | Schuldenaufnahmen beim Bund | Gruppe 311 | |||
312 | Schuldenaufnahmen bei Ländern | Gruppe 312 | |||
313 | Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 313 | |||
314 | Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen | Gruppe 314 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
317 | Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden | Gruppe 317 | |||
32 | Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt | Obergruppe 32 | |||
Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d. h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen sowie auch bei den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten, soweit die Schuldenaufnahme der allgemeinen Haushaltsfinanzierung (sog. | |||||
Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sog. Aufgabenfinanzierung, dann Obergruppe 31) dient. Spiegelbildlich dient die Kreditgewährung den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten in diesen Fällen der Geldanlage. | |||||
321 | Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen | Gruppe 321 | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften | |||||
322 | Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 322 | |||
325 | Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen Kreditmarkt im Inland | Gruppe 325 | |||
326 | Schuldenaufnahmen im Ausland | Gruppe 326 | |||
33 | Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich | Obergruppe 33 | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
331 | Zuweisungen für Investitionen vom Bund | Gruppe 331 | |||
332 | Zuweisungen für Investitionen von Ländern | Gruppe 332 | |||
333 | Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 333 | |||
334 | Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen | Gruppe 334 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
336 | Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 336 | |||
337 | Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden | Gruppe 337 | |||
34 | Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen | Obergruppe 34 | |||
341 | Beiträge | Gruppe 341 | |||
Beiträge Dritter (sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u. dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte) zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben | |||||
Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z. B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u. Ä. | |||||
342 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland | Gruppe 342 | |||
346 | Zuschüsse für Investitionen von der EU | Gruppe 346 | |||
347 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU | Gruppe 347 | |||
35 | Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken | Obergruppe 35 | |||
Allgemeine und zweckgebundene, d. h. für Einzelzwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/-bestandteile mit besonderen Zweckbestimmungen | |||||
352 | Entnahmen aus Betriebsmittelrücklage | Gruppe 352 | |||
355 | Entnahmen aus Konjunkturausgleichsrücklage | Gruppe 355 | |||
356 | Entnahmen aus Fonds und Stöcken | Gruppe 356 | |||
359 | Entnahmen aus sonstigen Rücklagen | Gruppe 359 | |||
36 | Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre | Obergruppe 36 | |||
Nachweis der Übertragung von Überschüssen | |||||
37 | Globale Mehr- und Mindereinnahmen | Obergruppe 37 | |||
371 | Globale Mehreinnahmen | Gruppe 371 | |||
Einnahmen, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach dem Entstehungsgrund auf die anderen Einnahmearten aufgeteilt werden können | |||||
372 | Globale Mindereinnahmen | Gruppe 372 | |||
Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushaltsplans die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden | |||||
38 | Haushaltstechnische Verrechnungen | Obergruppe 38 | |||
381 | Verrechnungen zwischen Kapiteln | Gruppe 381 | |||
Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z. B. Versorgungsausgaben) Die Einnahmen der Gruppe 381 müssen den Ausgaben der Gruppe 981 entsprechen. | |||||
382 | Durchlaufende Posten | Gruppe 382 | |||
Durchlaufende Posten sind Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist oder bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (z. B. Durchlaufspenden) | |||||
384 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 384 | |||
385 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 385 | |||
386 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 386 | |||
389 | Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen | Gruppe 389 | |||
4 | Personalausgaben | Hauptgruppe 4 | |||
Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z. B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw., sowie Versorgungsbezüge für diese Personen | |||||
Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Leistungen aufgrund von Werkverträgen oder vergleichbaren Vertragsformen, z. B. Honorare an Sachverständige | |||||
41 | Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige | Obergruppe 41 | |||
411 | Aufwendungen für Abgeordnete | Gruppe 411 | |||
Ausgaben für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten und Mitglieder des Bundestags, des Bundesrats, des Landtages, der Bürgerschaft und des Abgeordnetenhauses, z. B. | |||||
• | Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten | ||||
• | Versicherungen | ||||
• | Pauschalierte Reisekosten | ||||
• | Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen | ||||
412 | Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige | Gruppe 412 | |||
Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z. B. | |||||
• | Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und Wahlvorstände | ||||
• | Ausgaben für Beiräte (einschl. Reisekosten), soweit nicht Gruppen 523 bis 546 | ||||
• | Ausgaben für Mitglieder der Bezirksversammlungen, der Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Stadtverordnetenversammlung | ||||
• | Aufwandsentschädigung an Deputierte | ||||
42 | Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen | Obergruppe 42 | |||
421 | Bezüge der Bundespräsidentin, des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger | Gruppe 421 | |||
422 | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter | Gruppe 422 | |||
Grundgehalt | |||||
Familienzuschlag | |||||
Zuschüsse zum Grundgehalt | |||||
Altersteilzeitzuschlag | |||||
Zulagen | |||||
Vergütungen, z. B. für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst | |||||
Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich | |||||
Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen | |||||
Anwärterbezüge | |||||
Vermögenswirksame Leistungen | |||||
Sonderzuwendungen/-zahlungen | |||||
Aufwandsentschädigungen | |||||
Abfindungen und Übergangsgelder | |||||
Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen) | |||||
Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter | |||||
Schulbeihilfen | |||||
Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u. Ä. | |||||
423 | Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden sowie Restzahlungen von Sold der Zivildienstleistenden (nur Bund) | Gruppe 423 | |||
424 | Zuführung an die Versorgungsrücklage | Gruppe 424 | |||
Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage | |||||
427 | Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige | Gruppe 427 | |||
Entgelt für Stellvertretung und Aushilfe | |||||
Vergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre | |||||
Vergütungen nach Heuertarifen | |||||
Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben | |||||
Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Beschäftigte der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind | |||||
Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppen 523 bis 546 | |||||
Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und Vorträge | |||||
Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten | |||||
Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer | |||||
Vergütungen für Austauschlehrerinnen und Austauschlehrer | |||||
Vergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer | |||||
428 | Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | Gruppe 428 | |||
Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Entgelte | |||||
Aufstockungsbeträge/-leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit | |||||
Vermögenswirksame Leistungen | |||||
Sozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des Arbeitgebers | |||||
Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer) | |||||
Abfindungen | |||||
Aufwandsentschädigungen | |||||
Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden | |||||
Leistungsentgelte, -prämien und -zulagen | |||||
Strukturausgleiche | |||||
Persönliche Zulagen | |||||
Zeitzuschläge und Schichtzulagen | |||||
Erschwerniszuschläge | |||||
Sonderzuwendungen/-zahlungen | |||||
Jubiläumsgelder | |||||
Schulbeihilfen | |||||
429 | Nicht aufteilbare Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen | Gruppe 429 | |||
Zusammenfassung von Bezügen, Entgelten und Nebenleistungen, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können | |||||
43 | Versorgungsbezüge und dgl. | Obergruppe 43 | |||
431 | Versorgungsbezüge der Bundespräsidentinnen, der Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerinnen, der Bundeskanzler, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger | Gruppe 431 | |||
432 | Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter | Gruppe 432 | |||
Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem Beamtenrecht | |||||
Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld | |||||
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz | |||||
433 | Versorgungsbezüge der Soldatinnen und Soldaten (nur Bund) | Gruppe 433 | |||
434 | Zuführung an die Versorgungsrücklage | Gruppe 434 | |||
Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage | |||||
437 | Versorgungsbezüge nach G 131 | Gruppe 437 | |||
438 | Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | Gruppe 438 | |||
Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | |||||
439 | Sonstige Versorgungsbezüge und dgl. | Gruppe 439 | |||
Alle Versorgungsleistungen, die nicht den Gruppen 431 bis 438 zugeordnet werden können | |||||
44 | Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl. | Obergruppe 44 | |||
441 | Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger | Gruppe 441 | |||
Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen | |||||
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen | |||||
443 | Fürsorgeleistungen und Unterstützungen | Gruppe 443 | |||
Unfallfürsorge | |||||
Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene | |||||
Ergänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter | |||||
Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen | |||||
Heilfürsorge | |||||
Einmalige und laufende Unterstützungen nach den Unterstützungsgrundsätzen | |||||
Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) | |||||
Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V | |||||
446 | Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl. | Gruppe 446 | |||
Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene | |||||
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger | |||||
45 | Sonstige personalbezogene Ausgaben | Obergruppe 45 | |||
452 | Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger, soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst | Gruppe 452 | |||
Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich | |||||
453 | Trennungsgeld oder -entschädigung, Umzugskostenvergütungen | Gruppe 453 | |||
Trennungsgeld/-entschädigung bei Versetzungen und Abordnungen | |||||
Mietbeiträge an Beschäftigte mit Anspruch auf Trennungsgeld/-entschädigung Umzugskostenvergütungen | |||||
459 | Sonstige personalbezogene Ausgaben | Gruppe 459 | |||
Vergütungen für Mehrleistungen, z. B. im Abfertigungsdienst | |||||
Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z. B. für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge | |||||
Verlustentschädigung | |||||
Vergütung für Arbeitnehmererfindungen | |||||
Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere Leistungen | |||||
Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen | |||||
46 | Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben | Obergruppe 46 | |||
461 | Globale Mehrausgaben für Personalausgaben | Gruppe 461 | |||
Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können | |||||
462 | Globale Minderausgaben für Personalausgaben | Gruppe 462 | |||
Vorgesehene globale Einsparungen bei den Personalausgaben | |||||
5 | Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst | Hauptgruppe 5 | |||
Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 8 | |||||
51 bis 54 | Sächliche Verwaltungsausgaben | Obergruppen 51 bis 54 | |||
511 | Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | Gruppe 511 | |||
Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschl. Verbrauchsgegenstände | |||||
Fahrgelder, soweit nicht für Dienstreisen sowie Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (siehe Gruppen 523 bis 546) | |||||
Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung; im Zusammenhang mit Beschaffungen sind die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungen zuzuordnen | |||||
Druckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck- und Buchbinderarbeiten, soweit nicht für Museen und Bibliotheken sowie für Zwecke der Aus- und Fortbildung (siehe Gruppen 523 bis 546) | |||||
Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise | |||||
Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunkbeiträge | |||||
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren | |||||
Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen siehe Hauptgruppe 8/Obergruppe 81 | |||||
Hierzu gehören z. B.: | |||||
• | Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen | ||||
• | Hard- und Software (Lizenzgebühren siehe Gruppe 518) | ||||
• | Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen | ||||
• | Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte | ||||
• | Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl. | ||||
• | Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen | ||||
Unterhaltung (einschl. Wartung) von beweglichen Sachen (Haltung von Fahrzeugen siehe Gruppe 514) | |||||
Die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 523 bis 546 nachzuweisen. | |||||
514 | Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. | Gruppe 514 | |||
Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden. | |||||
Hierzu gehören insbesondere: | |||||
• | Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.), Futtermittel, Düngemittel, Saat- und Pflanzgut | ||||
• | Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial | ||||
• | Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien | ||||
• | Reinigungsmittel | ||||
• | Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager | ||||
Haltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe (auch Strom für Elektrofahrzeuge), Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen, Kraftfahrzeugsteuer | |||||
Haltung von Fahrrädern | |||||
Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschl. Zuschüsse) | |||||
Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812 | |||||
Hierzu gehören auch: | |||||
• | Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse | ||||
• | Kleidergeld | ||||
• | Abnutzungsentschädigungen | ||||
516 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten | Gruppe 516 | |||
517 | Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume | Gruppe 517 | |||
Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und Räume | |||||
Ausgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas), Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung | |||||
Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen | |||||
Ausgaben für Versicherungen, Steuern und Abgaben | |||||
Ausgaben für Bewachung | |||||
518 | Mieten und Pachten | Gruppe 518 | |||
Ausgaben für die Nutzung von Vermögensgegenständen, wie z. B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten, Lizenzgebühren | |||||
Ausgaben nach Ausübung einer Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen nicht bei Gruppe 518, sondern bei den für den Erwerb maßgeblichen Gruppen der Hauptgruppe 5 oder 8 nachzuweisen. | |||||
519 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | Gruppe 519 | |||
Laufende Unterhaltung | |||||
der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschl. des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen. | |||||
Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben. | |||||
Ersatz und Ergänzung des Zubehörs | |||||
Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 7 oder 8 | |||||
521 | Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens | Gruppe 521 | |||
Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grünanlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschl. Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519) | |||||
Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 7 oder 8 | |||||
Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei Hauptgruppe 7 oder 8 nachzuweisen | |||||
Ausgaben für Schneeräumen und Streuen, soweit nicht Gruppe 517 | |||||
523 bis 546 | Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben | Gruppen 523 bis 546 | |||
Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht den Gruppen 511 bis 521 zuzuordnen sind, wie z. B. | |||||
• | Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812 | ||||
• | Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken | ||||
• | Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (einschl. Sprachausbildung), Ausgaben für Reisen, Fahrgelder sowie Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen | ||||
• | Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Beschäftigte | ||||
• | Honorare für Lehrkräfte | ||||
• | Lehr- und Lernmittel | ||||
• | Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender | ||||
• | Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen | ||||
• | Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschl. Ausgaben für Reisen | ||||
• | Preise bei Gutachterwettbewerben | ||||
• | Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z. B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82). | ||||
• | Dienstreisen | ||||
• | Verfügungsmittel (zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen) | ||||
• | Öffentlichkeitsarbeit, Messen und Ausstellungen | ||||
• | Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen, ausländische Staatsbesuche, Staatsbesuche im Ausland | ||||
• | Orden und Ehrenzeichen | ||||
• | Bewachung, soweit nicht Gruppe 517 | ||||
• | Haltung von Tieren | ||||
• | Verkehr mit Gewährspersonen, Belohnungen | ||||
• | Bergungen, z. B. Beseitigung von Schiffswracks | ||||
• | Abbrüche | ||||
• | Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Obergruppe 69) | ||||
• | Steuern, Abgaben und Versicherungen, soweit nicht bei Gruppe 514 oder 517 | ||||
• | Bankgebühren | ||||
• | Prägung von Münzen (Münzwesen) | ||||
• | Umzug und Verlegung von Dienststellen | ||||
• | Fracht und Transport, soweit nicht bei den jeweiligen Beschaffungen oder Gruppe 511 | ||||
• | Überführungen, Beerdigungen, Kränze, Grabgestecke, Nachrufe | ||||
• | Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Inserate | ||||
• | Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht | ||||
• | Schulkinderspeisung | ||||
• | Mitgliedsbeiträge, soweit nicht Obergruppe 68 | ||||
Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zutreffenden Titel nicht möglich ist | |||||
523 | Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken | Gruppe 523 | |||
Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro im Einzelfall siehe Gruppe 812 | |||||
Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken | |||||
525 | Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel | Gruppe 525 | |||
Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (einschl. Sprachausbildung), z. B. | |||||
• | Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Schulungslehrgänge für Verwaltungsangehörige | ||||
• | Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse | ||||
• | Reisen, Fahrgelder und dgl. | ||||
• | Ausbildungsbeihilfen für Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen | ||||
Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Verwaltungsangehörige | |||||
Honorare für Lehrkräfte | |||||
Lehr- und Lernmittel, z. B. | |||||
• | Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- oder Anschauungsmaterial | ||||
• | Lehrbücher, Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften | ||||
• | Lehrfilme, Bildmaterial | ||||
• | Lernmittel für Schülerinnen und Schüler | ||||
526 | Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben | Gruppe 526 | |||
Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher | |||||
Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten oder ähnlichen Ausschüssen | |||||
Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder, Ersatz von Auslagen einschließlich Reisen | |||||
Preise bei Gutachterwettbewerben | |||||
Gerichts-, Anwalts-, Notariats- oder Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dgl.. Werden sie aufgrund von Urteilen und Vergleichen als Bestandteil von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen gezahlt, sind sie der entsprechenden Ausgabeart (z. B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82) zuzuordnen. | |||||
527 | Dienstreisen | Gruppe 527 | |||
529 | Verfügungsmittel | Gruppe 529 | |||
Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen | |||||
531 | Veröffentlichungen und Dokumentation | Gruppe 531 | |||
Staatspolitische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit in Wort, Bild und Ton | |||||
Druckschriften für die Öffentlichkeitsarbeit des Landes | |||||
Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial | |||||
Veröffentlichungen, Publikationen und Plakate | |||||
Unterrichtung der Öffentlichkeit, statistische Berichte und ähnliche Veröffentlichungen | |||||
Veröffentlichung von Forschungs-, Versuchs- und Arbeitsergebnissen | |||||
532 | Auslagen in Rechtssachen | Gruppe 532 | |||
Entschädigungen an Zeugen und Sachverständige | |||||
Gebühren und Auslagen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Prozesskostenhilfesachen und der Verteidigerinnen und Verteidiger | |||||
Reisekosten und sonstige Auslagen | |||||
534 | Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung politischer Zusammenarbeit | Gruppe 534 | |||
536 | Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung | Gruppe 536 | |||
Gefangenenbeförderung und Gefangenenvorführung, Waffenwesen, Bekämpfung staats- und verfassungsfeindlicher Umtriebe | |||||
Abschiebung und Gewahrsam | |||||
Zivile Verteidigung | |||||
Verkehrssicherheits- und Verkehrserziehungsmaßnahmen | |||||
Maßnahmen des Landes in Katastrophenfällen (z. B. Hochwasser) | |||||
Bergaufsicht, Brandschutz | |||||
Sicherung der Verkehrsflughäfen | |||||
537 | Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten) | Gruppe 537 | |||
Architektenwettbewerbe | |||||
Raumwissenschaftliche Arbeiten, Bundes- und Landesverkehrsplanung | |||||
Gutachtertätigkeit | |||||
Wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und Versuche | |||||
Bodenforschung | |||||
538 | Elektronische Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte) | Gruppe 538 | |||
Erwerb von Lizenzen und Programmen zur Steuerung automatisierter Verfahrensabläufe | |||||
Vergabe von Aufträgen zur Datenerfassung oder zur Entwicklung von Programmen und Systemlösungen | |||||
Vorbereitung, Einführung und Überprüfung der Datenverarbeitung | |||||
539 | Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten | Gruppe 539 | |||
Schulfeiern und Schulsportfeste, Bundesjugendspiele | |||||
Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Hochschul- und Bildungswoche) | |||||
Lehrgänge, Lehrausflüge, Schülervertretung | |||||
Preise und Urkunden | |||||
Zentrales Bewerbungs- und Zuteilungsverfahren für Studienanfängerinnen und Studienanfänger, Schüleraustausch | |||||
Schulversuche, Reformmaßnahmen im Bildungswesen | |||||
541 | Veranstaltungen und dgl. | Gruppe 541 | |||
Ausstellungen, Wettbewerbe (soweit nicht Gruppe 537) | |||||
Landtagsausschusssitzungen | |||||
Einführung in die Arbeit des Parlaments | |||||
542 | Ausgleichsabgaben | Gruppe 542 | |||
546 | Sonstiges | Gruppe 546 | |||
Umsatzsteuer für Betriebe gewerblicher Art des Landes | |||||
Umzug oder Verlegung von Dienststellen | |||||
Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen oder der Rechnungsprüfung, sofern sie bestimmungsgemäß nicht bei einem anderen Titel zu buchen sind | |||||
Beiträge zu Unfallversicherungen | |||||
Unterhaltsrenten | |||||
Entschädigungen und sonstige Leistungen aus Ansprüchen gegen das Land | |||||
Kassenfehlbeträge | |||||
Vorstellungsausgaben für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst stehen | |||||
Ausgaben des Geldverkehrs der Kassen und Zahlstellen | |||||
547 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben | Gruppe 547 | |||
Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können | |||||
548 | Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben | Gruppe 548 | |||
Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können | |||||
549 | Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben | Gruppe 549 | |||
Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben | |||||
55 | Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund) | Obergruppe 55 | |||
56 | Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse | Obergruppe 56 | |||
Zu Obergruppen 56 und 57: | |||||
Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite | |||||
Disagio | |||||
561 | Zinsausgaben an Bund | Gruppe 561 | |||
562 | Zinsausgaben an Länder | Gruppe 562 | |||
563 | Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 563 | |||
564 | Zinsausgaben an Sondervermögen | Gruppe 564 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
567 | Zinsausgaben an Zweckverbände | Gruppe 567 | |||
57 | Zinsausgaben an Kreditmarkt | Obergruppe 57 | |||
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56 | |||||
571 | Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen | Gruppe 571 | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften | |||||
572 | Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 572 | |||
573 | Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund) | Gruppe 573 | |||
575 | Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt | Gruppe 575 | |||
576 | Zinsausgaben an Ausland | Gruppe 576 | |||
58 | Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse | Obergruppe 58 | |||
Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten, die der Aufgabenfinanzierung dienten, siehe Obergruppe 31 | |||||
581 | Tilgungsausgaben an Bund | Gruppe 581 | |||
582 | Tilgungsausgaben an Länder | Gruppe 582 | |||
583 | Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 583 | |||
584 | Tilgungsausgaben an Sondervermögen | Gruppe 584 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
587 | Tilgungsausgaben an Zweckverbände | Gruppe 587 | |||
59 | Tilgungsausgaben an Kreditmarkt | Obergruppe 59 | |||
Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten | |||||
Zum Kreditmarkt zählen auch die in der Obergruppe 58 genannten Einheiten, soweit ein Kredit getilgt wird, der der allgemeinen Haushaltsfinanzierung galt (sog. Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sog. Aufgabenfinanzierung), siehe Obergruppe 32. | |||||
591 | Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen | Gruppe 591 | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften | |||||
592 | Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 592 | |||
593 | Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund) | Gruppe 593 | |||
hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen | |||||
595 | Tilgungsausgaben an sonstigen Kreditmarkt im Inland | Gruppe 595 | |||
hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen | |||||
596 | Tilgungsausgaben an Ausland | Gruppe 596 | |||
6 | Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen | Hauptgruppe 6 | |||
Siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 2 | |||||
61 | Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich | Obergruppe 61 | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 21 | |||||
611 | Allgemeine Zuweisungen an Bund | Gruppe 611 | |||
612 | Allgemeine Zuweisungen an Länder | Gruppe 612 | |||
Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs | |||||
613 | Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 613 | |||
Allgemeine Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Familienleistungsausgleich | |||||
614 | Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen | Gruppe 614 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
616 | Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 616 | |||
617 | Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände | Gruppe 617 | |||
62 | Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich | Obergruppe 62 | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22 | |||||
621 | Schuldendiensthilfen an Bund | Gruppe 621 | |||
622 | Schuldendiensthilfen an Länder | Gruppe 622 | |||
623 | Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 623 | |||
624 | Schuldendiensthilfen an Sondervermögen | Gruppe 624 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
626 | Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 626 | |||
627 | Schuldendiensthilfen an Zweckverbände | Gruppe 627 | |||
63 | Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich | Obergruppe 63 | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 23 | |||||
631 | Sonstige Zuweisungen an Bund | Gruppe 631 | |||
Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung | |||||
Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft | |||||
Abführung der Bergmannsprämie | |||||
Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel | |||||
Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen) | |||||
Erstattung von Versorgungslasten | |||||
632 | Sonstige Zuweisungen an Länder | Gruppe 632 | |||
Zuweisungen des Bundes | |||||
• | zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen | ||||
• | zur Förderung der Landwirtschaft | ||||
• | zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft | ||||
• | zur Förderung des Verkehrs | ||||
• | zur Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gemäß BAföG | ||||
Erstattungen des Bundes für | |||||
• | Ausgaben für die Bundestagswahl | ||||
• | Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung | ||||
• | die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten | ||||
• | Kriegsfolgenhilfeleistungen | ||||
• | den Anteil des Bundes am Wohngeld | ||||
• | den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen | ||||
Erstattungen | |||||
• | von Versorgungslasten | ||||
• | für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen | ||||
633 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 633 | |||
Zuweisungen | |||||
• | für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung) | ||||
• | für soziale Maßnahmen, soweit nicht Erstattungen von Leistungen der Sozialhilfe | ||||
• | für Gastschulbeiträge | ||||
• | zur Straßenunterhaltung | ||||
• | für die Entwurfsbearbeitung (einschl. Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen | ||||
• | zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe | ||||
• | zur Förderung des Fremdenverkehrs | ||||
• | zum Ausgleich von Sonderlasten durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe | ||||
Erstattung von Ausgaben | |||||
• | für Leistungen der Sozialhilfe | ||||
• | für die Schülerbeförderung | ||||
• | für Versorgungslasten | ||||
• | für öffentliche Wahlen | ||||
• | nach SGB II (z. B. für Unterkunft und Heizung) | ||||
• | für Anteile von Gemeinden an der Spielbankabgabe | ||||
634 | Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen | Gruppe 634 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
636 | Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 636 | |||
Erstattung an Pflege-, Kranken- und Unfallkassen für Leistungen der Sozialen Entschädigung | |||||
Verwaltungskostenerstattung | |||||
• | an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder | ||||
• | an die Bundesagentur für Arbeit | ||||
637 | Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände | Gruppe 637 | |||
66 | Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche | Obergruppe 66 | |||
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22 | |||||
661 | Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen | Gruppe 661 | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften | |||||
662 | Schuldendiensthilfen an private Unternehmen | Gruppe 662 | |||
663 | Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland | Gruppe 663 | |||
664 | Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen | Gruppe 664 | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften | |||||
666 | Schuldendiensthilfen an Ausland | Gruppe 666 | |||
67 | Erstattungen an sonstige Bereiche | Obergruppe 67 | |||
671 | Erstattungen an Inland | Gruppe 671 | |||
Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau | |||||
676 | Erstattungen an Ausland | Gruppe 676 | |||
68 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche | Obergruppe 68 | |||
681 | Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen | Gruppe 681 | |||
Sozial- und Jugendhilfeleistungen, wie z. B. Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z. B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 oder 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in Einrichtungen sind der Gruppe 671 zuzuordnen. | |||||
Entschädigungszahlungen und sonstige Leistungen der Sozialen Entschädigung | |||||
Arbeitslosengeld II | |||||
Unfallrenten | |||||
Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz | |||||
Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen | |||||
Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden) | |||||
Wiedergutmachungsleistungen | |||||
Ehrengaben, Ehrensold | |||||
Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen | |||||
Arbeitsentlohnungen/-entgelte und sonstige Zahlungen an Gefangene in Justizvollzugsanstalten | |||||
682 | Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen, soweit nicht Gruppe 661 | Gruppe 682 | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften | |||||
Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschl. Zuschüsse zur Deckung | |||||
von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen, wie z. B. | |||||
• | Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen | ||||
• | Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen | ||||
• | Betriebszuschüsse, z. B. an | ||||
- | Flughafengesellschaften | ||||
- | Schifffahrts- und Hafenbetriebe | ||||
- | Staatsbäder | ||||
Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung oder -umverteilung oder eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, zu der Gruppe 697 (siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugutekommen, wie z. B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u. Ä., sind in Gruppe 686 einzuordnen. | |||||
683 | Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen, soweit nicht Gruppe 662 | Gruppe 683 | |||
Siehe Erläuterungen zu Gruppe 682 | |||||
Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft | |||||
Frachtbeihilfen | |||||
Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft | |||||
684 | Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen) | Gruppe 684 | |||
Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen: | |||||
a) | in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen, | ||||
b) | von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind oder den Gewinn für den gemeinnützigen Zweck verwenden müssen (gGmbH), | ||||
c) | sich überwiegend aus (Mitglieds-) Beiträgen, Spenden und ähnlichen freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten. | ||||
Hierzu gehören u. a. | |||||
• | Verbände der freien Wohlfahrtspflege | ||||
• | Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften) | ||||
• | Religionsgemeinschaften | ||||
• | Politische Parteien | ||||
• | Sportverbände und -vereine | ||||
• | Jugendverbände | ||||
• | Flüchtlingsorganisationen | ||||
• | Familienorganisationen | ||||
• | Verbraucherverbände | ||||
(öffentliche Einrichtungen siehe Gruppe 685; zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften) | |||||
685 | Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen | Gruppe 685 | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften | |||||
686 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland | Gruppe 686 | |||
Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (siehe Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 oder Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften) | |||||
Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie z. B. Messen und Ausstellungen). Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z. B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen). | |||||
687 | Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland, soweit nicht Gruppe 688 oder 689 | Gruppe 687 | |||
Beiträge und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z. B. | |||||
• | Einrichtungen der Vereinten Nationen | ||||
• | Wissenschaftliche Verbände und Vereine | ||||
Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, z. B. | |||||
• | Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung) | ||||
Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln im Ausland | |||||
Devisenausgleichszahlungen | |||||
688 | Abführung der Eigenmittel an die EU (nur Bund) | Gruppe 688 | |||
689 | Sonstige Ausgaben an die EU | Gruppe 689 | |||
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht | |||||
69 | Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen | Obergruppe 69 | |||
Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet. | |||||
Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (siehe Obergruppe 63 oder 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (siehe Obergruppe 88 oder 89) zu erhöhen. | |||||
Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die | |||||
• | zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen, | ||||
• | als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden, wie z. B. für Tierseuchenverluste, für Sprengschäden, für Übungsschäden, an Unfallgeschädigte, für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.; Beträge geringen Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 523 bis 546 zuzuordnen, | ||||
• | die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben, wie z. B. Abwrackprämien und -hilfen, Stilllegungsprämien, Sparprämien, Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus. | ||||
691 | Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 691 | |||
692 | Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 692 | |||
693 | Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 693 | |||
697 | Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 697 | |||
698 | Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 698 | |||
699 | Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 699 | |||
7 | Baumaßnahmen | Hauptgruppe 7 | |||
Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt | |||||
Baumaßnahmen des Hochbaues | |||||
Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens | |||||
Baumaßnahmen des Wasserwesens | |||||
Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens | |||||
Baumaßnahmen des Straßenbauwesens | |||||
Baumaßnahmen des Stadtbauwesens | |||||
Baumaßnahmen der Landespflege | |||||
Eingeschlossen sind z. B. | |||||
• | Rohbau und Ausbau, wie z. B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten | ||||
• | alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z. B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen | ||||
• | alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind | ||||
• | alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw. | ||||
711 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | Gruppe 711 | |||
Bauliche Maßnahmen mit Ausgaben von 10 000 Euro bis 6 000 000 Euro im Einzelfall (vgl. VV zu § 54 LHO) | |||||
Mehrere gleichartige oder aus gleichem Anlass oder aus technischen Gründen gleichzeitig auszuführende Kleine Hochbaumaßnahmen innerhalb eines Bauwerks - oder bei zusammenhängenden Bauwerksgruppen innerhalb einer Teilanlage, die durch Nutzung oder technische Versorgung abgrenzbar sind - gelten als eine Baumaßnahme. Deren Zuordnung richtet sich nach den Gesamtausgaben. | |||||
Bei der Bauunterhaltung anfallende Ausgaben für kleine werterhöhende (investive) bauliche Änderungen oder Ergänzungen bis zu 100 000 Euro im Einzelfall gelten als laufende Unterhaltung und sind der Gruppe 519 zuzuordnen. | |||||
712 bis 799 | Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | Gruppe 712 bis 799 | |||
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Ausgaben von mehr als 6 000 000 Euro (vgl. VV zu § 54 LHO) sind den Gruppen 712 bis 799 wie folgt zuzuordnen: | |||||
712 | Hochbaumaßnahmen | Gruppe 712 | |||
Maßnahmen von mehr als 6 000 000 Euro im Einzelfall sind einzeln zu veranschlagen. | |||||
731 | Straßenbaumaßnahmen | Gruppe 731 | |||
741 | Hafenbaumaßnahmen | Gruppe 741 | |||
761 | Sonstige Tiefbaumaßnahmen | Gruppe 761 | |||
8 | Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | Hauptgruppe 8 | |||
Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall. | |||||
Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition. | |||||
Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten siehe Erläuterungen zu Gruppe 518) | |||||
81 | Erwerb von beweglichen Sachen | Obergruppe 81 | |||
Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion, mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion, kommen | |||||
Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt | |||||
Rüstungskäufe siehe Obergruppe 55 | |||||
811 | Erwerb von Fahrzeugen | Gruppe 811 | |||
Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertiggestellten | |||||
• | Land- und Schienenfahrzeuge (auch Fahrräder) | ||||
• | Wasserfahrzeuge | ||||
• | Luftfahrzeuge | ||||
812 | Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen | Gruppe 812 | |||
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 5 | |||||
Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen siehe Gruppe 511 | |||||
Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z. B. | |||||
• | Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken | ||||
• | Dienstkleidung | ||||
813 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen | Gruppe 813 | |||
82 | Erwerb von unbeweglichen Sachen | Obergruppe 82 | |||
821 | Erwerb von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 822 oder 823 | Gruppe 821 | |||
Ankauf von bebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke | |||||
Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von bebauten Grundstücken | |||||
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von bebauten Grundstücken, z. B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer | |||||
Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an bebauten Grundstücken | |||||
822 | Erwerb von unbebauten Grundstücken | Gruppe 822 | |||
Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke, z. B. Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten | |||||
Entschädigungen für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von unbebauten Grundstücken | |||||
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von unbebauten Grundstücken, z. B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer | |||||
Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an unbebauten Grundstücken | |||||
823 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen Sachen | Gruppe 823 | |||
Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen | |||||
83 | Erwerb von Beteiligungen und dgl. | Obergruppe 83 | |||
Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren | |||||
831 | Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland | Gruppe 831 | |||
836 | Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Ausland | Gruppe 836 | |||
Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Weltbank | |||||
Beteiligungen am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation | |||||
85 | Darlehen an öffentlichen Bereich | Obergruppe 85 | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
851 | Darlehen an Bund | Gruppe 851 | |||
852 | Darlehen an Länder | Gruppe 852 | |||
853 | Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 853 | |||
854 | Darlehen an Sondervermögen | Gruppe 854 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
856 | Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 856 | |||
857 | Darlehen an Zweckverbände | Gruppe 857 | |||
86 | Darlehen an sonstige Bereiche | Obergruppe 86 | |||
861 | Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen | Gruppe 861 | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften | |||||
862 | Darlehen an private Unternehmen | Gruppe 862 | |||
863 | Darlehen an Sonstige im Inland | Gruppe 863 | |||
866 | Darlehen an Ausland | Gruppe 866 | |||
87 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | Obergruppe 87 | |||
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen | |||||
871 | Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Inland | Gruppe 871 | |||
876 | Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Ausland | Gruppe 876 | |||
88 | Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich | Obergruppe 88 | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
Zu Obergruppen 88 und 89: | |||||
Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppe 7 oder 8. | |||||
881 | Zuweisungen für Investitionen an Bund | Gruppe 881 | |||
882 | Zuweisungen für Investitionen an Länder | Gruppe 882 | |||
Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien | |||||
883 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 883 | |||
884 | Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen | Gruppe 884 | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften | |||||
886 | Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 886 | |||
887 | Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände | Gruppe 887 | |||
89 | Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche | Obergruppe 89 | |||
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88 | |||||
891 | Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen | Gruppe 891 | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften | |||||
892 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen | Gruppe 892 | |||
893 | Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland | Gruppe 893 | |||
Wohnungsbauprämien | |||||
894 | Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen | Gruppe 894 | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften | |||||
896 | Zuschüsse für Investitionen an Ausland | Gruppe 896 | |||
9 | Besondere Finanzierungsausgaben | Hauptgruppe 9 | |||
91 | Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke | Obergruppe 91 | |||
Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.) | |||||
912 | Zuführungen an Betriebsmittelrücklage | Gruppe 912 | |||
915 | Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage | Gruppe 915 | |||
916 | Zuführungen an Fonds und Stöcke | Gruppe 916 | |||
919 | Zuführungen an sonstige Rücklagen | Gruppe 919 | |||
96 | Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren | Obergruppe 96 | |||
Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren | |||||
97 | Globale Mehr- und Minderausgaben | Obergruppe 97 | |||
971 | Globale Mehrausgaben | Gruppe 971 | |||
Ausgaben, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach Zwecken getrennt veranschlagt werden können | |||||
972 | Globale Minderausgaben | Gruppe 972 | |||
Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen | |||||
98 | Haushaltstechnische Verrechnungen | Obergruppe 98 | |||
981 | Verrechnungen zwischen Kapiteln | Gruppe 981 | |||
Siehe Erläuterungen zu Gruppe 381 | |||||
982 | Durchlaufende Posten | Gruppe 982 | |||
Siehe Erläuterungen zu Gruppe 382 | |||||
984 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 984 | |||
985 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 985 | |||
986 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 986 | |||
989 | Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen | Gruppe 989 |
2. Funktionenplan mit allgemeinen Vorschriften
A. Allgemeine Vorschriften zum Funktionenplan
1. Der Funktionenplan enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.
Der Funktionenplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in
Hauptfunktionen: | Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl, |
---|---|
Oberfunktionen: | Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl, |
Funktionen: | Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl. |
Die Untergliederung nach Oberfunktionen bzw. Funktionen beginnt mit der Ziffer 1 in der zweiten bzw. dritten Stelle. Die Ziffer 0 ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion bzw. der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert. Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptfunktionen, Oberfunktionen und Funktionen. Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.
2. Schließt eine Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.
3. Der Funktionenplan sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. z. B. 111, 188, 21, 311, 331, 341, 51, 61, 71) eine Trennung der "Verwaltung von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der "Verwaltung" sind die
Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11),
Personalausgaben (Hauptgruppe 4),
sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54),
Erstattungen von Verwaltungsausgaben (Obergruppen 23, 26 und 63) und
Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen (aus Hauptgruppen 7 und 8),
der Verwaltungsaufgaben wahrnehmenden Stellen zuzuordnen.
Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier erfolgt eine Zuordnung zu den wahrgenommenen Fachaufgaben (z. B. "313 Arbeitsschutz").
B. Funktionenplan
0 | Allgemeine Dienste | Hauptfunktion 0 | |||
---|---|---|---|---|---|
01 | Politische Führung und zentrale Verwaltung | Oberfunktion 01 | |||
011 | Politische Führung | Funktion 011 | |||
Beauftragte in besonderen Angelegenheiten, z. B. | |||||
• | Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages | ||||
• | Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Landesbeauftragten für den Datenschutz | ||||
Bundespräsidentin oder Bundespräsident und Bundespräsidialamt | |||||
Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe | |||||
Regierung und Ministerien, Senatsverwaltung der Stadtstaaten, hierzu gehören auch: | |||||
• | Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel für die jeweilige oberste Bundes- oder Landesbehörde veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, z. B. Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion 84. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den "Allgemeinen Bewilligungen" oder "Sonstigen Bewilligungen" zu verfahren. | ||||
• | gemeinsame Einrichtungen wie z. B. Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder | ||||
• | Vertretungen der Länder beim Bund und bei der Europäischen Union | ||||
Volksvertretungen, z. B. | |||||
• | Deutscher Bundestag, Bundesrat | ||||
• | Landtage | ||||
• | Fraktionen | ||||
• | Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen | ||||
• | Mitglieder des Europäischen Parlaments | ||||
• | Parlamentarische Vereinigungen | ||||
• | Durchführung des Gesetzes über die politischen Parteien (Wahlkampfkostenpauschale) | ||||
012 | Innere Verwaltung | Funktion 012 | |||
Bezirksregierungen, Regierungspräsidien, Landratsämter, Kreisämter, Bezirksverordnetenversammlungen | |||||
Bundesverwaltungsamt, Landesverwaltungsamt, hierzu gehören auch: | |||||
• | Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen. Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, z. B. für den Statistischen Dienst (siehe Funktion 014). | ||||
Zentrale Beschaffungsstellen | |||||
Disziplinarangelegenheiten | |||||
Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen, z. B. | |||||
• | Bundesakademie für öffentliche Verwaltung | ||||
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (siehe auch Funktion 062) | |||||
013 | Informationswesen | Funktion 013 | |||
Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit, z. B. | |||||
• | Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet/Soziale Medien und sonstige Publikationsmittel | ||||
(Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen.) | |||||
014 | Statistischer Dienst | Funktion 014 | |||
Statistisches Bundesamt | |||||
Statistische Landesämter | |||||
015 | Zivildienst | Funktion 015 | |||
Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, z. B. | |||||
• | Ausgaben für Dienstleistende | ||||
• | Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen | ||||
(nicht enthalten: Leistungen der Sozialen Entschädigung, siehe Funktion 241) | |||||
016 | Hochbauverwaltung | Funktion 016 | |||
Soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen), z. B. | |||||
• | Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung | ||||
Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder | |||||
(nicht enthalten: ausgliederbare Straßenbauverwaltung, siehe Funktion 711) | |||||
018 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 048, 058, 068, 118 oder 138 | Funktion 018 | |||
Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene | |||||
019 | Sonstige allgemeine Staatsaufgaben | Funktion 019 | |||
Bundesnachrichtendienst | |||||
Rechenzentren (Rechenzentren einzelner Verwaltungen oder Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen) | |||||
Sachverständigenrat | |||||
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) | |||||
02 | Auswärtige Angelegenheiten | Oberfunktion 02 | |||
021 | Auslandsvertretungen (nur Bund) | ||||
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im Ausland | |||||
Ausgaben für Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln, Passstellen usw. | |||||
022 | Internationale Organisationen | Funktion 022 | |||
Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen | |||||
Hierzu gehören die im Rahmen der internationalen Beziehungen vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art, z. B. an | |||||
• | Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) | ||||
• | Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) | ||||
(Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge - im engeren Sinne - an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.) | |||||
023 | Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | Funktion 023 | |||
Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen, z. B. | |||||
• | regionale Entwicklungsbanken und -fonds | ||||
• | Einrichtungen, Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen | ||||
• | Internationale Familienplanungsföderation (IPPF) | ||||
• | Entwicklungsfonds der Europäischen Union | ||||
• | Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH | ||||
• | Einrichtungen der Weltbankgruppe, insbesondere Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) | ||||
Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen, z. B. | |||||
• | berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer | ||||
• | bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ) | ||||
• | entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen, Sozialstrukturhilfe, Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft | ||||
• | bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) | ||||
• | Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern | ||||
• | entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe | ||||
024 | Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland | Funktion 024 | |||
Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen | |||||
Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland, z. B. | |||||
• | Deutscher Akademischer Austauschdienst | ||||
• | Institut für Auslandsbeziehungen | ||||
• | Goethe-Institut | ||||
029 | Sonstige auswärtige Angelegenheiten | Funktion 029 | |||
Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen, z. B. | |||||
• | Kommissionen | ||||
• | Arbeitsdelegationen | ||||
• | Teilnahme an Tagungen im Ausland | ||||
Zuschüsse an verschiedene Organisationen, z. B. | |||||
• | Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde | ||||
• | Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen | ||||
• | humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland | ||||
03 | Verteidigung (nur Bund) | Oberfunktion 03 | |||
04 | Öffentliche Sicherheit und Ordnung | Oberfunktion 04 | |||
042 | Polizei | Funktion 042 | |||
Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über die Bundespolizei | |||||
Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit | |||||
043 | Öffentliche Ordnung | Funktion 043 | |||
Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen, z. B. | |||||
• | Glücksspielaufsicht | ||||
• | Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren | ||||
044 | Brandschutz | Funktion 044 | |||
Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz | |||||
045 | Bevölkerungs- und Katastrophenschutz | Funktion 045 | |||
Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, des Verkehrs und des Fernmeldewesens | |||||
Besondere Einrichtungen bzw. Maßnahmen, z. B. | |||||
• | Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe | ||||
• | Zentralstelle für Zivilschutz | ||||
• | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk | ||||
• | Selbstschutz | ||||
• | Katastrophenschutz im Zivilschutz | ||||
Maßnahmen des Bundes nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz | |||||
Maßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes | |||||
Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit nicht den Funktionen 042 oder 044 zugeordnet, z. B. | |||||
• | Kampfmittelbeseitigung | ||||
• | Rettungsdienste | ||||
(nicht enthalten: Leistungen der Sozialen Entschädigung, siehe Funktion 241) | |||||
046 | Wetterdienst | Funktion 046 | |||
Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie, z. B. | |||||
• | Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) | ||||
• | Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) | ||||
• | Flugwetterdienst | ||||
• | Klimagutachten | ||||
047 | Schutz der Verfassung | Funktion 047 | |||
Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz | |||||
048 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung | Funktion 048 | |||
Siehe Erläuterungen zu Funktion 018 | |||||
05 | Rechtsschutz | Oberfunktion 05 | |||
051 | Gerichte und Staatsanwaltschaften | Funktion 051 | |||
056 | Justizvollzugsanstalten | Funktion 056 | |||
Hierzu gehören auch: | |||||
• | Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten | ||||
• | Gefängniskrankenhäuser | ||||
(nicht enthalten: Maßregelvollzug, siehe Funktion 312) | |||||
058 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder) | Funktion 058 | |||
Siehe Erläuterungen zu Funktion 018 | |||||
059 | Sonstige Rechtsschutzaufgaben | Funktion 059 | |||
Besondere Aufgaben der Rechtspflege, z. B. | |||||
• | überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof) | ||||
• | Deutsches Patent- und Markenamt/Europäische Patentorganisation | ||||
• | internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (siehe auch Funktion 022) | ||||
• | Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen | ||||
06 | Finanzverwaltung | Oberfunktion 06 | |||
061 | Steuer- und Zollverwaltung | Funktion 061 | |||
Bundesfinanzverwaltung | |||||
Informationstechnikzentrum Bund | |||||
Bundeszentralamt für Steuern | |||||
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen | |||||
Generalzolldirektion | |||||
Hauptzollämter, Zollfahndungsämter | |||||
Landesfinanzverwaltung | |||||
062 | Schulden-, Vermögens- und sonstige Finanzverwaltung | Funktion 062 | |||
Bundesschuldenverwaltung, Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH | |||||
Kassenverwaltungen, soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt | |||||
Schuldenverwaltung der Länder, soweit besonders veranschlagt | |||||
Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung | |||||
Verteidigungslastenverwaltung | |||||
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (siehe auch Funktion 012) | |||||
Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister | |||||
Verwaltung des Grundvermögens, soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen | |||||
Verwaltung des Kapitalvermögens und Sondervermögens, soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen | |||||
068 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung | Funktion 068 | |||
Siehe Erläuterungen zu Funktion 018 | |||||
1 | Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten | Hauptfunktion 1 | |||
11/12 | Allgemeinbildende und berufliche Schulen | Oberfunktion 11/12 | |||
Unter den jeweiligen Schularten für öffentliche Schulen und Privatschulen sind auch die Ausgaben für Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal (einschließlich Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter; sofern eine Aufteilung nicht möglich ist, bei Funktion 129), die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel, für schulische Betreuungsangebote. | |||||
(nicht enthalten: Auslandsschulen, siehe Funktion 024) | |||||
111 | Unterrichtsverwaltung | Funktion 111 | |||
Schulaufsicht | |||||
Allgemeine Schulverwaltung | |||||
Schulplanung | |||||
Nichtwissenschaftliche Prüfungsämter | |||||
Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen | |||||
Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen | |||||
112 | Öffentliche Grundschulen | Funktion 112 | |||
Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6) | |||||
113 | Private Grundschulen | Funktion 113 | |||
Grundschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 112 | |||||
114 | Öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/ Förderschulen) | Funktion 114 | |||
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B. | |||||
• | Hauptschulen | ||||
• | kombinierte Grund- und Hauptschulen (auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe) | ||||
• | kombinierte Haupt- und Realschulen | ||||
• | Realschulen | ||||
• | Gymnasien | ||||
• | integrierte und additive Gesamtschulen (auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe) | ||||
• | schulformunabhängige Orientierungsstufe (nur selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind) | ||||
115 | Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/ Förderschulen) | Funktion 115 | |||
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 114 | |||||
118 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder) | Funktion 118 | |||
Siehe Erläuterungen zu Funktion 018 | |||||
124 | Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs | Funktion 124 | |||
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in öffentlicher Trägerschaft, wie Sonderschulen/Förderschulen für seh-, körper-, geistig- und lernbehinderte Menschen sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, Schulen für sprachbehinderte Menschen, Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung, auch Sonderschulen/Förderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen | |||||
(nicht enthalten: öffentliche berufliche Sonderschulen/Förderschulen, siehe Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von behinderten Menschen an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, siehe Funktionen 112 und 114; Sonderkindergärten gemäß SGB VIII, siehe Oberfunktion 27) | |||||
125 | Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs | Funktion 125 | |||
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 124 | |||||
127 | Öffentliche berufliche Schulen | Funktion 127 | |||
Berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B. | |||||
• | Berufsschulen (einschl. Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr) | ||||
• | Berufsaufbau-, Berufsfachschulen | ||||
• | Fachoberschulen | ||||
• | Fachgymnasien | ||||
• | Berufs- und technische Oberschulen | ||||
• | Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen | ||||
• | Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen) | ||||
• | Schulen des Gesundheitswesens | ||||
• | berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe) | ||||
(nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, siehe Oberfunktionen 01, 03, 04) | |||||
128 | Private berufliche Schulen | Funktion 128 | |||
Berufliche Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 127 | |||||
129 | Sonstige schulische Aufgaben | Funktion 129 | |||
Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende und berufliche Schulen, z. B. | |||||
• | schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung | ||||
- | des Schulsports | ||||
- | von Schulwettbewerben | ||||
- | des Schüler- und Lehrkräfteaustauschs | ||||
- | der Verkehrs- und Medienerziehung | ||||
• | Serviceeinrichtungen für Schulen wie | ||||
- | Medienzentren | ||||
- | Schulberatungsstellen | ||||
- | schulpsychologischer Dienst | ||||
- | Schullandheime | ||||
• | Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, soweit nicht den Funktionen 112 bis 115 oder 124 bis 128 zugeordnet | ||||
(nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung für Schülerinnen und Schüler in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u. a. Ausgaben der Bildungsförderung, siehe Funktion 141) | |||||
13 | Hochschulen | Oberfunktion 13 | |||
132 | Hochschulkliniken | Funktion 132 | |||
Hierzu gehören auch: | |||||
• | Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken | ||||
133 | Öffentliche Hochschulen und Berufsakademien | Funktion 133 | |||
Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B. | |||||
• | Universitäten | ||||
• | Technische Universitäten | ||||
• | pädagogische und theologische Hochschulen | ||||
• | Sonderforschungsbereiche der Universitäten | ||||
• | Fernuniversitäten | ||||
• | Fachhochschulen des Bundes, Verwaltungsfachhochschulen der Länder, soweit nicht den für den betreffenden Fachbereich vorgesehenen Funktionen zugeordnet, siehe z. B. Funktion 031 | ||||
• | Musikhochschulen | ||||
• | Hochschulen für bildende und darstellende Kunst | ||||
• | Hochschulen für Film und Gestaltung | ||||
• | Fachhochschulen | ||||
• | duale Hochschulen | ||||
Berufsakademien in öffentlicher Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist | |||||
(nicht enthalten: Universitäten der Bundeswehr, siehe Funktion 032; öffentliche Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, siehe Funktion 127) | |||||
134 | Private Hochschulen und Berufsakademien | Funktion 134 | |||
Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 133 | |||||
Berufsakademien in privater Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist | |||||
(nicht enthalten: private Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, siehe Funktion 128) | |||||
137 | Deutsche Forschungsgemeinschaft | Funktion 137 | |||
Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-Programms, des Leibniz-Programms, der Habilitationsförderung, der Graduiertenkollegs, der Forschungszentren, der Exzellenzinitiative) | |||||
(nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Hochschulkliniken, siehe Funktion 132; der Hochschulen, siehe Funktionen 133 und 134) | |||||
138 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder) | Funktion 138 | |||
Siehe Erläuterungen zu Funktion 018 | |||||
139 | Sonstige Hochschulaufgaben | Funktion 139 | |||
Studienberatung | |||||
Zuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS) | |||||
Hochschulrektorenkonferenz | |||||
Wissenschaftsrat | |||||
Stiftung für Hochschulzulassung | |||||
Wissenschaftliche Prüfungsämter | |||||
Zentrale Forschungsmittel für Hochschulen | |||||
14 | Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dgl. | Oberfunktion 14 | |||
141 | Förderung für Schülerinnen und Schüler | Funktion 141 | |||
BAföG für Schülerinnen und Schüler | |||||
Stipendien für Schülerinnen und Schüler | |||||
Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dgl. | |||||
(nicht enthalten: Schülerbeförderung, siehe Funktion 145) | |||||
142 | Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs | Funktion 142 | |||
Förderung für Studierende, z. B. | |||||
• | BAföG für Studierende | ||||
• | Mittel der Hochbegabtenförderung | ||||
• | Zuschüsse an Studentenwerke | ||||
• | Zuschüsse an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung | ||||
• | individuelle Zuschüsse für den Studierendenaustausch | ||||
• | Landesämter für Ausbildungsförderung | ||||
Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs, z. B. | |||||
• | Stipendien für Promovierende sowie Habilitierende | ||||
• | Stipendien für Aufbaustudiengänge | ||||
• | individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch | ||||
• | Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung | ||||
Wohnraumförderung für Studierende, z. B. | |||||
• | Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende | ||||
• | Betrieb landeseigener Wohnheime | ||||
144 | Förderung für Weiterbildungsteilnehmende | Funktion 144 | |||
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG) | |||||
145 | Schülerbeförderung | Funktion 145 | |||
Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern | |||||
Ausgaben für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs) | |||||
15 | Sonstiges Bildungswesen | Oberfunktion 15 | |||
(nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, siehe Oberfunktionen 26 und 27) | |||||
152 | Volkshochschulen | Funktion 152 | |||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B. | |||||
• | Heimvolkshochschulen | ||||
• | Volkshochschulen | ||||
153 | Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende) | Funktion 153 | |||
Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse | |||||
Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung | |||||
Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen | |||||
Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler | |||||
Überbetriebliche Lehrwerkstätten | |||||
Werkkunstschulen | |||||
Weiterbildungsstätten | |||||
Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern | |||||
Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt) | |||||
Kulturpädagogische Einrichtungen | |||||
Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung | |||||
(nicht enthalten: Schulen, siehe Oberfunktion 11/12; Musikschulen, siehe Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, siehe Oberfunktionen 01, 03, 04; Förderung der Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, siehe Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, siehe Funktion 253; Volkshochschulen, siehe Funktion 152; Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, siehe Funktionen 154 und 155; Rehabilitationsmaßnahmen, siehe Funktion 314) | |||||
154 | Ausbildung der Lehrkräfte | Funktion 154 | |||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B. | |||||
• | Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsreferendarinnen und -referendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern | ||||
(nicht enthalten: Hochschulen, siehe Oberfunktion 13; Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, siehe Oberfunktion 11/12) | |||||
155 | Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte | Funktion 155 | |||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B. | |||||
• | Fortbildungsstätten für Lehrkräfte | ||||
• | Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahmen | ||||
16 | Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen | Oberfunktion 16 | |||
162 | Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren | Funktion 162 | |||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||
Förderung von Einrichtungen Dritter | |||||
(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, siehe Funktion 164) | |||||
163 | Wissenschaftliche Museen | Funktion 163 | |||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||
Förderung von Einrichtungen Dritter | |||||
(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, siehe Funktion 164) | |||||
164 | Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft) | Funktion 164 | |||
Institutionelle Förderung von z. B. | |||||
• | Helmholtz-Zentren | ||||
• | Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft | ||||
• | Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz | ||||
• | Akademien der Wissenschaften | ||||
165 | Forschung und experimentelle Entwicklung | Funktion 165 | |||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B. | |||||
• | Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten | ||||
• | außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte Forschungsinstitute | ||||
• | Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen | ||||
• | landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten | ||||
• | Technologietransferstellen | ||||
• | Innovationsberatungsstellen | ||||
• | geologische Landesämter | ||||
• | Materialprüfämter | ||||
Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS 2007, Hrsg.: Eurostat) | |||||
(nicht enthalten: Grundlagenforschung, mit allgemeinen Hochschulforschungsmitteln finanzierte FuE [Kapitel 12 der NABS], siehe Oberfunktion 13; Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung im Bereich Verteidigung [Kapitel 14 der NABS], siehe Funktion 036) | |||||
167 | Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen | Funktion 167 | |||
Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie z. B. | |||||
• | CERN | ||||
• | EMBL | ||||
18/19 | Kultur und Religion | Oberfunktion 18/19 | |||
(nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, siehe Funktion 024) | |||||
181 | Theater | Funktion 181 | |||
Theater, Opernhäuser | |||||
Förderung von Theaterfestivals | |||||
Kulturpreise für Theater | |||||
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater | |||||
182 | Musikpflege | Funktion 182 | |||
Berufsorchester, soweit nicht Teil eines Theaters | |||||
Chöre | |||||
Musikhallen | |||||
Förderung von Musikfestspielen und Konzerten | |||||
Kulturpreise für Musik | |||||
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Musikpflege | |||||
183 | Museen, Sammlungen, Ausstellungen | Funktion 183 | |||
Museen | |||||
Sammlungen | |||||
Permanente Kunstausstellungen | |||||
Heimat-, Literatur- und Musikarchive | |||||
Förderung einzelner Ausstellungen | |||||
Förderung der bildenden Künste | |||||
Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstler | |||||
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen | |||||
184 | Zoologische und botanische Gärten | Funktion 184 | |||
Tierparks | |||||
Aquarien | |||||
Botanische Gärten | |||||
(nicht enthalten: Landschaftsparks, siehe Funktion 321) | |||||
185 | Musikschulen | Funktion 185 | |||
Jugendmusikschulen | |||||
(nicht enthalten: berufsbildende Schulen, siehe Funktionen 127 und 128) | |||||
186 | Nichtwissenschaftliche Bibliotheken | Funktion 186 | |||
Büchereien | |||||
Lesehallen | |||||
Jugend- und Wanderbüchereien | |||||
Einrichtungen des Bibliothekswesens | |||||
Musikbibliotheken | |||||
(nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, siehe Funktion 162; Medienstellen der Schulen, siehe Funktion 129) | |||||
187 | Sonstige Kulturpflege | Funktion 187 | |||
Kommunale Kinos | |||||
Kulturzentren | |||||
Sternwarten, soweit nicht Forschungseinrichtungen | |||||
Einrichtungen des Filmwesens | |||||
Einrichtungen der Heimatpflege | |||||
Institutionelle Förderung von Zirkussen | |||||
Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literatinnen und Literaten | |||||
Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm) | |||||
Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur | |||||
Literatur- und allgemeine Kunstpreise | |||||
Arbeitsstipendien für Schriftstellerinnen und Schriftsteller | |||||
Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals | |||||
(nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, siehe Oberfunktion 43; Sporthallen, siehe Funktion 322; Sammlungen und Archive, siehe Funktionen 162, 163, 183, 186; Kunstschulen und ähnliche kulturpädagogische Einrichtungen, siehe Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, siehe Funktionen 181 bis 186) | |||||
188 | Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten | Funktion 188 | |||
Landesämter für Denkmalpflege | |||||
Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten | |||||
(nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, siehe Funktion 186; Naturschutzverwaltung, siehe Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, siehe Funktion 195) | |||||
195 | Denkmalschutz und -pflege | Funktion 195 | |||
Einrichtungen, z. B. | |||||
• | Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung | ||||
• | Denkmale | ||||
• | Ausgrabungsstätten | ||||
• | Mahnmale und Gedenkstätten | ||||
Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden und Kunstdenkmalen | |||||
(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [z. B. Forschungsinstitut, siehe Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, siehe Oberfunktion 15]) | |||||
199 | Kirchliche Angelegenheiten | Funktion 199 | |||
Zuschüsse an Religionsgemeinschaften | |||||
Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke | |||||
(nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, siehe Funktionen 112 bis 128; für Sozialeinrichtungen, siehe Oberfunktionen 23/24; für Gesundheitseinrichtungen, siehe Oberfunktion 31) | |||||
2 | Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik | Hauptfunktion 2 | |||
21 | Verwaltung für soziale Angelegenheiten | Oberfunktion 21 | |||
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten. | |||||
Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. | |||||
211 | Verwaltungskostenerstattung SGB II (nur Bund) | Funktion 211 | |||
219 | Sonstige Verwaltung für soziale Angelegenheiten | Funktion 219 | |||
Versicherungsverwaltung (hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung) | |||||
Sozialverwaltung, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband | |||||
Jugendverwaltung | |||||
Versorgungsverwaltung | |||||
Lastenausgleichsverwaltung | |||||
Wiedergutmachungsverwaltung | |||||
22 | Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung | Oberfunktion 22 | |||
221 | Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger) | Funktion 221 | |||
Aufwendungen für die Einbeziehung der in Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderungen in die Sozialversicherung | |||||
Zuschüsse an die Rentenversicherung | |||||
222 | Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger) | Funktion 222 | |||
Zuschüsse an die knappschaftliche | |||||
Rentenversicherung/hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung im Saarland | |||||
223 | Unfallversicherung | Funktion 223 | |||
Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach dem SGB VII | |||||
Fremdrenten in der Unfallversicherung | |||||
Zuschüsse an z. B. | |||||
• | die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der See- und Küstenfischerei | ||||
• | die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung | ||||
224 | Krankenversicherung | Funktion 224 | |||
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung) | |||||
227 | Pflegeversicherung | Funktion 227 | |||
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung | |||||
229 | Sonstige Sozialversicherungen | Funktion 229 | |||
Zusatzversorgungskassen des Öffentlichen Dienstes | |||||
Zahlungen an Sonder- und Zusatzversorgungssysteme | |||||
23 | Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. Ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII) | Oberfunktion 23 | |||
231 | Kindergeld, Kinderzuschlag | Funktion 231 | |||
232 | Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz | Funktion 232 | |||
233 | Wohngeld | Funktion 233 | |||
235 | Soziale Einrichtungen | Funktion 235 | |||
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B. | |||||
• | Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen | ||||
• | Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge | ||||
(nicht enthalten: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung, siehe Oberfunktionen 26 und 27) | |||||
236 | Förderung der Wohlfahrtspflege | Funktion 236 | |||
Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege | |||||
(nicht enthalten: Zuschüsse für individuelle Hilfeleistungen, siehe Oberfunktion 28) | |||||
237 | Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz | Funktion 237 | |||
24 | Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht und für Folgen von politischen Ereignissen | Oberfunktion 24 | |||
241 | Leistungen der Sozialen Entschädigung | Funktion 241 | |||
Ausgaben für Leistungen nach dem | |||||
• | Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) | ||||
• | Häftlingshilfegesetz (HHG) | ||||
• | Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) | ||||
• | Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VerwRehaG) | ||||
• | Soldatenversorgungsgesetz (SVG) | ||||
243 | Lastenausgleich | Funktion 243 | |||
244 | Wiedergutmachung | Funktion 244 | |||
Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften | |||||
Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen | |||||
Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden | |||||
Stiftung 20. Juli 1944 | |||||
(nicht enthalten: Leistungen der Sozialen Entschädigung, siehe Funktion 241) | |||||
246 | Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler | Funktion 246 | |||
Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern | |||||
Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie Vertriebenen | |||||
Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe, z. B. | |||||
• | Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland | ||||
• | Eingliederungshilfen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für ehemalige politische Häftlinge | ||||
• | Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene | ||||
(nicht enthalten: Kulturausgaben, siehe Oberfunktion 18/19; Sprachkurse, siehe Funktion 153) | |||||
249 | Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen | Funktion 249 | |||
Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, z. B. | |||||
• | Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft | ||||
• | Angelegenheiten der Suchdienste und der Deutschen Dienststelle (WASt) | ||||
Leistungen auf Grund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, z. B. | |||||
• | Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften | ||||
• | Nachversicherung nach § 99 AKG, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach § 5 AKG | ||||
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge | |||||
Heimkehrerstiftung | |||||
Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR | |||||
25 | Arbeitsmarktpolitik | Oberfunktion 25 | |||
251 | Arbeitslosengeld II nach dem SGB II | Funktion 251 | |||
252 | Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II | Funktion 252 | |||
253 | Aktive Arbeitsmarktpolitik | Funktion 253 | |||
Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen | |||||
Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen | |||||
Verbesserung der Beschäftigungssituation, z. B. | |||||
• | durch berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften | ||||
• | durch Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (z. B. für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes) | ||||
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen | |||||
Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II | |||||
(nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d. h. Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, siehe Funktion 153) | |||||
259 | Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II | Funktion 259 | |||
26 | Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung) | Oberfunktion 26 | |||
261 | Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit | Funktion 261 | |||
Leistungen gemäß §§ 11 und 12 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler | |||||
Zahlungsverpflichtungen (u. a. Jugendwerke) | |||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 11 und 12 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII | |||||
262 | Jugendsozialarbeit | Funktion 262 | |||
Leistungen gemäß § 13 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen | |||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß § 13 SGB VIII | |||||
263 | Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie | Funktion 263 | |||
Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | |||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 SGB VIII | |||||
265 | Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen | Funktion 265 | |||
Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | |||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII | |||||
(nicht enthalten: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, siehe Funktion 283) | |||||
266 | Weitere Aufgaben der Jugendhilfe | Funktion 266 | |||
Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | |||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe | |||||
27 | Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII | Oberfunktion 27 | |||
Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | |||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII | |||||
Hierzu gehören auch: | |||||
• | Ausgaben zur Förderung von Kindern in Ländern, in denen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen besteht (ganz oder teilweise) | ||||
• | Tagespflege durch Tagesmütter/Tagesväter | ||||
271 | Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII | Funktion 271 | |||
28 | Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX | Oberfunktion 28 | |||
Zu den Leistungen nach dem SGB XII: | |||||
• | Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind. | ||||
• | Hier sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII zuzuordnen. | ||||
(nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, siehe Funktion 236) | |||||
281 | Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII | Funktion 281 | |||
282 | Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII | Funktion 282 | |||
283 | Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX | Funktion 283 | |||
(nicht enthalten: Eingliederungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, siehe Funktion 265) | |||||
284 | Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII | Funktion 284 | |||
285 | Weitere Leistungen nach dem SGB XII | Funktion 285 | |||
286 | Leistungen nach dem SGB XII - nur Flächenländer | Funktion 286 | |||
Soweit in Flächenländern eine Aufteilung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend der Funktionen 281 bis 285 nicht möglich ist. | |||||
287 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | Funktion 287 | |||
Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zuzuordnen. | |||||
29 | Sonstige soziale Angelegenheiten | Oberfunktion 29 | |||
Familienpolitische Programme | |||||
Schuldnerberatung | |||||
Leistungen und andere Zahlungen nach dem SGB IX, z. B. | |||||
• | Ausgleichsabgaben | ||||
• | Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen | ||||
• | (nicht enthalten: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 SGB IX, siehe Funktion 283) | ||||
(nicht enthalten: Leistungen der Sozialen Entschädigung, siehe Funktion 241) | |||||
Nicht aufteilbare Maßnahmen zur Zuwanderung und Integration, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar (z. B. Funktion 246) | |||||
Nicht aufteilbare Maßnahmen der Gleichstellung/Gleichbehandlung, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar | |||||
Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen | |||||
291 | Sonstige soziale Angelegenheiten | Funktion 291 | |||
3 | Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung | Hauptfunktion 3 | |||
31 | Gesundheitswesen | Oberfunktion 31 | |||
311 | Gesundheitsverwaltung | Funktion 311 | |||
312 | Krankenhäuser und Heilstätten | Funktion 312 | |||
Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung | |||||
Maßregelvollzug | |||||
(nicht enthalten: Hochschulkliniken, siehe Funktion 132; Bundeswehrkrankenhäuser, siehe Funktion 032; Gefängniskrankenhäuser, siehe Funktion 056) | |||||
313 | Arbeitsschutz | Funktion 313 | |||
(Nicht enthalten: Maßnahmen für die eigene Verwaltung, z. B. personalärztliche Dienste, Arbeitsschutzbeauftragte) | |||||
314 | Gesundheitsschutz | Funktion 314 | |||
Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen, z. B. | |||||
• | Arznei- und Lebensmittelkontrolle | ||||
• | Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung | ||||
Deutsches Müttergenesungswerk | |||||
Kongresse | |||||
(nicht enthalten: Leistungen der Sozialen Entschädigung, siehe Funktion 241) | |||||
32 | Sport und Erholung | Oberfunktion 32 | |||
321 | Park- und Gartenanlagen | Funktion 321 | |||
Bundes-/Landesgartenschauen | |||||
Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen | |||||
Spielplätze | |||||
322 | Sport | Funktion 322 | |||
Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten) | |||||
Sportanlagen und -einrichtungen, z. B. | |||||
• | Freizeitsportanlagen | ||||
• | Schwimmbäder | ||||
• | sportärztliche Hauptberatungsstellen | ||||
• | Turn- und Sporthallen (nicht enthalten: Schulturn- und -sporthallen, siehe Oberfunktion 11/12) | ||||
Allgemeine Förderung des Sports, z. B. | |||||
• | Zuwendungen an Sportverbände und -vereine | ||||
(nicht enthalten: Förderung des Schulsports, siehe Funktion 129) | |||||
33 | Umwelt- und Naturschutz | Oberfunktion 33 | |||
331 | Umwelt- und Naturschutzverwaltung | Funktion 331 | |||
Umweltbundesamt | |||||
Bundesamt für Naturschutz | |||||
Umweltverwaltung der Länder, z. B. | |||||
• | Landesanstalten für Immissionsschutz | ||||
332 | Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes | Funktion 332 | |||
Naturschutz und Landschaftspflege | |||||
Immissionsschutz | |||||
Chemikaliensicherheit und Gefahrstoffe | |||||
Strategien Klimaschutz, Emissionshandel | |||||
Umweltbildung | |||||
Gewässerschutz, soweit nicht Funktion 645 | |||||
Bodenschutz, Untersuchung und Sanierung von Altlasten | |||||
Ausgaben für z. B. | |||||
• | Sachverständige und Fachbeiräte | ||||
• | internationale Zusammenarbeit | ||||
• | Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen | ||||
• | Messnetze und -programme | ||||
• | Veröffentlichungen | ||||
• | Mitgliedschaften | ||||
Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden | |||||
(nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, siehe Funktion 165; Fachinformationszentren, siehe Funktion 162) | |||||
34 | Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz | Oberfunktion 34 | |||
341 | Verwaltung für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz | Funktion 341 | |||
Bundesamt für Strahlenschutz | |||||
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung | |||||
342 | Maßnahmen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes | Funktion 342 | |||
Ausgaben für z. B. | |||||
• | Sachverständige und Fachbeiräte | ||||
• | internationale Zusammenarbeit | ||||
• | Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen | ||||
• | Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie des Strahlenschutzes | ||||
• | gesetzliche Ausgleichsansprüche | ||||
• | Beteiligung an internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen | ||||
• | End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle | ||||
• | staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen | ||||
4 | Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste | Hauptfunktion 4 | |||
41 | Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie | Oberfunktion 41 | |||
411 | Förderung des Wohnungsbaues | Funktion 411 | |||
Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sog. Fehlbelegungsabgabe) | |||||
Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für z. B. | |||||
• | Förderung des sozialen Wohnungsbaues | ||||
• | Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige | ||||
• | Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden | ||||
Rückflüsse aus Darlehen | |||||
Wohnungsbauunternehmen | |||||
419 | Sonstiges Wohnungswesen | Funktion 419 | |||
Ausstellungen und Wettbewerbe | |||||
Beiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen | |||||
42 | Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung | Oberfunktion 42 | |||
421 | Geoinformation | Funktion 421 | |||
Kataster- und Vermessungsverwaltung | |||||
422 | Raumordnung und Landesplanung | Funktion 422 | |||
Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung, z. B. | |||||
• | Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze | ||||
• | Landesentwicklungsplan | ||||
• | Landschaftsplanung | ||||
• | Planungswettbewerbe | ||||
• | Regionalplanung | ||||
• | Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- bzw. Raumplanung | ||||
• | Bauleitplanung (Stadtstaaten) | ||||
423 | Städtebauförderung | Funktion 423 | |||
Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, z. B. Finanzhilfen oder Ausgaben für | |||||
• | Baumaßnahmen, z. B. Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und historischer Stadtkerne | ||||
• | städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete | ||||
• | Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben | ||||
• | Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung | ||||
43 | Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft) | Oberfunktion 43 | |||
Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (siehe Funktionen 043, 321 und 322, Oberfunktion 64, Funktion 726) | |||||
431 | Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft) | Funktion 431 | |||
5 | Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Hauptfunktion 5 | |||
51 | Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung) | Oberfunktion 51 | |||
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. | |||||
511 | Verwaltung für Ernährung und Landwirtschaft | Funktion 511 | |||
Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung | |||||
512 | Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung | Funktion 512 | |||
Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (siehe Funktionen 531 und 532) | |||||
52 | Landwirtschaft und Ernährung | Oberfunktion 52 | |||
521 | Agrarstruktur und ländlicher Raum | Funktion 521 | |||
Maßnahmen gemäß dem aktuellen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), mit Ausnahme der wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie der Küstenschutzmaßnahmen (siehe Funktionen 623 und 625) | |||||
Dorferneuerung | |||||
Flurbereinigung | |||||
Integrierte ländliche Entwicklung | |||||
522 | Einkommenstabilisierende Maßnahmen | Funktion 522 | |||
Nationale Maßnahmen zur Marktstützung | |||||
EU-Marktordnungsmaßnahmen | |||||
Absatzförderung | |||||
Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft | |||||
Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland | |||||
523 | Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und Ernährung | Funktion 523 | |||
Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder und ähnliche Einrichtungen (nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden, siehe Hauptfunktion 1) | |||||
Landwirtschaftliche Unternehmen, z. B. | |||||
• | Domänen | ||||
• | Gärtnereien | ||||
• | Gutsbetriebe | ||||
• | Mustergüter | ||||
• | Versuchswirtschaften | ||||
• | Weingüter | ||||
Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und Ausland | |||||
Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge | |||||
Pflanzliche Erzeugung | |||||
Tierzucht und Tierhaltung | |||||
Tiergesundheit und Tierschutz | |||||
53 | Forstwirtschaft und Jagd, Fischerei | Oberfunktion 53 | |||
531 | Forstwirtschaft und Jagd | Funktion 531 | |||
Forstbetriebe | |||||
532 | Fischerei | Funktion 532 | |||
Fischereischutzboote | |||||
Förderung der Fischerei | |||||
6 | Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen | Hauptfunktion 6 | |||
61 | Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen | Oberfunktion 61 | |||
Bergverwaltung | |||||
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | |||||
Bundeskartellamt | |||||
Wasserwirtschaftsverwaltung | |||||
611 | Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen | Funktion 611 | |||
62 | Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz | Oberfunktion 62 | |||
623 | Wasserwirtschaft und Kulturbau | Funktion 623 | |||
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" | |||||
624 | Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken | Funktion 624 | |||
625 | Küstenschutz | Funktion 625 | |||
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" | |||||
63 | Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe | Oberfunktion 63 | |||
631 | Kohlenbergbau | Funktion 631 | |||
632 | Sonstiger Bergbau | Funktion 632 | |||
634 | Verarbeitende Industrie | Funktion 634 | |||
Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie | |||||
Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes | |||||
635 | Handwerk und Kleingewerbe | Funktion 635 | |||
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes, z. B. | |||||
• | Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen | ||||
• | Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen | ||||
• | Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen | ||||
638 | Baugewerbe | Funktion 638 | |||
64 | Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung | Oberfunktion 64 | |||
641 | Kernenergie | Funktion 641 | |||
Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen | |||||
Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) | |||||
(nicht enthalten: Ausgaben für die End- und Zwischenlagerung, siehe Funktion 342) | |||||
642 | Erneuerbare Energieformen | Funktion 642 | |||
Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien | |||||
643 | Elektrizitätsversorgung | Funktion 643 | |||
644 | Wasserversorgung | Funktion 644 | |||
645 | Abwasserentsorgung | Funktion 645 | |||
646 | Abfallwirtschaft | Funktion 646 | |||
Abfallbeseitigung und -verwertung, z. B. | |||||
• | Deponien | ||||
647 | Straßenreinigung | Funktion 647 | |||
649 | Sonstige Energie- und Wasserversorgung | Funktion 649 | |||
Erdölversorgung | |||||
Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung, z. B. | |||||
• | Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleitungen | ||||
Bau von Kohleheizkraftwerken | |||||
Fernwärmeversorgung | |||||
Kohleveredelungsanlagen | |||||
Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten | |||||
Beiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen, Kongresse usw. | |||||
Nicht aufgegliederte Fördermaßnahmen | |||||
Beiträge zu internationalen Rohstoffübereinkommen | |||||
Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen | |||||
Maschinenzentralen | |||||
65 | Handel und Tourismus | Oberfunktion 65 | |||
651 | Handel | Funktion 651 | |||
Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen) | |||||
Erfahrungsaustausch im Handel | |||||
Mittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im Handel | |||||
Zwischenbetriebliche Vergleiche | |||||
Exportförderung, Auslandsmessen, z. B. | |||||
• | Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw. | ||||
• | Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, z. B. | ||||
- | Außenwirtschaftsberatungen | ||||
- | Unterstützung von Außenhandelskammern | ||||
Märkte und Inlandsmessen, z. B. | |||||
• | Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland | ||||
• | Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen u. Ä. | ||||
Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels | |||||
Verbraucherberatungen und -vertretungen, soweit nicht anders zuordenbar | |||||
(nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, siehe Oberfunktion 43) | |||||
652 | Tourismus | Funktion 652 | |||
Förderung der Fremdenverkehrsverbände | |||||
Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes | |||||
66 | Geld- und Versicherungswesen | Oberfunktion 66 | |||
661 | Banken und Kreditinstitute | Funktion 661 | |||
669 | Sonstiges Geld- und Versicherungswesen | Funktion 669 | |||
Versicherungen | |||||
Internationaler Währungsfonds | |||||
68 | Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen | Oberfunktion 68 | |||
Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland | |||||
Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung | |||||
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH | |||||
Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen | |||||
Nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung | |||||
681 | Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen | Funktion 681 | |||
69 | Regionale Fördermaßnahmen | Oberfunktion 69 | |||
Einzeln veranschlagte bzw. objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen. | |||||
691 | Betriebliche Investitionen | Funktion 691 | |||
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe, z. B. | |||||
• | betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten | ||||
• | Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft | ||||
• | Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung und Rationalisierung von Produktionsbetrieben | ||||
692 | Verbesserung der Wirtschafts- und Infrastruktur | Funktion 692 | |||
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft | |||||
Strukturförderungsprogramme | |||||
Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur | |||||
7 | Verkehrs- und Nachrichtenwesen | Hauptfunktion 7 | |||
71 | Verwaltung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens | Oberfunktion 71 | |||
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. | |||||
711 | Verwaltung für Straßen- und Brückenbau | Funktion 711 | |||
712 | Verwaltung für Wasserstraßen und Häfen | Funktion 712 | |||
719 | Sonstige Verkehrs- und Nachrichtenverwaltung | Funktion 719 | |||
Bundesamt für Güterverkehr | |||||
Bundesanstalt für Straßenwesen | |||||
Eisenbahn-Bundesamt | |||||
Kraftfahrt-Bundesamt | |||||
72 | Straßen | Oberfunktion 72 | |||
721 | Bundesautobahnen | Funktion 721 | |||
722 | Bundesstraßen | Funktion 722 | |||
Hierzu gehören auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. | |||||
723 | Landesstraßen | Funktion 723 | |||
Hierzu gehören auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. | |||||
724 | Kreisstraßen | Funktion 724 | |||
Hierzu gehören auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. | |||||
725 | Gemeindestraßen | Funktion 725 | |||
Hierzu gehören auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. | |||||
726 | Straßenbeleuchtung | Funktion 726 | |||
729 | Sonstiger Straßenverkehr | Funktion 729 | |||
Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, z. B. | |||||
• | Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen | ||||
Beschaffung von technischem und wissenschaftlichem Material | |||||
Veröffentlichungen | |||||
73 | Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt | Oberfunktion 73 | |||
731 | Wasserstraßen und Häfen | Funktion 731 | |||
Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb, z. B. | |||||
• | der Wasserstraßen und ihrer Anlagen | ||||
• | von landeseigenen Häfen und Schifffahrtsanlagen | ||||
Besondere Einrichtungen, z. B. | |||||
• | Bundesanstalt für Gewässerkunde | ||||
• | Bundesanstalt für Wasserbau | ||||
• | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie | ||||
• | Lotseinrichtungen | ||||
Beteiligung an Bauvorhaben Dritter | |||||
Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen | |||||
Schiffssicherheitsaufgaben (hierzu gehört auch die Erstattung der Kosten an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation) | |||||
Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen | |||||
Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe | |||||
732 | Förderung der Schifffahrt | Funktion 732 | |||
74 | Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr | Oberfunktion 74 | |||
741 | Öffentlicher Personennahverkehr | Funktion 741 | |||
Finanzhilfen nach dem Regionalisierungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV), z. B. | |||||
• | Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P+R-Plätzen | ||||
742 | Eisenbahnen | Funktion 742 | |||
Maßnahmen für Eisenbahnen, z. B. | |||||
• | Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr | ||||
• | Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege | ||||
• | sonstige Zuschüsse | ||||
75 | Luftfahrt | Oberfunktion 75 | |||
Flugsicherung, z. B. | |||||
• | Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) | ||||
• | Flugsicherungsdienststellen in Grönland und Island | ||||
• | Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) | ||||
• | Luftaufsichtsmaßnahmen auf Flugplätzen | ||||
• | Schutzmaßnahmen | ||||
Flughäfen und Luftverkehr | |||||
Luftfahrt-Bundesamt | |||||
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung | |||||
Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt | |||||
751 | Luftfahrt | Funktion 751 | |||
77 | Nachrichtenwesen | Oberfunktion 77 | |||
771 | Post und Telekommunikation | Funktion 771 | |||
772 | Rundfunk und Fernsehen | Funktion 772 | |||
Rundfunkanstalt "Deutsche Welle" | |||||
79 | Sonstiges Verkehrswesen | Oberfunktion 79 | |||
Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs, z. B. | |||||
• | Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und Organisationen | ||||
Transrapid | |||||
791 | Sonstiges Verkehrswesen | Funktion 791 | |||
8 | Finanzwirtschaft | Hauptfunktion 8 | |||
Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt | |||||
81 | Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen | Oberfunktion 81 | |||
Die Verwaltung des Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (siehe auch Funktion 062). | |||||
811 | Grundvermögen | Funktion 811 | |||
Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind, z. B. | |||||
• | Baumaßnahmen | ||||
• | Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung | ||||
• | Erwerb und Verkauf | ||||
• | Finanzierungskosten | ||||
• | Unterhaltung und Bewirtschaftung | ||||
Bebaute Grundstücke, z. B. | |||||
• | Wohn- und Geschäftsgrundstücke | ||||
Grundstücksgleiche Rechte, z. B. | |||||
• | Erbbaurechte | ||||
• | Erbpachtrechte | ||||
• | Nutzungsentschädigungen (Wassernutzungsgebühren und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte) | ||||
Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind, z. B. | |||||
• | Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht | ||||
• | landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Äcker, Kleingärten, Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen sind | ||||
• | sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen | ||||
812 | Kapitalvermögen | Funktion 812 | |||
Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Von den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne umfasst sind Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen. | |||||
Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen | |||||
Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt | |||||
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen | |||||
813 | Sondervermögen | Funktion 813 | |||
Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind | |||||
82 | Steuern und Finanzzuweisungen | Oberfunktion 82 | |||
821 | Steuern und Finanzzuweisungen | Funktion 821 | |||
83 | Schulden | Oberfunktion 83 | |||
Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme | |||||
831 | Schulden | Funktion 831 | |||
84 | Beihilfen, Unterstützungen u. Ä. | Oberfunktion 84 | |||
Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 "Beihilfen, Unterstützungen und dgl.", soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan bzw. in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können: | |||||
• | Gruppe 441 Beihilfen | ||||
• | Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen | ||||
Unter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 "Sonstige personalbezogene Ausgaben", soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können. | |||||
841 | Beihilfen, Unterstützungen u. Ä. | Funktion 841 | |||
85 | Rücklagen | Oberfunktion 85 | |||
Allgemeine Rücklagen | |||||
Fonds, Stöcke | |||||
Spezielle Rücklagen, z. B | |||||
• | zur Erfüllung bestimmter Aufgaben | ||||
851 | Rücklagen | Funktion 851 | |||
86 | Sonstiges | Oberfunktion 86 | |||
Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können | |||||
861 | Sonstiges | Funktion 861 | |||
87 | Abwicklung der Vorjahre | Oberfunktion 87 | |||
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 BHO/LHO sowie Übertragung von Überschüssen | |||||
871 | Abwicklung der Vorjahre | Funktion 871 | |||
88 | Globalposten | Oberfunktion 88 | |||
Globale Mehrausgaben/-einnahmen | |||||
Globale Minderausgaben/-einnahmen | |||||
Verstärkungsmittel für Personalausgaben | |||||
881 | Globalposten | Funktion 881 | |||
89 | Haushaltstechnische Verrechnungen | Oberfunktion 89 | |||
Dieser Oberfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 "Haushaltstechnische Verrechnungen" zuzuordnen. | |||||
891 | Haushaltstechnische Verrechnungen | Funktion 891 |
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