Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
DE - Landesrecht Niedersachsen

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland

Vom 11. Oktober 2000 (Nds. GVBl. S. 258 - VORIS 21061 02 00 00 000 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 GesWesÄG

(1) Dem am 16. Dezember 1999 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)
(1) Red. Anm.:
In Kraft getreten am 28. November 2000 (Bek. vom 6. Dezember 2000, Nds. GVBl. S. 322).
Fußnoten
(¹) Red. Anm.: In Kraft getreten am 28. November 2000 (Bek. vom 6. Dezember 2000, Nds. GVBl. S. 322).

Art. 2 GesWesÄG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 11. Oktober 2000
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Rolf W e r n s t e d t
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Sigmar G a b r i e l
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