Gesetz zu dem Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen
DE - Landesrecht Niedersachsen

Gesetz zu dem Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen

Gesetz zu dem Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen

Vom 11. Mai 2000 (Nds. GVBl. S. 94 - VORIS 22620 17 00 00 000 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 EUFernsehÄG

(1) Dem am 9. September 1998 vom Ministerkomitee des Europarates zur Annahme aufgelegten Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen wird zugestimmt.
(2) Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht. Es ändert das Übereinkommen vom 5. Mai 1989 (Nds. GVBl. 1992 S.251) .
(3) Der Tag, an dem das Änderungsprotokoll nach seinem Artikel 35 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 EUFernsehÄG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 11. Mai 2000
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Rolf W e r n s t e d t
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Sigmar G a b r i e l
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